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	<title>Steuerweb &#187; Selbstständige</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Vorsicht Falle: Machen Sie es sich bei den Fahrtkosten nicht zu einfach!</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 00:14:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die 5-Tage-Woche ist für viele Selbstständige ein schöner Traum. Wer ein Ladengeschäft hat oder etwa in der Gastronomie tätig ist, für den gibt es sie schon mal nicht. Auch viele Freiberufler und Dienstleister fahren sonnabends und/oder sonntags noch mal ins Büro, um dann in Ruhe alle Vorgänge zu bearbeiten, zu denen sie unter der Woche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/vorsicht-falle-machen-sie-es-sich-bei-den-fahrtkosten-nicht-zu-einfach/"><img class="alignleft size-full wp-image-972" title="Fahrtenbuch" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fahrtenbuch.jpg" alt="" width="149" height="149" /></a>Die  5-Tage-Woche ist für viele Selbstständige ein schöner Traum. Wer ein  Ladengeschäft hat oder etwa in der Gastronomie tätig ist, für den gibt  es sie schon mal nicht. Auch viele Freiberufler und Dienstleister  fahren sonnabends und/oder sonntags noch mal ins Büro, um dann in Ruhe  alle Vorgänge zu bearbeiten, zu denen sie unter der Woche nicht kommen  oder die besonders viel Zeit beanspruchen.<span id="more-1292"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>Halten Sie sich nicht an die pauschalen Vorgaben</strong></a></h3>
<p>Viele  Selbstständige setzen in ihrer Einkommensteuererklärung für die Fahrten  ins Büro und wieder nach Hause nur 230 Fahrten jährlich an – obwohl es  in vielen Fällen deutlich mehr sind. Damit wollen Sie auf Nummer sicher  gehen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>So ist die Rechtslage</strong></a></h3>
<p>Das  Finanzamt und die Finanzgerichte (z. B. FG München, Urteil vom  12.12.2008, Az. 13 K 4371/07) erkennen für Fahrten zwischen Wohnung und  Arbeitsstätte ohne weitere Prüfung 230 Arbeitstage jährlich an.</p>
<p>Diese  Anzahl kommt zustande, wenn Sie von 365 (Kalender-)Tagen jeweils 52  Sonnabende und Sonntage abziehen und zusätzlich pauschal 11 Feiertage  und 20 Urlaubstage berücksichtigen.</p>
<p><strong>Der Denkfehler:</strong><br />
 Es  handelt sich um eine Rechnung für Arbeitnehmer mit einer  5-Tage-Arbeitswoche. Doch viele Selbstständige machen weniger als 4  Wochen Urlaub und können von einer 5-Tage-Woche nur träumen. Ihnen entgeht womöglich ein handfester Steuervorteil, wenn Sie es sich einfach machen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Wenn  Sie sonnabends arbeiten, sind es allein dadurch schon 48 zusätzliche  Fahrten, die Sie mit den 230 Tagen unter den Tisch fallen ließen – und  das auch nur, wenn Sie wirklich 4 Wochen Urlaub machen, sonst sind es  mehr. Beträgt die einfache Strecke nur 15 km, sind es schon 216 €  zusätzlich, die Sie steuerlich geltend machen können (15 x 48 x 0,30 €),  wenn Sie die Tage ausrechnen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>Sie sollten das allerdings auch nachweisen können</strong></a></h3>
<p>Allerdings  sollten Sie auch später noch nachweisen können, dass Sie tatsächlich  mehr als 230 Fahrten zum und vom Arbeitsplatz hatten. Schließlich prüft  das Finanzamt schon oft genauer, wenn mehr als 230 Tage aufgeführt sind.<br />
 <strong><br />
 Dieser Nachweis reicht</strong></p>
<p>Nein,  keine Sorge: Ein Fahrtenbuch brauchen Sie nicht zu führen! Als Nachweis  reicht schon Ihr Terminkalender, in dem Sie notieren, ob Sie im Büro  oder Betrieb waren.<br />
 <strong><br />
 Tipp:</strong> Den sollten Sie natürlich  unbedingt zusammen mit Ihren Steuerunterlagen aufbewahren, damit Sie die  Fahrten auch in ein paar Jahren noch einem Betriebsprüfer nachweisen  können.</p>
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<ul>
<li><strong>Einnahmen-Überschuss-Rechnung</strong>: So füllen Sie das Formular sicher aus und entdecken die Sparmöglichkeiten</li>
<li>Wie Sie bei Ihrer <strong>Steuererklärung </strong>alles richtig machen</li>
<li>Praxistipp: So legen Sie <strong>Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz</strong> in Ihr Unternehmen ein</li>
<li>So kommen Sie aus einem<strong> akuten Liquiditätsengpass </strong>heraus</li>
<li>So bekommen Sie die <strong>Abschreibungen</strong> in den Griff</li>
<li>Muster: <strong>Eigenbeleg</strong></li>
<li><strong>Private Anschaffungen</strong> über die Firma finanzieren</li>
<li>Vorsicht bei<strong> Überentnahmen</strong></li>
<li>Wie Sie die Kosten für den <strong>Heim-PC </strong>in voller Höhe absetzen.</li>
<li>Beispielrechnung: So beteiligt sich das Finanzamt am PC</li>
<li>Sparmöglichkeit: Die Kosten für Ihr <strong>häusliches Arbeitszimmer</strong></li>
<li><strong>Pendlerpauschale:</strong> So kassieren Sie gleich doppelt</li>
<li>Firmenwagen nach der <strong>1%-Methode</strong> abrechnen</li>
<li>So sparen Sie sich den <strong>Privatanteil beim Firmenwagen</strong></li>
<li>Musterbrief ans Finanzamt: Herabsetzung der aktuellen <strong>Einkommensteuer-Vorauszahlung</strong> wegen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags</li>
<li><strong>Repräsentationskosten: </strong>Denken Sie an diese häufig vergessene Sparmöglichkeit!</li>
<li><strong>Mitgliedschaft oder Sponsoring</strong>, was ist steuergünstiger?</li>
<li><strong>Berufskleidung: </strong>Sieht gut aus und spart Steuern</li>
<li>Vorsicht bei <strong>Geschenken</strong></li>
<li>Praxistipps zur <strong>Umsatzsteuer</strong></li>
<li>Und vieles, vieles mehr …</li>
</ul>
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 Hier geht es zum kostenlosen Sofort-Download.</a></p>
