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	<title>Steuerweb &#187; Steuer</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<title>Kommt die Sonderabschreibung für Sie in Frage?</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Sep 2011 19:50:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Grenzwerte]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderabschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbegünstigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sonderabschreibungen können Sie zu je 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung und den 4 Folgejahren geltend machen. Diese Voraussetzungen gelten für Sie Sie müssen zum begünstigten Personenkreis gehören. Das sind: kleine und mittlere Betriebe, Freiberufler. Diese Grenzwerte gelten Nach § 7 g Absatz 2 Nr. 1a EStG dürfen Sie allerdings folgende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/kommt-die-sond…r-sie-in-frage/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1255" style="margin: 10px;" title="Rechner_13717021" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2011/09/Rechner_13717021-150x91.jpg" alt="" width="150" height="91" /></a>Sonderabschreibungen können Sie zu je 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung und den 4 Folgejahren geltend machen.</p>
<p><span id="more-1258"></span></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/konkret-so-bilden-sie-den-investitionsabzugsbetrag/">Diese Voraussetzungen gelten für Sie</a></h2>
<p>Sie müssen zum begünstigten Personenkreis gehören. Das sind:</p>
<ul>
<li>kleine und mittlere Betriebe,</li>
<li>Freiberufler.</li>
</ul>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/renovierungskosten-alles-eine-frage-der-verhaltnismasigkeit/">Diese Grenzwerte gelten</a></h2>
<p>Nach § 7 g Absatz 2 Nr. 1a EStG dürfen Sie allerdings folgende Grenzwerte nicht überschreiten:</p>
<ul>
<li>Ihr Betriebsvermögen darf zum Ende des vorangegangenen Jahres nicht mehr als 204.517 Euro betragen haben oder</li>
<li>Sie ermitteln Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (auf die Höhe Ihres Betriebsvermögens kommt es dann nicht an) oder</li>
<li>Sie haben einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, dessen Einheitswert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung nicht mehr als 122.710 Euro beträgt.</li>
</ul>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/wann-sie-sich-ruhig-einen-hauch-nostalgie-gonnen-sollten/">Prüfen Sie, ob Sie die Sonderabschreibung ansetzen können</a></h2>
<p>Sie brauchen nur durchzugehen, ob Sie alle 3 Fragen mit Ja beantworten. Ist das der Fall, dürfen Sie die Sonderabschreibung ansetzen.</p>
<ol>
<li>Haben Sie neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft oder hergestellt, und</li>
<li>handelt es sich dabei um ein bewegliches Wirtschaftsgut, und</li>
<li>beträgt die private Nutzung im Anschaffungsjahr nicht mehr als 10%?</li>
</ol>
<p>Haben Sie auch nur eine der 3 Fragen mit nein beantwortet, kommt die Sonderabschreibung nicht für Sie in Betracht.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<hr />
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn das Finanzamt zu hohe Zinsen fordert</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/wenn-das-finanzamt-zu-hohe-zinsen-fordert/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 09:43:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Investitionsabzugsbetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernachforderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Investitionsabzugsbetrag gibt Ihnen ganz legal die Möglichkeit, Ihren Gewinn zu mindern (§ 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetz), noch bevor Sie in ein Wirtschaftsgut investiert haben. Das ist die Voraussetzung Voraussetzung, dass Sie den bis zu 40-%-igen Abzug vornehmen dürfen, ist Ihre Absicht zu investieren. Geben Sie diese auf, wird der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst. Dafür gelten diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/wenn-das-finan…zinsen-fordert/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-959" style="margin: 10px;" title="Steuern" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Umsatzsteuer_02-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Der Investitionsabzugsbetrag gibt Ihnen ganz legal die Möglichkeit, Ihren Gewinn zu mindern (§ 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetz), noch bevor Sie in ein Wirtschaftsgut investiert haben.</p>
