<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Steuerweb &#187; Nutzungsdauer</title>
	<atom:link href="http://www.steuerweb.org/tag/nutzungsdauer/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.steuerweb.org</link>
	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
	<lastBuildDate>Thu, 05 Jan 2012 00:50:51 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=abc</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Warum es beim Leasing 40 zu 90 stehen muss</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/warum-es-beim-leasing-40-zu-90-stehen-muss/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/warum-es-beim-leasing-40-zu-90-stehen-muss/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 13:58:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[bewegliche Güter]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>
		<category><![CDATA[Maschinen]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/wp/warum-es-beim-leasing-40-zu-90-stehen-muss/</guid>
		<description><![CDATA[Leasing bringt Ihnen zahlreiche Steuervorteile ein. Egal, ob Sie nun Ihren Firmenwagen, Maschinen, Computer oder auch Gebäude leasen. Aber Achtung: Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt auch tatsächlich die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen. Firma als Eigentümer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/warum-es-beim-leasing-40-zu-90-stehen-muss/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-375" style="margin: 5px;" title="tarifrechner" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_13158768_XS1-150x150.jpg" alt="tarifrechner" width="150" height="150" /></a>Leasing bringt Ihnen zahlreiche Steuervorteile ein. Egal, ob Sie nun Ihren Firmenwagen, Maschinen, Computer oder auch Gebäude leasen.</p>
<p><strong>Aber Achtung:</strong> Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt auch tatsächlich die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen.<span id="more-376"></span></p>
<h3>Firma als Eigentümer eingestuft – dumm gelaufen!</h3>
<p>Stuft das Finanzamt dagegen Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, wird es Ihren Leasingvertrag steuerlich wie einen Ratenkauf behandeln.</p>
<p>Fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen!</p>
<h3>Wichtige Formel für die Berechnung der Grundmietzeit: die 40-90-Regel</h3>
<p>Ob das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, das beurteilt das Finanzamt vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gemäß der amtlichen Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3>Tipp: Für Sie bedeutet die 40-90-Regel konkret:</h3>
<p>Die Grundmietzeit muss länger als 40 Prozent der üblichen Nutzungsdauer währen, darf aber keinesfalls länger als 90 Prozent der Zeit dauern!</p>
<h3>So argumentiert das Finanzamt</h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/warum-es-beim-leasing-40-zu-90-stehen-muss/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>So vermeiden Sie, dass Ihre Leasingraten steuerlich als Kreditraten gelten</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/so-vermeiden-sie-dass-ihre-leasingraten-steuerlich-als-kreditraten-gelten/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/so-vermeiden-sie-dass-ihre-leasingraten-steuerlich-als-kreditraten-gelten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2009 13:29:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Grundmietzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>
		<category><![CDATA[Leasinggesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Leasingnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Leasingrate]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Rate]]></category>
		<category><![CDATA[Raten]]></category>
		<category><![CDATA[Ratenkauf]]></category>
		<category><![CDATA[steuerlich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/wp/so-vermeiden-sie-dass-ihre-leasingraten-steuerlich-als-kreditraten-gelten/</guid>
		<description><![CDATA[Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen als Leasingnehmer Firma als Eigentümer eingestuft – Leasing wird steuerlich zum Ratenkauf Stuft das Finanzamt dagegen Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-vermeiden-sie-dass-ihre-leasingraten-steuerlich-als-kreditraten-gelten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-344" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Kaufabwicklung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_5397719_XS-150x150.jpg" alt="Kaufabwicklung" width="150" height="150" /></a>Ihr Unternehmen profitiert nur dann umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings, wenn das Finanzamt jeweils die Leasinggesellschaft als die Eigentümerin des Leasinggegenstands ansieht – und nicht etwa Ihr Unternehmen als Leasingnehmer<span id="more-345"></span></p>