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		<title>So sparen Sie nach der Gründung mit Verlusten Steuern</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 08:32:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Investitionsabzugsbetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verlustvortrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Vielleicht haben Sie sich ja auch erst kürzlich selbstständig gemacht? Und hatten im Jahr davor noch eine gut dotierte Anstellung? Dann haben Sie auch hohe Einkommensteuern gezahlt – Geld, das Ihnen nun für den Aufbau Ihres Geschäfts fehlt. Holen Sie sich bereits gezahlte Einkommensteuern zurück Gerade in dieser Situation empfiehlt es sich für Sie als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-783" title="Steuern" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/11/Fotolia_2766399_XS-150x150.jpg" alt="Steuern" width="150" height="150" />Vielleicht haben Sie sich ja auch erst kürzlich selbstständig gemacht? Und hatten im Jahr davor noch eine gut dotierte Anstellung? Dann haben Sie auch hohe Einkommensteuern gezahlt – Geld, das Ihnen nun für den Aufbau Ihres Geschäfts fehlt.</p>
<h3><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank">Holen Sie sich bereits gezahlte Einkommensteuern zurück</a><span id="more-978"></span></h3>
<p>Gerade in dieser Situation empfiehlt es sich für Sie als Gründer, die durch die Anlaufkosten meist drohenden Verluste noch zu erhöhen – oder erst zu erzeugen.</p>
<p>Der Grund: Das ist ein guter Weg, sich zumindest einen Teil des Geldes zurückzuholen, das Sie beziehungsweise Ihr Arbeitgeber für Sie im vergangenen Jahr an Einkommensteuer an das Finanzamt überwiesen haben.</p>
<p>Wie? Indem Sie einen Verlustrücktrag ansetzen.</p>
<h3><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank">Daher können Sie die dafür nötigen Verluste nehmen</a></h3>
<p>Doch dafür müssen Sie erst einmal Verluste haben. Zwei Wege bieten sich dafür an:</p>
<h3><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank">1. Einnahmen und Ausgaben timen</a></h3>
<p>Der einfachste Weg ist für Sie als Selbstständigen, gerade zum Jahresende hin Einnahmen hinauszuzögern – schreiben Sie einfach Ihre Rechnungen erst später, sofern Ihre Liquiditätslage das erlaubt.</p>
<p>Gleichzeitig sollten Sie sich vorausschauend schon Gedanken darüber machen, welche Investitionen in der nächsten Zeit für Sie sinnvoll wären. Diese sollten Sie dann nach Möglichkeit vorziehen.</p>
<h3><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank">2. Investitionsabzugsbetrag bilden</a></h3>
<p>Um durch Verlustrückträge Steuern zurückzuholen, ist es ebenfalls sinnvoll, in diesem Jahr einen Investitionsabzugsbetrag für geplante zukünftige Anschaffungen zu bilden und dazu noch – sofern möglich – Sonderabschreibungen zu nutzen, um Ihren Verlust auszuweiten.</p>
<h3><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank"><strong>Was, wenn Sie im Vorjahr nicht gar soviel verdient haben?</strong></a></h3>
<p>Womöglich haben Sie aber im vergangenen Jahr nicht gar so viele Einkommensteuern gezahlt, weil Sie mitten im Jahr Ihre Stelle verloren haben und vielleicht ein paar Monate erwerbslos gewesen sind, bevor Sie sich selbstständig gemacht haben. In der Wirtschaftskrise ging das vielen Menschen so.</p>
<p>Womöglich würden Sie mit dem Verlustrücktrag dann unter den steuerpflichtigen Grundfreibetrag (2009: 7834 € und 2008: 7664 € und bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren das Doppelte) rutschen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Nimmt das Finanzamt für Sie den automatischen Verlustrücktrag vor, wird es darauf keine Rücksicht nehmen. Steuerlich würde Ihnen dann ein Teil Ihres Verlustes nichts bringen.</p>
<h3><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank">So verteilen Sie Ihre Verluste geschickt</a></h3>
<p>Wenn Sie im kommenden Jahr einen deutlich Umsatz und damit auch dann einen Gewinn erwarten, dann sollten Sie lieber selbst Ihre Verluste verteilen.</p>
<p>Dafür haben Sie nämlich neben dem Verlustrücktrag noch eine weitere Möglichkeit: den Verlustvortrag (§ 10d Einkommensteuergesetz):</p>
<h3><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank">So funktioniert der Verlustvortrag</a></h3>
<p>Sie verrechnen den Verlust mit den Gewinnen aus dem folgenden Jahr und zahlen so beim Jahresabschluss weniger Steuern.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Für Existenzgründer oder Selbstständige mit kurzfristigen Verlusten kann sich die Kombination aus Verlustrücktrag und Verlustvortrag sehr lohnen.</p>
<hr />
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<h2><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb"><img class="alignleft size-medium wp-image-977" style="margin: 5px;" title="video organisation" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/07/video-organisation-300x172.jpg" alt="video organisation" width="210" height="120" /></a><span style="color: #ff0000;">Der 2-Minuten-Video-Tipp des Tages:<br />
 Das Geheimnis des A-Z Prinzips</span></h2>
<p>„Deutschlands bekanntester Selbst-Organisations-Experte” Detlef Koenig gibt Ihnen in diesem Video</p>
<p>• einen simplen aber sehr wirkungsvollen Tipp<br />
• wie Sie Ihre Ordner so strukturieren und beschriften, damit Sie sofort mehr Ordnung im Büro und auf dem Schreibtisch haben – und somit effizienter arbeiten können.</p>
<p>Detlef Koenig ist Herausgeber des Praxishandbuch „Einfach organisiert” und simplify-Gründer.</p>