<p><strong>Das ist die Voraussetzung</strong></p>
<p>Voraussetzung, dass Sie den bis zu 40-%-igen Abzug vornehmen dürfen, ist Ihre Absicht zu investieren. Geben Sie diese auf, wird der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst.</p>
<p><strong>Dafür gelten diese Regeln<span id="more-1251"></span></strong></p>
<ul>
<li>Den Investitionsabzugsbetrag müssen Sie nach spätestens 3 Jahren auflösen, auch wenn Sie nicht investiert haben. </li>
<li>Aufgelöst wird der Investitionsabzugsbetrag in dem Steuerjahr, in dem Sie ihn angesetzt haben. </li>
<li>Für dieses Jahr müssen Sie also Steuern an das Finanzamt nachzahlen. </li>
<li>Dafür berechnet Ihnen der Fiskus pro Monat 0,5 % Zinsen, also 6 % im Jahr.</li>
</ul>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/so-behandeln-sie-die-ausgaben-fur-ihr-neues-firmenlogo/"><strong>Die große Frage: Wann wird die Steuernachforderung verzinst?</strong></a></h2>
<p>Ob Sie jetzt noch zusätzlich Zinsen für die Steuernachzahlung entrichten müssen, war Gegenstand der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az. 1 K 266/10).</p>
<p><strong>So urteilten die Finanzrichter</strong></p>
<p>Das Niedersächsische Finanzgericht vertritt in seinem Urteil eine neue, unternehmerfreundliche Sicht der Dinge: Geben Sie Ihre Investitionsabsicht auf, so handelt es sich nach Ansicht der Richter um ein rückwirkendes Ereignis.</p>
<p><strong>So werden die Zinsen nach dem Urteil berechnet</strong></p>
<p>Hierbei werden Zinsen erst ab dem Zeitraum berechnet, der 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist, vgl. § 233a Abs. 2a Abgabenordnung.</p>
<p><strong>Beispiel</strong></p>
<p>In Ihrem Jahresabschluss 2008 haben Sie für die Anschaffung einer Maschine einen Investitionsabzugsbetrag von 30.000 € (40 % x 75.000 € Kosten der Maschine) gebildet.</p>
<p>Sie teilen Ihrem Finanzamt im Sommer 2011 mit, dass Sie Ihre Absicht zum Kauf dieser Maschine aufgegeben haben. Daraufhin erhalten Sie am 13.10. 2011 einen geänderten Steuerbescheid für das Jahr 2008 mit einer Gewinnerhöhung von 30.000 €.</p>
<p><strong>Diese Steuern werden fällig</strong></p>
<p>Bei einem unterstellten Steuersatz von 30 % werden jetzt folgende Nachzahlungsbeträge fällig:</p>
<p><strong>Ermittlung Nachzahlung bei 30 % Steuersatz</strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p><strong>Nachzahlung</strong></p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p><strong>30.000 €</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p>unterstellter   Steuersatz</p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p>30 %</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p>Einkommensteuer</p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p>9.000 €</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p>Solidaritätszuschlag</p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p>495 €</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p>Kirchensteuer   (NRW)</p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p>810 €</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p><strong>Gesamtnachzahlung</strong></p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p><strong>10.305 €</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/dienstwagen-diese-extras-gehen-extra/"><strong>So berechnet die Finanzverwaltung die Zinsen bisher</strong></a></h2>