<h3>Firma als Eigentümer eingestuft – Leasing wird steuerlich zum Ratenkauf</h3>
<p>Stuft das Finanzamt dagegen Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, riskieren Sie, dass der Leasingvertrag steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird. Die fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.</p>
<h3>Achten Sie auf die kritische 40-90-Regel</h3>
<p>Ob das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3>So argumentiert das Finanzamt</h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Die Schnellübersicht „Leasingvertrag“ im Internet unter www.steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstands verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/so-vermeiden-sie-dass-ihre-leasingraten-steuerlich-als-kreditraten-gelten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Leasing: Orientieren Sie sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/leasing-orientieren-sie-sich-an-der-betriebsgewohnlichen-nutzungsdauer/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/leasing-orientieren-sie-sich-an-der-betriebsgewohnlichen-nutzungsdauer/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 11:48:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[abschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>
		<category><![CDATA[Leasingrate]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Rate]]></category>
		<category><![CDATA[Raten]]></category>
		<category><![CDATA[Ratenkauf]]></category>
		<category><![CDATA[steuerlich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/wp/leasing-orientieren-sie-sich-an-der-betriebsgewohnlichen-nutzungsdauer/</guid>
		<description><![CDATA[Wenn das Finanzamt Ihr Unternehmen als Eigentümer Ihres Leasingobjekts einstuft – statt der Leasinggesellschaft – haben Sie ein Problem. Der Leasingvertrag wird dann steuerlich zum Ratenkauf. Die Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen – nicht mehr die gesamte Summe. Ob dies geschieht, richtet sich unter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/leasing-orientieren-sie-sich-an-der-betriebsgewohnlichen-nutzungsdauer/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-71" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="kalulation" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_545223_xs-150x150.jpg" alt="kalulation" width="150" height="150" /></a>Wenn das Finanzamt Ihr Unternehmen als Eigentümer Ihres Leasingobjekts einstuft – statt der Leasinggesellschaft – haben Sie ein Problem. Der Leasingvertrag wird dann steuerlich zum Ratenkauf. Die Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen – nicht mehr die gesamte Summe. Ob dies geschieht, richtet sich unter anderem nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer – und Ihrem Vertrag.<span id="more-72"></span></p>
<h3><strong>Entscheidend sind Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer</strong></h3>
<p>Ob das Finanzamt das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zurechnet, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3><strong>So argumentiert das Finanzamt</strong></h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Die Schnellübersicht „Leasingvertrag“ im Internet unter www.steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstands verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/leasing-orientieren-sie-sich-an-der-betriebsgewohnlichen-nutzungsdauer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>So verhindern Sie, dass Sie Ihre Leasingobjekte abschreiben müssen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/so-verhindern-sie-dass-sie-ihre-leasingobjekte-abschreiben-mussen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/so-verhindern-sie-dass-sie-ihre-leasingobjekte-abschreiben-mussen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 11:45:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[abschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Grundmietzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Leasing]]></category>
		<category><![CDATA[Leasingrate]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Rate]]></category>
		<category><![CDATA[Raten]]></category>
		<category><![CDATA[Ratenkauf]]></category>
		<category><![CDATA[steuerlich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/wp/so-verhindern-sie-dass-sie-ihre-leasingobjekte-abschreiben-mussen/</guid>