<p><a href="http://www.orgenda.de/ls/default.asp?id=442&amp;sid=ORG0000?r_08072010_Steuerweb" target="_blank">Schauen Sie sich das 2-Minuten-Video hier an!</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Jahresabschluss schnell erledigen &#8211; oder verschieben?</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/jahresabschluss-schnell-erledigen-oder-verschieben/</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Dec 2009 22:36:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Jetzt direkt im Januar schon den Jahresabschluss 2010 machen und die Steuererklärung 2009 vorbereiten? Viele Selbstständige können bei diesem Gedanken nur mit dem Kopf schütteln. Schließlich ist noch viel Zeit: Bis zum 31.5.2010 will das Finanzamt Ihre Steuererklärung für das Jahr 2009 haben. Mit Fristverlängerung, die einfach zu bekommen ist, verschiebt sich der Termin gar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/jahresabschluss-schnell-erledigen-oder-verschieben/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-814" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Jahresabschluss" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/12/Fotolia_13454859_XS-150x150.jpg" alt="Jahresabschluss" width="150" height="150" /></a>Jetzt direkt im Januar schon den Jahresabschluss 2010 machen und die Steuererklärung 2009 vorbereiten? Viele Selbstständige können bei diesem Gedanken nur mit dem Kopf schütteln. Schließlich ist noch viel Zeit: Bis zum 31.5.2010 will das Finanzamt Ihre Steuererklärung für das Jahr 2009 haben. Mit Fristverlängerung, die einfach zu bekommen ist, verschiebt sich der Termin gar auf den 31.12.2010. Das sind noch einige Monate hin – trotzdem sollten Sie sich schon jetzt mit dem Thema beschäftigen. Aus zwei Gründen:<span id="more-815"></span></p>
<ol>
<li>In einigen Fällen ist es sinnvoll, die Steuererklärung so früh wie möglich abzugeben. Sie müssen dann nicht bis zum Mai abwarten, Sie können Ihre Steuererklärung in diesen Fällen sofort im Januar 2010 abgeben, sobald Sie mit dem Abschluss fertig sind.</li>
<li>Sie sollten sich so früh wie möglich ein Bild davon machen, ob eine Steuernachzahlung für 2009 auf Sie zukommt, und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn Sie das nicht tun, droht Ende 2010, wenn Sie dann Ihre Steuererklärung 2009 abgeben, der gefährliche Doppelschlag, der schon viele Selbstständige und Freiberufler in wahre Existenznot gebracht hat.</li>
</ol>
<p>________________________________________________________</p>
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<ul>
<li>Die 23 wichtigsten ƒnderungen des BilMoG ¸bersichtlich und auf einen Blick</li>
<li>Die 16 wichtigsten Begriffe rund um das BilMoG</li>
<li>Eine Übersicht der Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht</li>
<li>Die FAQ im Zusammenhang mit dem BilMoG und die aufschlussreichsten Antworten</li>
<li>Welche Bilanzierungsmöglichkeiten Sie künftig haben</li>
</ul>
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<p>________________________________________________________</p>
<h3>Der gefährliche Doppelschlag</h3>
<p>Dieses Beispiel zeigt, was gemeint ist: Peter Mustermann geht 2010 ins 3. Jahr seiner Selbstständigkeit. Im 1. Jahr – 2008 – hat er wenig Gewinn gemacht. Demnach musste er in 2009 nur geringe Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Doch 2009 kam dann der Durchbruch mit lukrativen Kunden und guten Gewinnen. Das führt bei der Abgabe der Steuererklärung für 2009 zu einer gesalzenen Nachzahlung – zum Beispiel 10.000 €. Peter Mustermann beantragt Fristverlängerung und gibt seine Steuererklärung für 2009 erst Ende 2010 ab (und zahlt dabei das ganze Jahr weiterhin noch die niedrigen Vorauszahlungen).</p>
<p><strong>Nach Abgabe kommt der Doppelschlag: </strong>Zuerst der Einkommensteuer­bescheid über 10.000 € Nachzahlung für 2006. Und dann schickt das Finanzamt nur wenige Tage später die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung für 2009: Nochmal 10.000 €! Alles zahlbar innerhalb von 4 Wochen.</p>
<p><strong>Mit anderen Worten:</strong> Diese nachträgliche Anhebung der Vorauszahlung wird nicht erst – wie man vielleicht annehmen könnte – mit Abgabe der nächsten Steuererklärung fällig, sondern sofort, wenn Sie Ihre Erklärung abgeben. In einer solchen Situation standen schon viele Selbstständige kurz vor dem Ruin. Planen Sie deshalb genau:</p>
<ul>
<li>Machen Sie Ihren Jahresabschluss so früh wie möglich – selbst oder mit Ihrem Steuerberater. Entscheiden Sie dann, wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Nutzen Sie dabei die Entscheidungshilfe unten.</li>
<li>Behalten Sie im Auge, dass bei Nachzahlungen eine sofortige Anhebung der aktuellen Vorauszahlungen kommt. Bei gestiegenen Gewinnen 2006 wird das Finanzamt also sofort Ihre 2007er Vorauszahlungen anheben.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Mehrwertsteuerpaket &#8211; Neuregelung zur Besteuerung von Dienstleistungen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/mehrwertsteuerpaket-neuregelung-zur-besteuerung-von-dienstleistungen/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Aug 2009 10:58:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Besteuerung Dienstleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenfassenden Meldungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/?p=689</guid>
		<description><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuervoranmeldungen, Einkommensteuervorauszahlungen … als ob all die Steuertermine und –bürokratie nicht schon genug wäre! Für viele Selbstständige kommt ab 01.01.2010 noch ein bisschen mehr Steuerbürokratie hinzu. Die Rede ist von den „Zusammenfassenden Meldungen“ (ZM). Erstmals ab 01.01.2010 müssen diese Meldungen auch Dienstleister abgeben, die (auch) für Kunden im EU-Ausland arbeiten und dafür keine Umsatzsteuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><br class="spacer_" /></p>
<p><a href="http://steuerweb.org/mehrwertsteuerpaket-neuregelung-zur-besteuerung-von-dienstleistungen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-691" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="Umsatzsteuer" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/08/Fotolia_49658_XS1-150x150.jpg" alt="Umsatzsteuer" width="150" height="150" /></a>Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuervoranmeldungen, Einkommensteuervorauszahlungen … als ob all die Steuertermine und –bürokratie nicht schon genug wäre! Für viele Selbstständige kommt ab 01.01.2010 noch ein bisschen mehr Steuerbürokratie hinzu. Die Rede ist von den „Zusammenfassenden Meldungen“ (ZM). Erstmals ab 01.01.2010 müssen diese Meldungen auch Dienstleister abgeben, die (auch) für Kunden im EU-Ausland arbeiten und dafür keine Umsatzsteuer berechnen.<span id="more-689"></span></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> An diesem Termin tritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/8/EG eine umfassende Neuregelung zur Besteuerung von Dienstleistungen in Kraft – „Mehrwertsteuerpaket“ genannt. Die Pflicht zur Abgabe der ZM trifft dann auch Dienstleister. Mit den ZM will der Gesetzgeber Tricks bei der Umsatzsteuer vorbeugen.</p>