<p>Nach der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung werden für den Zeitraum vom 1.4.2010 bis zum 30.9.2011 Zinsen berechnet.</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p><strong>zu verzinsender Betrag</strong></p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p><strong>9.000 €</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p>Anzahl   der Monate</p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p>18</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p>Zinssatz   je Monat</p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p>0,50 %</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="231" valign="top">
<p><strong>Zinsen gesamt</strong></p>
</td>
<td width="208" valign="top">
<p><strong>810 €</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong> </strong></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/private-entnahmen-keine-tricks/"><strong>So werden die Zinsen aufgrund des Urteils berechnet</strong></a></h2>
<p>Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts fallen dagegen überhaupt keine Zinsen an.</p>
<p><strong>Der Grund: </strong>Die Investitionsabsicht haben Sie ja erst im Verlauf des Jahres 2011 aufgegeben, sodass die Verzinsung erst ab 1.4.2013 beginnen könnte.</p>
<h2><a href="http://www.steuerweb.org/verpflegungspauschalen-wer-schreibt-der-bleibt/"><strong>Das sollten Sie tun</strong></a></h2>
<p>Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation, legen Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch ein und verweisen auf das beim BFH anhängige Verfahren (Az. IV B 87/11).</p>
<hr />
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</ul>
<p>Und vieles mehr…</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Betriebsausflüge: Diese beiden Fallen sollten Sie umgehen!</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/betriebsausfluge-diese-beiden-fallen-sollten-sie-umgehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 10:38:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausflug]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Sommerzeit ist eine schöne Zeit für Betriebsausflüge, das finden Sie sicher auch. Vielleicht unternehmen Sie ja auch demnächst mit Ihren Mitarbeitern einen Ausflug auf den Drachenfels, in den Zoo oder zum Kloster Eberbach? Dann sollten Sie diese beiden Steuerfallen umgehen. Falle 1: Die Angehörigen nehmen teil Vielleicht wollen Sie Ihren Betriebsausflug ja nicht nur nutzen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-920" title="Betriebsveranstaltung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/04/Fotolia_833128_XS-150x150.jpg" alt="Betriebsveranstaltung" width="150" height="150" />Sommerzeit ist eine schöne Zeit für Betriebsausflüge, das finden Sie sicher auch. Vielleicht unternehmen Sie ja auch demnächst mit Ihren Mitarbeitern einen Ausflug auf den Drachenfels, in den Zoo oder zum Kloster Eberbach? Dann sollten Sie diese beiden Steuerfallen umgehen.<span id="more-994"></span></p>
<h3>Falle 1: Die Angehörigen nehmen teil</h3>
<p>Vielleicht wollen Sie Ihren Betriebsausflug ja nicht nur nutzen, um mit Ihren Mitarbeitern etwas schönes zu erleben, sondern auch dazu, die Familien in einen engeren Kontakt miteinander und mit dem Unternehmen zu bringen – das stärkt die Bindung. Viele Unternehmen laden mit Blick darauf auch die Lebenspartner und Kinder ihrer Mitarbeiter ein, an Ausflug oder Sommerfest teilzunehmen.</p>
<p>Achtung: Die 110-€-Grenze gilt nicht pro Teilnehmer Ihrer Veranstaltung, sondern pro teilnehmenden Mitarbeiter. Insgesamt haben Sie also mit jedem betriebsfremden Teilnehmer mehr rechnerisch weniger Geld zur Verfügung.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p><em>Sie veranstalten einen Betriebsausflug für sich und Ihre 4 Mitarbeiter. Diese nehmen ihren Lebenspartner mit – insgesamt fahren Sie also mit 10 Teilnehmern los: Sie und Ihr Partner eingeschlossen.</em></p>
<p><em>Die Gesamtkosten belaufen sich auf 700 € – macht pro Teilnehmer 70 €.</em></p>