		<description><![CDATA[Das Schöne am Leasing ist: Sie können die Leasingraten bei der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen. Und müssen Sie nicht wie einen Kreditkauf nach der AfA-Tabelle über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Doch Achtung: Wenn Sie nicht aufpassen, stuft das Finanzamt nicht die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ein, sondern Ihr Unternehmen. Und dann profitieren Sie nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-verhindern-sie-dass-sie-ihre-leasingobjekte-abschreiben-mussen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-69" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="3d golden euro symbol" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_429690_xs-150x150.jpg" alt="3d golden euro symbol" width="150" height="150" /></a>Das Schöne am Leasing ist: Sie können die Leasingraten bei der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen. Und müssen Sie nicht wie einen Kreditkauf nach der AfA-Tabelle über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Doch Achtung: Wenn Sie nicht aufpassen, stuft das Finanzamt nicht die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Leasinggegenstands ein, sondern Ihr Unternehmen. Und dann profitieren Sie nicht mehr umfassend von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings.</p>
<p><span id="more-70"></span></p>
<h3><strong>Verhindern Sie, dass Sie Ihr Leasingobjekt abschreiben müssen</strong></h3>
<p>Stuft das Finanzamt Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasinggegenstandes ein, riskieren Sie, dass der Leasingvertrag steuerlich wie ein Ratenkauf behandelt wird. Die fatale Folge: Sie müssen den Leasinggegenstand abschreiben und können nur den Zinsanteil der Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen – nicht mehr die gesamte Summe.</p>
<h3><strong>Achten Sie auf die kritische 40-90-Regel</strong></h3>
<p>Ob das Finanzamt das Wirtschaftsgut der Leasinggesellschaft oder Ihrem Unternehmen zurechnet, beurteilt sich vor allem nach dem Verhältnis von Grundmietzeit und betriebgewöhnlicher Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut amtlicher Abschreibungstabelle.</p>
<p>Kritisch ist vor allem folgende Konstruktion: Beträgt die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer, wird Ihnen als Leasingnehmer der Leasinggegenstand von Anfang an als Eigentum zugerechnet.</p>
<h3><strong>So argumentiert das Finanzamt</strong></h3>
<p>Der Leasingvertrag gleicht eher einem Ratenkauf als einer Miete, wenn Ihre Leasingraten beispielsweise so hoch sind, dass sich das Leasinggeschäft für die Leasinggesellschaft schon in weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer amortisiert.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Die Schnellübersicht „Leasingvertrag“ im Internet unter www.steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten zeigt Ihnen, wie sich die Zurechnung des Leasinggegenstands verändert, wenn sich das Verhältnis von Grundmietzeit und Nutzungsdauer verschiebt. Damit Sie wirklich keinen Euro zu viel ans Finanzamt zahlen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/so-verhindern-sie-dass-sie-ihre-leasingobjekte-abschreiben-mussen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geringwertige Güter: Sofortabschreibung wurde eingeschränkt</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/geringwertige-guter-sofortabschreibung-wurde-eingeschrankt/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/geringwertige-guter-sofortabschreibung-wurde-eingeschrankt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 10:59:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[abschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[AfA-Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Güter]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertiges Wirtschaftsgut]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Sofortabschreibung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/wp/geringwertige-guter-sofortabschreibung-wurde-eingeschrankt/</guid>
		<description><![CDATA[Von der Möglichkeit zur Sofortabschreibung dürfen Sie seit 2008 nur noch Gebrauch machen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von bis zu 150 Euro. Güter zum Preis von 150 € bis 1000 € müssen Sie seit der Unternehmenssteuerreform am 25.5.2007 in einem Pool gebündelt pauschal über fünf Jahre abschreiben. Immer dann, wenn die reguläre Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle weniger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/geringwertige-guter-sofortabschreibung-wurde-eingeschrankt/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-67" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="time is money" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/fotolia_202361_xs-150x150.jpg" alt="time is money" width="150" height="150" /></a>Von der Möglichkeit zur Sofortabschreibung dürfen Sie seit 2008 nur noch Gebrauch machen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von bis zu 150 Euro.</p>