<p>Doch was genau kommt auf Sie zu, wenn Sie als Dienstleister ab 2010 erstmals eine ZM abgeben müssen? Hier Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen:</p>
<p>___________________________________________________________________________________________________</p>
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<p>Alarmierende Zahl: Fiskus holt allein durch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 1,5 Milliarden EUR rein. Wie Sie es schaffen, dass Ihr Unternehmen keinen Anteil an diesen 1,5 Mrd. EUR leistet, zeigt Ihnen das 36-teilige Umsatzsteuer-Sicherheitspaket.</p>
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<ul>
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<li><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9086-steuerweb.php?r_steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Umsatzsteuer&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Checkliste: Umsatzsteuer-Sonderprüfung</a></li>
<li><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9086-steuerweb.php?r_steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Umsatzsteuer&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Checkliste: Wonach Betriebsprüfer suchen</a></li>
<li><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9086-steuerweb.php?r_steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Umsatzsteuer&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungsberichtigung: Alle Details</a></li>
<li><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9086-steuerweb.php?r_steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Umsatzsteuer&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Zwischencheck: Vorsteuerguthaben nicht blockieren</a></li>
<li><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9086-steuerweb.php?r_steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Umsatzsteuer&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG</a></li>
<li><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/sb-reo9086-steuerweb.php?r_steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Umsatzsteuer&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungspflichtangaben bei Geschäftspartnern aus EU-Land</a></li>
</ul>
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<p>___________________________________________________________________________________________________</p>
<h3>1. Wer muss die ZM abgeben?</h3>
<p>Alle Unternehmen (Ausnahme: Kleinunternehmen, also Unternehmen, die im vorangegangenen Jahr weniger als 17.500 € Umsatz gemacht haben), die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und innerhalb der EU grenzüberschreitend steuerfreie Warenlieferungen und/oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben. In die ZM müssen auch Dienstleistungen aufgenommen werden, wenn der Leistungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, sich der Leistungsort dort befindet, die Dienstleistung steuerpflichtig ist und der Leistungsempfänger die Steuer für diesen Umsatz schuldet. Die Meldepflicht besteht zusätzlich zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen.</p>
<h3>2. Wie geben Sie Ihre ZM ab?:</h3>
<p>Die Abgabe der ZM muss online erfolgen, und zwar über das Elster-Online-Portal (www.elster.de/portal) oder über den Formularserver der Finanzverwaltung. Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann das Finanzamt jedoch gestatten, dass die ZM auch in Papierform abgegeben wird.</p>
<h3>3. Wann und wie oft geben Sie Ihre ZM ab?</h3>
<p>Die ZM ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Meldezeitraums vierteljährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzugeben. Es ist geplant, dass die ZM monatlich abgegeben werden muss, wenn die Quartalsgrenze von 50.000 € überschritten wird. Unternehmen, denen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung von einem Monat gewährt wurde, können diese auch für die Abgabe der ZM beanspruchen.</p>
<h3>4. Welche Angaben machen Sie?</h3>
<p>Grundsätzlich machen Sie in der ZM Angaben über alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, bei denen Sie keine Umsatzsteuer berechnet haben. Dazu geben Sie an:</p>
<p>* Ihre eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)</p>
<p>* die USt-IdNr. des jeweiligen Kunden im EU-Ausland</p>
<p>* Summe der Bemessungsgrundlage der ausgeführten Lieferungen bzw. Leistungen pro Kunde</p>
<h3>5. Was passiert, wenn die ZM nicht abgegeben wird?</h3>
<p>Wird die Zusammenfassende Meldung trotz 2-maliger Erinnerung ohne Angabe von Gründen nicht abgegeben, kann das Bundeszentralamt für Steuern ggf. wiederholt und zusätzlich zu einem Bußgeld ein Zwangsgeld festsetzen. Dieses vermeiden Sie von vornherein, indem Sie eine Fristverlängerung beantragen. Dies ist entgegen einem weitverbreiteten Irrtum grundsätzlich möglich. Zuständig ist ebenfalls das Bundeszentralamt für Steuern. Ein formloses Schreiben reicht aus.</p>
<p>Der Verspätungszuschlag beträgt 1 % aller zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen. Aber auch das ist gesetzlich geregelt: Der Verspätungszuschlag darf höchstens 2.500 € betragen.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Für die Abgabe der ZM ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erforderlich. Falls Sie noch keine haben, aber ab 1.1.2010 die ZM abgeben müssen, sollten Sie die USt-IdNr. jetzt beantragen. Das geht am schnellsten im Internet unter: www.bzst.bund.de &#8211; Online Dienste &#8211; USt-IdNr. Beantragung.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Nehmen Sie die Pflicht zur Abgabe der ZM nicht auf die leichte Schulter. Der Erfahrung nach brummt Ihnen das Bundeszentralamt schnell ein Zwangsgeld auf, wenn Sie das Formular nicht ausfüllen und nicht auf die Erinnerung reagieren.</p>
