Kategorie: Betriebsausgaben,Betriebsprüfung, 07. Januar 2011 | Kommentare (1)



2 Probleme rund um Ihre Belege, die gar keine sind

Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Als Belege für Ihre Betriebskosten erkennt das Finanzamt ausschließlich Dokumente an, die Sie von Ihren Lieferanten ausgestellt bekommen haben – auf Papier oder elektronisch.

Die schlechte Nachricht kennen Sie ja wahrscheinlich schon: Die Anforderungen an solche Belege sind streng und bis ins Detail wie etwa den notwendigen Angaben ausformuliert. Macht Ihr Lieferant einen klitzekleinen Fehler und Sie übersehen ihn, kostet Sie das den Vorsteuerabzug.

Nun die gute Nachricht: Manche Probleme rund um Ihre Belege sind gar keine. weiterlesen »


Kategorie: Betriebsausgaben, 19. Juni 2009 | Kommentare (0)



Betriebsprüfung: So sichern Sie sich Ihren Vorsteuerabzug

RechtOb für Ihren Pkw, das Büromaterial oder sonstige Wirtschaftsgüter – bei einer Betriebsprüfung verfolgen Prüfer seit einigen Jahren das erklärte Ziel, nach Gründen zu suchen, Ihnen den Vorsteuerabzug zu verwehren. Schauen Sie daher genau auf Ihre Rechnungen. weiterlesen »


Kategorie: Umsatzsteuer, 18. Juni 2007 | Kommentare (0)



Umsatzsteuer: Bewirtungsrechnungen müssen vollständige Angaben enthalten

bankettkellner bereitet büffet tellerUm den Jahreswechsel herum häufen sich die Einladungen zu Geschäftsessen. Die Umsatzsteuer ist absetzbar, wenn der Anlass präzise dokumentiert ist. weiterlesen »


Kategorie: Umsatzsteuer, 09. Juni 2007 | Kommentare (0)



Neue Pflichtangabe für Rechnungen: Ohne Leistungszeitpunkt ist der Vorsteuerabzug bedroht

finanzamtSchon wieder sind Rechnungen ins Visier der Steuerverwaltung gerückt. In einem aktuellen Erlass verweist das Bundesfinanzministerium (BMF) noch einmal ausdrücklich alle Unternehmen auf ihre Pflicht, den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung in jeder Rechnung zu nennen. weiterlesen »


Kategorie: Umsatzsteuer, 09. Juni 2007 | Kommentare (0)



So holen Sie sich die Umsatzsteuer für offene Rechnungen zurück

FinanzamtDie Zahlung mit EC-Karte gehört heute zum Standard in der Gastronomie. Vor allem beim beliebten elektronischen Lastschriftverfahren mit Unterschrift besteht jedoch die Gefahr, dass Sie gelegentlich auf Ihrer Rechnung sitzen bleiben und Ihr Geld nie bekommen – weil z. B. die Karte gestohlen oder das Konto nicht gedeckt war. Haben Sie aber schon die Umsatzsteuer abgeführt, können Sie sich zumindest diesen Betrag vom Finanzamt zurückholen. weiterlesen »


Kategorie: Umsatzsteuer, 17. Mai 2006 | Kommentare (0)



So umgehen Sie die Vorsteuer-Falle bei Online-Tickets für Flugreisen

stempel finanzamtAuf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, Kosten zu sparen, setzen immer mehr Unternehmen den Rotstift bei den Reisekosten an. Und dabei stehen die Kosten für Flugreisen ganz oben auf der Streichliste. „Online buchen und Billigflieger nehmen“ lautet das Motto – jedenfalls für Inlandsflüge. Wird die Online-Buchung – wie allgemein üblich – lediglich per E-Mail bestätigt, kommt es immer wieder vor, dass das Finanzamt wegen Formmangels den Vorsteuerabzug für Online-Flugtickets verweigert.

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Kategorie: Umsatzsteuer, 12. Januar 2006 | Kommentare (2)



Skonto, Bonus und Rabatt: Wie Ihre Rechnungen aussehen müssen

prozenteFrage: Wir haben mit unseren Kunden Bonusvereinbarungen getroffen, die jedoch erst im Nachhinein wirken. Das bedeutet: Wir zahlen unseren Kunden am Jahresende eine Rückvergütung bei Erreichen bestimmter Umsatzziele.

Wie müssen wir unsere Rechnungen gestalten, um den Forderungen der Finanzverwaltung Genüge zu tun? Ein Kunde hat zudem unsere Skontoangabe moniert. Er behauptet, man müsse den Skontobetrag auf der Rechnung exakt angeben. weiterlesen »


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