<p>Güter zum Preis von 150 € bis 1000 € müssen Sie seit der Unternehmenssteuerreform am 25.5.2007 in einem Pool gebündelt pauschal über fünf Jahre abschreiben. Immer dann, wenn die reguläre Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle weniger als fünf Jahre beträgt – beispielsweise bei Computern, die Sie laut AfA-Tabelle sonst in nur drei Jahren abschreiben könnten – ist die Regelung für Sie von Nachteil.<span id="more-68"></span></p>
<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><br />
 <span style="color: #999999;">- Anzeige – </span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Ach herrje – das ging aber jetzt schnell! </strong></span></p>
<p><strong>Nach langer Diskussion hat am 3. April 2009 der deutsche Bundesrat dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zugestimmt.</strong></p>
<p>Jetzt müssen Sie sich wirklich <strong>beeilen</strong>!</p>
<p>Schon Ihre Bilanz 2010 wird ganz anders aussehen, als die, die Sie jetzt noch erstellen.</p>
<p>Wie gut, dass es jetzt diesen neuen <strong>GRATIS-RATGEBER „BilMoG ganz praktisch“</strong> gibt.</p>
<p><a title="Zum Gratisratgeber BilMoG ganz praktisch" href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/fib_s890725_3_nl.htm" target="_blank">Klicken Sie gleich hier– und Sie erhalten ihn <strong>GRATIS!</strong></a></p>
<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
 </span></p>
<h3><strong>Achtung: Für Peripheriegeräte ist keine Sofortabschreibung mehr möglich</strong></h3>
<p>Ansonsten werden Sie die Sofortabschreibung oft nicht mehr wie zuvor geltend machen können. Sogar oft dann nicht, wenn das Wirtschaft weniger als 150 Euro kostet und damit die Sofortabschreibung eigentlich erlaubt sein müsste. Denn die Bundesregierung macht seit 2008 eine Ausnahme für so genannte Peripheriegeräte wie etwa Software, Drucker, Monitore oder Scanner.</p>
<p>Für diese Peripheriegeräte gilt: Sie gehören zum PC dazu und werden daher mit dem PC oder anderen Peripheriegeräten gebündelt.</p>
<p><strong>Steuerliche Folge: </strong>Auch wenn beispielsweise Ihre Steuersoftware oder ein sonstiger nützlicher Software-Helfer weniger als 150 € kostet und damit eigentlich als geringwertige Güter die Sofortabschreibung möglich sein müsste, gilt: Sie müssen die Kosten vielmehr auf die für den PC aufschlagen und über die Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben.</p>
<h3><strong>So kaufen und schreiben Sie PCs geschickt ab!</strong></h3>
<p><strong>Ihr 1. Ausweg: </strong>Vielleicht benötigen Sie ja mehrere geringwertige Wirtschaftsgüter. Also beispielsweise zu einem benötigten PC noch Monitor und Scanner sowie eine Software? Prüfen Sie, ob es sich lohnt, Käufe mehrerer geringwertiger Wirtschaftsgüter miteinander zu verbinden. Diese Geräte gelten nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter. Sie können Sie deshalb nur zusammen mit dem PC abschreiben. Rutscht der Preis für PC und Peripherie im Paket auf mehr als 1.000 €, können Sie den Gesamtbetrag nun der AfA-Tabelle gemäß über drei statt fünf Jahre abschreiben. Vielleicht reichen auch weniger Geräte – Hauptsache, die Software und das übrige Gerät kosten Sie mehr als 1000 Euro. Steuerlich lohnt sich das auf jeden Fall!</p>
<p><strong>Ihr 2. Ausweg:</strong> Sie leasen anstatt zu kaufen – das geht beispielsweise auch mit PCs oder Software. Steuerlich hat es für Sie den Vorteil, dass Sie dann mit Abschreibungen gar nichts zu tun haben, sondern einfach die monatlichen Leasingraten komplett absetzen können. Achtung: Die Software ist dann streng genommen nur gemietet – auch das sollten Sie einkalkulieren.</p>
<p>Das gilt für Verbrauchsmaterial (Tintenpatronen, Toner etc.):<br />
 Die Kosten für Verbrauchsmaterial wie Toner oder Tintenpatronen können Sie immer in voller Höhe sofort absetzen (auch wenn sie mehr als 150 € betragen).</p>
<h3><strong>Sofortabschreibung auch für Verbrauchsmaterial</strong></h3>
<p>Um dennoch eine größere Summe sofort abschreiben zu können, legen Sie auch Verbrauchsmaterial ins Betriebsvermögen ein, das Sie als Privatperson gekauft haben. Stellen Sie eine Liste mit den Verbrauchsmaterialien (Stifte, Papier usw.) zusammen, die Sie nunmehr betrieblich verbrauchen. Für diese Beträge können Sie die Sofortabschreibung geltend machen ziehen Sie sofort als Betriebsausgaben ab.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/geringwertige-guter-sofortabschreibung-wurde-eingeschrankt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