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		<item>
		<title>Die unterschätzte Gefahr: Die High-Tech-Betriebprüfung</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/die-unterschatzte-gefahr-die-high-tech-betriebprufung/</link>
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		<pubDate>Sun, 09 Aug 2009 19:11:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>

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		<description><![CDATA[Betriebsprüfung? Die meisten Selbstständigen zucken bei diesem Wort nur mit den Schultern: „Das passiert mir doch nicht. Geprüft werden doch nur die Großen!“ Auf den ersten Blick, scheinen die Zahlen eine solche sorglose Einstellung zu unterstützen: Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich eine neue Statistik zu Betriebsprüfungen veröffentlicht: Rein statistisch gesehen ist es danach unwahrscheinlich, dass Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/die-unterschatzte-gefahr-die-high-tech-betriebprufung/#more-688"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-687" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Betriebspruefung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/08/Betriebspruefung_02-150x150.jpg" alt="Betriebspruefung" width="150" height="150" /></a>Betriebsprüfung? Die meisten Selbstständigen zucken bei diesem Wort nur mit den Schultern: „Das passiert mir doch nicht. Geprüft werden doch nur die Großen!“ Auf den ersten Blick, scheinen die Zahlen eine solche sorglose Einstellung zu unterstützen: Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich eine neue Statistik zu Betriebsprüfungen veröffentlicht: Rein statistisch gesehen ist es danach unwahrscheinlich, dass Sie von einer Betriebsprüfung betroffen sind. <span id="more-688"></span></p>
<p>In 2007 (dem Jahr, für das die Zahlen nun vorgelegt wurden) haben die Finanzämter nur 115.645 Klein- und Kleinstbetriebe überprüft. Bei einer Gesamtzahl von 7.462.613 Betrieben dieser Größenordnung ergibt das die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Sie nur rund alle 64 Jahre von einer Betriebsprüfung heimgesucht werden.</p>
<p>Doch beachten Sie unbedingt zwei wichtige Warnungen:</p>
<p>___________________________________________________________</p>
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<p><strong><span style="color: #ff0000;">Nie wieder schlaflose Nächte, wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht </span></strong></p>
<p>Irgendwann in Ihrer Tätigkeit als Steuerverantwortlicher meldet sich bei Ihnen ein  Betriebsprüfer, der mit Ihnen den Beginn der Betriebsprüfung abstimmen möchte. Je näher der Prüfungsbeginn rückt, desto unruhiger werden viele von Ihnen schlafen. Warum eigentlich?</p>
<p>Wenn Sie jetzt <a href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/fib_s890725_1_nl.htm" target="_blank">hier klicken</a>, erhalten Sie GRATIS den Spezialreport, das <a href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/fib_s890725_1_nl.htm" target="_blank">“ERSTE-HILFE-SET BEI BETRIEBSPRüFUNGEN”</a>, das Sie diesem Besuch gelassen entgegen sehen lässt.</p>
<p>Zum Beispiel mit</p>
<ul>
<li>Der Checkliste: So bereiten Sie die Prüfung optimal vor (Seite 1)</li>
<li>Dem Spezial-Tipp: Was tun, wenn der Steuerfahnder klingelt? (Seite 2)</li>
<li>Dem Expertenrat: So gehen Sie bestens vorbereitet in die Schlussbesprechung (Seite 3)</li>
<li>Die Übersicht: “Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Antwort auf die häufigsten Fragen” (Seite 6)</li>
<li>Der Zusammenstellung: “Die gefährlichsten Fallstricke bei Lohnsteuer-Auﬂenprüfungen” (Seite 8 )</li>
<li><a href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/fib_s890725_1_nl.htm" target="_blank">Und, und, und</a></li>
</ul>
<p>Lassen Sie sich diese wichtigen Informationen nicht entgehen. Jeder einzelne Tipp kann Ihnen Nachzahlungen ersparen.</p>
<p>Deshalb: <a href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/fib_s890725_1_nl.htm" target="_blank">Klicken Sie gleich hier </a>und fordern Sie mit diesem Klick den Spezialreport, das <a href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/fib_s890725_1_nl.htm" target="_blank">“ERSTE-HILFE-SET BEI BETRIEBSPRÜFUNGEN” GRATIS an.</a></p>
<p>___________________________________________________________</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h3>1. Bei Auffälligkeiten steigt die Wahrscheinlichkeit dramatisch an</h3>
<p>Die 64 Jahre sind nur eine Durchschnittszahl. Werden Sie auf irgendeine Art steuerlich auffällig, steigt die Wahrscheinlichkeit eines ungebetenen Besuchs vom Finanzamt dramatisch an. Eine Betriebsprüfung ist zum Beispiel dann wahrscheinlich, wenn einer oder gar mehrere Punkte auf Sie zutreffen:</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<ul>
<li>Ihre Steuererklärung ist nicht plausibel: Besonders misstrauisch wird das Finanzamt, wenn Ihre Steuererklärung und besonders die Angaben in Ihrem EÜR-Formular offensichtliche Ungereimtheiten enthalten, z. B. wenn Sie andauernde Verluste ausweisen oder einen deutlich niedrigeren Gewinn als vergleichbare Unternehmen erwirtschaftet haben.</li>
<li>Ihre Verhältnisse sind unübersichtlich: z. B. nicht eindeutige Besitzverhältnisse, verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen oder mehrere Umstrukturierungen innerhalb eines Jahres. Auch eine Betriebsübergabe (z. B. an Ihre Kinder) kann Grund für eine Betriebsprüfung sein.</li>
<li>Eine frühere Prüfung führte zu erheblichen Steuernachzahlungen: Wiegen Sie sich nicht in Sicherheit, wenn der Steuerprüfer gerade erst in Ihrer Firma war. Gerade wenn der Finanzbeamte fündig wurde und Sie Steuern nachzahlen mussten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Finanzamt bald wieder eine so genannte Anschlussprüfung ansetzt.</li>