<p><em>Das ergibt pro teilnehmendem Mitarbeiter gerechnet bei 5 Mitarbeitern – Sie eingeschlossen – also jeweils 140 €.</em></p>
<p><em><strong>Die Folge:</strong></em></p>
<p><em>Damit haben Sie die 110-€-Grenze überschritten. Steuern und Sozialabgaben werden fällig.</em></p>
<h3>So kommen Sie aus dieser Falle heraus</h3>
<p>Es gibt zwei Lösungen:</p>
<ol>
<li>Sie sparen Kosten ein, um insgesamt nicht über 110 € zu kommen oder</li>
<li>Sie vereinbaren mit Ihren Mitarbeitern, dass diese sich mit einem Eigenanteil an den Veranstaltungskosten beteiligen. In diesem Fall würden 30 € pro Mitarbeiter reichen. Achtung: Diese Vereinbarung müssen Sie aber noch vor der Veranstaltung treffen – nachträglich ist es nicht möglich.</li>
</ol>
<h3>Falle 2: Sie wollen mit dem Ausflug Mitarbeiter belohnen</h3>
<p>So gut es gemeint ist – wenn Sie einen Betriebsausflug als Motivationsinstrument einsetzen, laufen Sie in die zweite böse Falle.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p><em>Sie starten einen Verkaufswettbewerb und die besten 3 Ihrer Verkäufer dürfen an dem Ausflug teilnehmen.</em></p>
<p><em><strong>Die Folge:</strong></em></p>
<p><em>In solchen Fällen sind die Kosten für den Ausflug steuer- und abgabenpflichtiger Lohn. Denn während ein Betriebsausflug für alle Mitarbeiter kein Privileg darstellt und deswegen Ihre Aufwendungen bis zur 110-€-Grenze steuer- und abgabenfrei bleiben, ist der Betriebsausflug als Belohnung oder Dank für herausragende Leistung sehr wohl ein Privileg. Und damit ist die schöne Steuer- und Abgabenfreiheit dahin.</em></p>
<p><strong>Achtung: </strong>Die 110-€-Grenze gilt übrigens nur für insgesamt zwei Betriebsausflüge oder -veranstaltungen im Jahr. Bei jeder weiteren Veranstaltung ist die 110-€-Grenze gleich ganz hinfällig – und Ihre Aufwendungen sind automatisch steuer- und abgabenpflichtig.</p>
<hr />
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<p><strong>Und das Beste:</strong></p>
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<p><strong>Ihr Vorteil:</strong></p>
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<ul>
<li>Was verbirgt sich jetzt eigentlich hinter dem neuen Begriff <span style="text-decoration: underline;">Auswärtstätigkeit</span>?</li>
<li>Was kann ich denn nun <span style="text-decoration: underline;">beitrags- und steuerfrei</span> erstatten? Was ist mit Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten?</li>
<li><span style="text-decoration: underline;">Regelmäßige Arbeitsstätte</span>: Der Begriff wurde ausgeweitet, aber wie prüfe ich denn jetzt? Wann liegt aus steuerlicher Sicht überhaupt eine Auswärtstätigkeit vor?</li>
<li>Welche <span style="text-decoration: underline;">Sondersituation</span> Sie beachten müssen, wenn Ihr Mitarbeiter die <span style="text-decoration: underline;">Reise auch privat</span> nutzt. Oder noch komplizierter: Was gilt, wenn der Ehepartner mitreist?</li>
<li><span style="text-decoration: underline;">Vorsicht Falle bei der 3-Monats-Frist</span>: Jetzt auch noch das. Da müssen Sie schon jedem Mitarbeiter nachforschen, ob er wirklich verpflegt wurde &#8230; Aber offensichtlich nicht genug. Wie berechnen Sie die 3-Monats-Frist für Verpflegungspauschalen denn nun richtig?</li>
<li><span style="text-decoration: underline;">Übernachtungs- und Reisenebenkosten</span>: Welche dürfen Sie steuer- und beitragsfrei erstatten?</li>
<li><span style="text-decoration: underline;">Fahrtkosten und Firmenwagen</span>: Öffentliche Verkehrsmittel ist ja klar, aber was gilt, wenn er seinen Privatwagen nutzt?</li>
<li>Wie ist die <span style="text-decoration: underline;">Reisezeit</span> zu vergüten?</li>
<li>Stolperfalle Hotelrechnung: <span style="text-decoration: underline;">Wie Sie das Frühstück aus der Hotelrechnung rausrechnen</span> (die Antwort wird Sie erstaunen!)</li>
<li>Wann setzten Sie <span style="text-decoration: underline;">Übernachtungspauschalen</span> an?</li>