<li>Sie haben hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend gemacht: Machen Sie hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend (bekommen also nach Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Erklärungen immer wieder Geld vom Finanzamt zurück), so müssen Sie mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechnen. Hierbei prüft der Finanzbeamte, ob Sie tatsächlich ordentliche Rechnungen vorlegen können, die die entsprechenden Umsatzsteuersummen ausweisen.</li>
<li>Stark schwankende Gewinne: Wenn Ihre Gewinne von Jahr zu Jahr stark schwanken, glaubt das Finanzamt schnell, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.</li>
<li>Unbegründetes Herabsetzen der Vorauszahlungen: Lassen Sie Ihre Vorauszahlung nur dann herabsetzen, wenn echte Gründe dafür sprechen. Stellen Sie Ihre Zahlen schlechter dar, als sie tatsächlich sind, drohen ernsthafte Konsequenzen: Die falschen Angaben können als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden! Dann werden Hinterziehungszinsen fällig, und Sie können ziemlich sicher sein, dass sich das Finanzamt ab sofort genauer mit Ihnen und Ihren Zahlen beschäftigt.</li>
<li>Sehr geringe Einnahmen: Die erklärten Einnahmen/Entnahmen reichen kaum zur Deckung Ihres ­täglichen Lebensbedarfs.</li>
<li>Einlagen: Es werden regelmäßig Einlagen getätigt, deren Herkunft ungeklärt ist. Das Finanzamt will dann schnell überprüfen, ob es sich eventuell um Schwarzgeld handelt.</li>
<li>Größere Anschaffungen oder Verkäufe im Immobilienbereich</li>
<li>Pacht-, Miet- oder Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen werden neu abgeschlossen oder verändert.</li>
<li>Permanent verspätete Zahlungen der Steuern. Halten Sie sich penibel an alle Fristen für Ihre Voranmeldungen, Steuererklärungen und Zahlungen ans Finanzamt. Richten Sie – wenn Sie sicher sind, dass Ihr Konto immer über ausreichende Deckung verfügt – eine Abbuchungserlaubnis für die fälligen</li>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h3>2. Wenn es Sie trifft, wird es empfindlich teuer</h3>
<p>Eine weitere Zahl aus der oben genannten Statistik: Infolge der 115.645 Prüfungen haben die Finanzämter rund 1,3 Mrd. € nachträglich an Steuern von Klein- und Kleinstbetrieben kassiert. Bei jeder Prüfung werden also durchschnittlich rund 11.200 € an Steuernachzahlungen fällig.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Das heißt: Wenn Sie doch von einer Betriebsprüfung betroffen sind, dann wird es empfindlich teuer.</p>
<p>Dafür gibt es einen Grund: Bereits heute werden  70 % aller Betriebsprüfungen digital durchgeführt. Das heißt:</p>
<p>Der Prüfer vom Finanzamt steht mit dem Laptop vor Ihrer Tür und analysiert mit speziellen Programmen Ihre Buchhaltung, Spesenabrechnungen, elektronische Fahrten- und Kassenbücher … Fehler oder Unstimmigkeiten, die zu hohen Nachzahlungen führen können, sind so viel schneller und sicherer aufgespürt. Von der Finanzverwaltung werden die Prüfer dazu gedrängt, in möglichst naher Zukunft alle Prüfungen digital durchzuführen – damit mehr Unternehmen in kürzerer Zeit geprüft werden können.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h3>Worauf die Prüfer besonders achten</h3>
<p>Es gibt einige Punkte, auf die Betriebsprüfer mit ihren Programmen bei der digitalen Betriebsprüfung besonders achten, weil hier besonders häufig Fehler passieren und am schnellsten „lukrative“ Nachzahlungen zu erwirtschaften sind. Hier die wichtigsten 4 Punkte:</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>1. Überprüfung der Kasse</p>
<p>Gibt es Fehlbeträge in der Kasse? Wenn Sie diese nicht aufklären können, erhöht das Finanzamt Ihren Gewinn entsprechend.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>2. Kleinbetragsrechnungen</p>
<p>Hier spielt der Prüfer die Vorteile der elektronischen Prüfung aus: Mit wenigen Klicks findet er alle Zahlungen, bei denen die Kleinbetragsgrenze von 150 € knapp überschritten ist. Ab dieser Grenze müssen Rechnungen die umfangreichen Pflichtangaben tragen. Der Prüfer lässt sich von Ihnen alle Belege zeigen und streicht die Vorsteuer für alle Belege, die nicht korrekt sind.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>3. Vergleich von Angebot und Rechnung</p>
<p>Der Prüfer schaut sich an, ob die Beträge auf Angeboten denen der späteren Rechnung entsprechen. Ist der Rechnungsbetrag deutlich niedriger, vermutet er Schwarzarbeit und wird sich die ganze Sache genauer ansehen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>4. Mini-Jobber</p>
<p>Wenn Sie Daten Ihrer Mitarbeiter elektronisch erfassen und verwalten, hat der Prüfer auch Zugriff darauf. Er schaut sich dann als Erstes Ihre Mini-Jobber an – z.  B.: Wird der Lohn von zwei 400-€-Kräften auf das gleiche Konto überwiesen?</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Mein Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Steuerunterlagen in diesen vier Punkten schlüssig, lückenlos und korrekt sind. Dann verliert auch die unterschätzte Gefahr einer Betriebsprüfung für Sie den Schrecken.</p>
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		<title>Drei Fragen, die Geld bringen</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Jul 2009 18:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kundenaquise]]></category>
		<category><![CDATA[Neukunden]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkaufsgespräch]]></category>

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		<description><![CDATA[Haben auch Sie manchmal das Gefühl, dass Sie mehr Kunden gewinnen könnten? Und ärgern Sie sich darüber, wenn Sie viel Zeit damit verbraucht haben, einen möglichen Neukunden zu überzeugen, und der Auftrag oder Kauf kommt dann doch nicht zustande? Dann könnte Ihnen einen einfache Fragetechnik der Profi-Verkäufer helfen. Hier ist sie: Erfolgreich sind Sie im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/drei-fragen-die-geld-bringen/#more-664"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-663" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Kunden überzeugen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/07/Fotolia_222224_XS-150x150.jpg" alt="Kunden überzeugen" width="150" height="150" /></a>Haben auch Sie manchmal das Gefühl, dass Sie mehr Kunden gewinnen könnten? Und ärgern Sie sich darüber, wenn Sie viel Zeit damit verbraucht haben, einen möglichen Neukunden zu überzeugen, und der Auftrag oder Kauf kommt dann doch nicht zustande? Dann könnte Ihnen einen einfache Fragetechnik der Profi-Verkäufer helfen. Hier ist sie:<span id="more-664"></span></p>
<p>Erfolgreich sind Sie im Erstgespräch dann, wenn Sie herausfinden, wie der Kunde tickt. Wenn Sie also nicht allein trocken den Bedarf des Kunden analysieren, sondern herausfinden, womit er sich beschäftigt, was für ein Typ er ist, welche Wünsche und Sorgen er hat. Gelingt Ihnen das, können Sie ein Angebot machen, das 100-prozentig ins Schwarze trifft. Nehmen Sie deshalb ab sofort diese 3 entscheidenden Fragen ins Erstgespräch mit einem Kunden auf:</p>
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<p>___________________________________________________________</p>
<h3>Frage 1: „Was ist Ihnen wichtig an &#8230;?“</h3>
<p>Stellen Sie als Erstes Fragen wie: „Was ist Ihnen wichtig bei einer XY?“ Oder: „Was ist Ihnen wichtig, wenn Sie XY einkaufen?“</p>
<p>Hören Sie genau hin, und schreiben Sie mit, was der Kunde an Eigenschaften aufzählt.</p>
<p>Bekommen Sie auf diese Frage eine zu umfassende Antwort wie: „Mir sind hohe Qualität, günstiger Preis und gute Zusammenarbeit wichtig“, fragen Sie weiter, bis Sie die Prioritäten des Kunden herausfinden. Zum Beispiel so: „Von diesen drei Dingen – Qualität, Preis, Zusammenarbeit – was davon ist Ihnen am wichtigsten?“</p>
<p>Sie können den Kunden auch bitten, die genannten Eigenschaften ihrer Wichtigkeit nach zu sortieren. Danach wissen Sie auf jeden Fall, was für den Kunden der maßgebliche Faktor bei seiner Entscheidung sein wird. Doch das ist noch nicht genug.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h3>Frage 2: „Was verstehen Sie unter &#8230;?“</h3>
<p>Viele Selbstständige  benehmen sich in der Zusammenarbeit mit Kunden wie Hellseher: Sie glauben, immer zu wissen, was im Kopf des ­Kunden vor sich geht. Diese Hellseher wissen schon ganz genau Bescheid, was sich der Kunde wünscht, wenn er vom „günstigen Preis“ oder irgendeiner anderen Eigen­schaft spricht, die er sich wünscht. Doch die Realität zeigt: Was der Kunde darunter versteht, ist in den meisten Fällen etwas (ganz) anderes als das, was Sie sich als Anbieter darunter vorstellen. Deshalb müssen Sie nachfragen! Hat der Kunde zum Beispiel gesagt, dass für ihn der günstige Preis am wichtigsten ist, fragen Sie nach:</p>
<p>„Was verstehen Sie unter einem günstigen Preis?“ Ist ihm der Service wichtig, fragen Sie, was genau er unter einem guten Service versteht. Ent­scheidend dabei:</p>
<p>Fragen Sie so lange nach, bis es keinen Interpretationsspielraum mehr gibt. Im Beispiel Preis:</p>
<p>Fragen Sie so lange, bis Sie wissen, was der Kunde ausgeben will oder dass Sie auf jeden Fall günstiger als der Konkurrent XY sein müssen. Sind Sie an diesem Punkt angekommen, dann sind Sie bereit für die letzte Frage.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h3>Frage 3: „Warum ist Ihnen das so wichtig &#8230;?“</h3>
<p>Das ist die entscheidende Frage, durch die Sie die Tür zum Kunden weit aufstoßen: Sie erfahren die wahren Beweggründe des Kunden, Sie bekommen Einblick in seine Probleme und Ängste, in seine Motivation und seine Ziele.</p>
<p>Stellen Sie zum Beispiel die Frage: „Warum ist Ihnen der Preis so wichtig?“, dann ist eine Antwort wie diese denkbar: „Die andere Abteilung hat die und die Sache in den Sand gesetzt, und das müssen wir jetzt durch ein begrenztes Budget ausbügeln.“</p>
<p>Schon haben Sie einen unvorstellbar wertvollen Einblick in die Situation des Kunden. Sie können ein genau abgestimmtes Angebot machen und Leistungen oder Garantien bieten, mit denen der Kunde die Sache garantiert nicht noch einmal „in den Sand setzt“.</p>
<p>Oder aber Sie erleben eine andere Überraschung, wenn Sie nach dem Warum fragen. Der Kunde schaut Sie vielleicht ein wenig verblüfft an und sagt: „Das ist eine gute Frage!“ Der Kunde beginnt, über seine Motivation und seine Ziele nachzudenken – mit Ihnen als Gesprächspartner und Berater.</p>
<p>Und das ist schließlich die beste Position, in der Sie sein können.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Grenzwerte ab 1.1.2008: Wie Sie sich jetzt vor der lästigen Bilanzierung retten</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Oct 2007 08:36:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführungsgrenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem „Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ sind die Buchführungsgrenzen zum 1.1.2008 erneut angehoben worden. Der Vorteil für viele Selbstständige und Gründer: Sie können bei der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bleiben. Hier das Wichtigste auf einen Blick: Wenn Sie kein Freiberufler sind und bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/neue-grenzwerte-ab-1-1-2008-wie-sie-sich-jetzt-vor-der-lastigen-bilanzierung-retten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-252" style="margin-left: 5px; margin-right: 5px;" title="bilanzen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/06/Fotolia_1473916_XS1-150x150.jpg" alt="bilanzen" width="150" height="150" /></a>Mit dem „Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II)“ sind die Buchführungsgrenzen zum 1.1.2008 erneut angehoben worden. Der Vorteil für viele Selbstständige und Gründer: Sie können bei der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bleiben. Hier das Wichtigste auf einen Blick:<span id="more-253"></span></p>