<li>Für Reisen ins Ausland gelten je Staat unterschiedliche Pauschalen. Wie hoch sind die <span style="text-decoration: underline;">Pauschbeträge</span>?</li>
<li><span style="text-decoration: underline;">Reisekostenabrechnung vereinfacht</span>: Kann ich nicht irgendwo ein Formular runterladen?</li>
<li>Was passiert, wenn der Mitarbeiter bei den Angaben <span style="text-decoration: underline;">lügt und betrügt</span>? (Machen Sie sich auf eine Überraschung gefasst!)</li>
</ul>
<p><strong>Meine Empfehlung:</strong></p>
<p>Wenn Sie mit einer dieser Fragen schon einmal konfrontiert wurden oder konfrontiert werden: Überlassen Sie die Antwort nicht dem Zufall!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Diese sechs Sachzuwendungen dürfen Sie nicht pauschalieren</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/diese-sechs-sachzuwendungen-durfen-sie-nicht-pauschalieren/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 22:26:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sachzuwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/diese-sechs-sachzuwendungen-durfen-sie-nicht-pauschalieren/</guid>
		<description><![CDATA[Seit dem Jahr 2007 gibt Ihnen § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) die Möglichkeit, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent zu versteuern. Allerdings gilt das nicht für alle Zuwendungen. Diese Zuwendungen sind nicht begünstigt: privat und für Fahrten zur Arbeit genutzte Firmenfahrzeuge, Sachbezüge, die Sie mit amtlichen Sachbezugswerten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/diese-sechs-sachzuwendungen-durfen-sie-nicht-pauschalieren/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-855" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Sachzuwendungen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_12793331_XS-150x150.jpg" alt="Sachzuwendungen" width="150" height="150" /></a>Seit dem Jahr 2007 gibt Ihnen § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) die Möglichkeit, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent zu versteuern. Allerdings gilt das nicht für alle Zuwendungen.<span id="more-856"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/fib_s616702_nl.htm?r_Anzeige_steuerweb">Diese Zuwendungen sind nicht begünstigt:</a></h3>
<ol>
<li>privat und für Fahrten zur Arbeit genutzte Firmenfahrzeuge,</li>
<li>Sachbezüge, die Sie mit amtlichen Sachbezugswerten oder Durchschnittssätzen bewerten müssen,</li>
<li>Waren oder Dienstleistungen Ihrer Angebotspalette, die Ihre Arbeitnehmer mit dem Rabattfreibetrag erhalten,</li>
<li>Sachbezüge, die Sie mit 25 % oder 15 % pauschal versteuern dürfen – also beispielsweise geldwerte Vorteile aus arbeitstäglichen Mahlzeiten, bei Betriebsveranstaltungen, aus der Überlassung von PCs und der Nutzung eines Firmenfahrzeugs oder eines Firmentickets für Fahrten zur Arbeit,</li>
<li>Sachzuwendungen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 10 €, so genannte Streuwerbeartikel,</li>
<li>die Teilnahme an geschäftlich veranlassten Bewirtungen.</li>
</ol>
<p>_______________________________________________</p>
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<p>_______________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/fib_s616702_nl.htm?r_Anzeige_steuerweb">Diese Voraussetzungen müssen Zuwendungen erfüllen:</a></h3>
<p>Sie dürfen Zuwendungen pauschalieren, wenn sie</p>
<p>•	zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden,</p>
<p>•	die Zuwendungen nicht in Geld bestehen und</p>
<p>•	nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst sind.</p>
<p><em><strong>Beispiele:</strong> Von der Pauschalierungsmöglichkeit begünstigte Zuwendungen an Dritte sind</em></p>
<p><em>•	Geschenke an Geschäftsfreunde,</em></p>
<p><em>•	Incentives oder auch</em></p>
<p><em>•	Nutzungsüberlassungen.</em></p>
<p><strong>Tipp</strong>: Zuzahlungen des Zuwendungsempfängers mindern die Bemessungsgrundlage.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/fib_s616702_nl.htm?r_Anzeige_steuerweb">Was, wenn Sie den Lohnsteuerabzug nicht mehr ändern können?</a></h3>