<p>Wenn Sie kein Freiberufler sind und bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten, unterliegen Sie als Selbstständiger der Bilanzierungspflicht. Das heißt:</p>
<p style="text-align: left;"><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
 <span style="color: #808080;">- Anzeige -</span></span><span style="color: #ff0000;"><strong><br />
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<p>Statt einer einfachen EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG) müssen Sie eine aufwändige Bilanz mit doppelter Buchführung erstellen. Jeder Geschäftsvorfall muss auf der Soll- und auf der Habenseite nach genauen Regeln gebucht werden. Das ist wesentlich aufwändiger als die einfache EÜR, die Sie als Kleinunternehmer oder Freiberufler führen dürfen.</p>
<p>Wenn Sie kein Freiberufler sind, steht der Wechsel zur aufwändigen Bilanzierung immer für das folgende Jahr an, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden, die Sie in der folgenden Übersicht finden. Die Umsatzgrenze wurde bereits zum 1.1.2007 angehoben. Ab 1.1.2008 gibt es nun auch eine neue Gewinngrenze.</p>
<table style="width: 520px; height: 117px;" border="0">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Grenze</strong></td>
<td><strong>alt:</strong></td>
<td><strong>neu:</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Umsatz pro Jahr</strong></td>
<td>bis 350.000 €<br />
 (bis 31.12.2006)</td>
<td>bis 500.000 €<br />
 (ab 1.1.2007)</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gewinn pro Jahr</strong></td>
<td>bis 30.000 €<br />
 (bis 31.12.2007)</td>
<td>bis 50.000 €<br />
 (a 1.1.2008)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Wichtig</strong> : Der Wechsel zur Bilanzierung steht bereits an, wenn nur eine der beiden Grenzen überschritten ist – es müssen nicht beide überschritten sein.</p>
<h3>Ausnahme Freiberufler</h3>
<p>Wenn Sie als Freiberufler (Arzt, Anwalt, Künstler etc.) arbeiten, sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Sie können bei der EÜR bleiben, egal, wie viel Umsatz und Gewinn Sie machen.</p>
<h3>Wie der Wechsel abläuft</h3>
<p>Sie müssen nicht von sich aus zur Bilanz wechseln. Das geschieht erst nach Aufforderung des Finanzamts. Wenn Sie zum Beispiel jetzt Ihre Steuererklärung für 2006 abgeben, die erstmals einen Umsatz über 500.000 € aufweist, dann bekommen Sie vom Finanzamt die Mitteilung, dass Sie ab dem nächsten Jahreswechsel (1.1.2008) bilanzieren müssen.</p>
<p><strong>Beispiele</strong> :</p>
<ul>
<li>Sie geben jetzt Ihre Steuererklärung 2006 ab und weisen 250.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn aus. Dann müssen Sie ab 1.1.2008 bilanzieren, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.</li>
<li><strong>Der Sonderfall</strong> : Sie geben jetzt Ihre Steuererklärung 2006 ab, in der Sie mehr als 30.000 €, aber weniger als 50.000 € Gewinn ausweisen. Nach der alten Grenze, die noch bis 31.12.2007 gilt, müssten Sie in diesem Fall zur Bilanzierung wechseln. Die Finanzämter sind jedoch angewiesen, Sie in diesem Fall nicht zur Bilanzierung aufzufordern (§ 10 Abs. 7 AO-Einführungsgesetz).</li>
</ul>
<p><strong>Tipp: </strong>Nicht immer verhalten sich alle Finanzämter vorhersehbar. Deshalb kann es passieren, dass Sie eine Aufforderung zur Bilanzierung bekommen, wenn Sie mehr als 30.000 €, aber weniger als 50.000 € Gewinn in 2006 ausweisen. Legen Sie in diesem Fall Einspruch ein. Legen Sie anhand von Zahlen dar, warum es unwahrscheinlich ist, dass Sie in 2007 einen Gewinn über 50.000 € machen. Dann steht nämlich sofort wieder ein Wechsel zurück zur EÜR an. Genau das sollen die Finanzämter aus Billigkeitsgründen vermeiden (§ 148 AO).</p>
<h3>Was Sie jetzt tun sollten</h3>
<p>Wenn Sie die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2006 nutzen, und Ihre Unterlagen noch nicht abgegeben haben, sollten Sie jetzt genau überprüfen, ob Sie unter den Grenzen bleiben, sonst droht die Bilanzierungspflicht ab 1.1.2008.</p>
<h3>Wenn Sie die Grenzen 2006 überschritten haben, &#8230;</h3>
<p>&#8230; können Sie der Bilanzierungspflicht ab 2008 noch leicht entkommen – zumindest dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung 2006 noch nicht abgegeben haben. Und zwar so: Bilden Sie für 2006 noch eine Ansparabschreibung und geben Sie Ihre Steuererklärung erst danach ab. Beispiel: Ihr Gewinn 2006 beträgt 55.000 €. Bilden Sie eine Ansparabschreibung zum Beispiel i.H.v. 8.000 € für einen neuen Lieferwagen (Neupreis: 20.000 €, 40 % davon sind als Ansparabschreibung möglich). Schon ist Ihr Gewinn auf 47.000 € gerutscht und Sie bleiben unter der neuen Grenze.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Haben Sie bereits eine Ansparabschreibung gebildet oder liegen Gewinn bzw. Umsatz deutlich über den Grenzen, bleibt noch ein letzter Kniff, mit dem Sie die Bilanzierungspflicht noch ein Jahr hinauszögern können: Nutzen Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung voll aus und geben Sie Ihre Steuererklärung 2006 erst Ende Dezember 2007 ab. Das Finanzamt muss Sie innerhalb des Dezembers auffordern, wenn Sie zum Jahreswechsel zur Bilanzierung wechseln sollen. Geben Sie so spät ab, kann das Finanzamt nicht mehr rechtzeitig zum Jahreswechsel reagieren. So müssen Sie frühestens ab 2009 bilanzieren.</p>
<h3>Wenn Sie die Grenzen 2007 möglicherweise überschreiten</h3>
<p>Rechnen Sie aber auf jeden Fall jetzt schon hoch, wie viel Umsatz und Gewinn Sie in 2007 voraussichtlich erwirtschaften. Jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, Umsatz in das Jahr 2008 zu verschieben, zum Beispiel, indem Sie mit einem Kunden eine spätere Lieferung vereinbaren oder Ihre Rechnungen erst in 2008 schreiben. Überschreiten Sie die Gewinngrenze in 2007 trotzdem, bleibt Ihnen dann die Möglichkeit des Investitionsabzugsbetrags.</p>
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