<p>Möglicherweise können Sie den Lohnsteuerabzug zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts nicht mehr ändern? Dann sollten Sie so vorgehen: Stellen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Pauschalierung der Einkommensteuer aus (§ 37b Abs. 2 EStG). Er muss die dann selbst im Veranlagungsverfahren beantragen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Umgehen Sie diese vier häufigen Steuerfehler von Existenzgründern</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/umgehen-sie-diese-vier-haufigen-steuerfehler-von-existenzgrundern/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 22:15:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Fehler]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fehler sind menschlich – aber gerade in der Steuererklärung können Sie sie teuer zu stehen kommen. Falls Sie auch erst vor kurzer Zeit Ihr eigenes Unternehmen an den Start gebracht haben, sollten Sie auf die folgenden vier Fehler Acht geben. Sie sind typisch für Existenzgründer. Meist schleichen sie sich aus Unwissen oder Achtlosigkeit ein. Fehler [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/umgehen-sie-diese-vier-haufigen-steuerfehler-von-existenzgrundern/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-853" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Einkommensteuererklärung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_2091877_XS-150x150.jpg" alt="Einkommensteuererklärung" width="150" height="150" /></a>Fehler sind menschlich – aber gerade in der Steuererklärung können Sie sie teuer zu stehen kommen. Falls Sie auch erst vor kurzer Zeit Ihr eigenes Unternehmen an den Start gebracht haben, sollten Sie auf die folgenden vier Fehler Acht geben. Sie sind typisch für Existenzgründer. Meist schleichen sie sich aus Unwissen oder Achtlosigkeit ein.<span id="more-854"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_s176150_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Fehler 1: Alle Belege einreichen</a></h3>
<p>Dieser Fehler ist besonders beliebt bei Existenzgründern, die zum 1. Mal ihre Steuererklärung oder -voranmeldung abgeben: Zusammen mit den Formularen reichen Sie fleißig geordnet gleich sämtliche Belege mit ein. Die meisten wollen damit vielleicht ihr besonderes Bemühen um Transparenz dokumentieren. Und heißt es nicht schließlich auch „Keine Buchung ohne Beleg“? Warum es trotzdem ein Fehler ist, alle Belege einzureichen:</p>
<p>_______________________________________________________</p>
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<p><strong>Die HORROR-Anweisungen an Betriebsprüfer im Umgang mit auch privat genutzten Firmenfahrzeugen wird immer länger</strong></p>
<ul>
<li>„Fahrtenbücher auch mit kleinen Mängeln sind zu verwerfen – es ist die 1-%-Methode anzuwenden.“</li>
<li>„Zuzahlungen des Arbeitnehmers sind in bestimmten Fällen NICHT steuermindernd zu berücksichtigen.“</li>
<li>„Nur wenn der Arbeitgeber lückenlos nachweist, dass ein Firmenauto nicht privat genutzt wird, kann die Besteuerung entfallen. Achtung: Mängel beim Nachweis führen zu steuerpflichtigen Tatbeständen …“</li>
</ul>
<p><strong>Der Finanzminister hat im Etat 2009 rund 30 % Mehreinnahmen aus diesem Posten eingerechnet. Folge: Betriebsprüfungen werden immer schlimmer! </strong></p>
<p><strong>Die Lösung: </strong><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_s176150_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Der NEUE GRATIS-Spezialreport: Nie wieder teure Fehler bei der Besteuerung des Firmenwagens. </a>Damit vermeiden Sie unnötige Kosten! – und sind IMMER auf der sicheren Seite.</p>
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<p>_______________________________________________________</p>
<p><strong>1.	Sie bereiten dem zuständigen Sachbearbeiter damit zusätzliche Arbeit: </strong>Statt einer schmalen Mappe mit den nötigen Formularen hat er einen ganzen Stapel von Papieren oder einen ganzen Ordner auf dem Schreibtisch, durch den er sich durchwühlen muss. Das könnte Unmut erzeugen – den wollen Sie nicht auf sich ziehen.</p>
<p><strong>2.	Der Finanzbeamte könnte auf den Gedanken kommen, sich die Belege genau durchzuschauen.</strong> Die Folge: Auch wenn Sie Ihre Unterlagen noch so tadellos geführt haben, findet jeder Beamte garantiert ein Haar in der Suppe. Unangenehme und lästige Nachfragen sind die Folge.</p>
<p><strong>So sollten Sie vorgehen:</strong> Liefern Sie nur die für Ihre Voranmeldungen und Steuererklärungen gesetzlich geforderten Formulare und Unterlagen beim Finanzamt ab. Halten Sie Belege und Aufzeichnungen für den Fall der Nachfrage aber schon mal gut geordnet bereit.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_s176150_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Zusätzliche Unterlagen nur im Ausnahmefall</a></h3>
<p>Zusätzliche Unterlagen gleich mit ans Finanzamt zu schicken, kann ausnahmsweise sinnvoll sein, wenn Sie so wahrscheinlichen Nachfragen vorbeugen können.</p>
<p><em><strong>Beispiel: </strong>Sie haben eine große Investition getätigt, gleichzeitig weniger Einnahmen verzeichnet und dadurch bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Vorsteuer-Erstattungsbetrag. In so einem Fall kann es sinnvoll sein, Kopien der Kaufbelege ans Finanzamt zu senden, um einer Nachfrage vorzubeugen.</em></p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_s176150_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Fehler 2: Unvollständige Unterlagen</a></h3>
<p>Umgekehrt sollten Sie darauf achten, stets vollständige Unterlagen zu liefern. Fehlen bei Ihrer Jahressteuererklärung einzelne Formulare, können Sie ganz sicher mit einer Nachfrage des Finanzamts rechnen. Denn der Finanzbeamte darf Ihre Unterlagen erst bearbeiten darf, wenn sie vollständig sind.</p>
<p><strong>Die Folge: </strong>Mit Sicherheit wird er Ihre Steuerunterlagen dann auch genauer prüfen als sonst. Was dagegen ordentlich und schlüssig aussieht, das wird er dagegen nicht genauer durchleuchten – schon aus Zeitmangel, denn das Personal in den Finanzämtern ist überlastet.</p>
<p><strong>Das sollten Sie tun:</strong> Überprüfen Sie bei jeder Steuererklärung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Achten Sie aber auch auf ein schlichtes sauberes äußeres Erscheinungsbild – indem Sie alle Formulare in der richtigen Reihenfolge in einen Schnellhefter einordnen.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_s176150_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Fehler 3: Auskunftsfreude am Telefon</a></h3>
<p>Klar, auch Finanzbeamte sind Menschen. Mit ihnen kann man in aller Regel über alles reden. Aber wenn mal ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt wegen einer Nachfrage bei Ihnen anruft, um die Sache schnell telefonisch zu klären, sollten Sie aufpassen.</p>
<p><strong>Der Grund:</strong> Rasch passiert es Ihnen, dass Sie unvorbereitet eine Antwort geben, die vielleicht anderen Angaben in Ihrer Steuererklärung widerspricht. Schon haben Sie einen Widerspruch in Ihren Unterlagen, den Sie mitunter schwer aus der Welt schaffen können. Denn der Sachbearbeiter macht natürlich eine Aktennotiz über Ihre telefonische Aussage.</p>
<p><strong>Das sollten Sie tun:</strong> Ruft ein Sachbearbeiter bei Ihnen wegen einer Nachfrage an, bedanken Sie sich höflich für den Anruf. Bitten Sie den Sachbearbeiter, seine Frage kurz schriftlich zu formulieren und an Sie zu schicken. So haben Sie mehr Zeit für Ihre Antwort und können in komplizierteren Fällen auch noch einen Steuerberater hinzuziehen.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_s176150_nl.php?r_Anzeige_steuerweb">Fehler 4: Falsche Angaben zu Vorauszahlungen</a></h3>
<p>Es ist so typisch: Wenn Sie einmal in Ihrer Steuererklärung einen gegenüber dem Vorjahr erhöhten Gewinn ausgewiesen haben und Einkommensteuer dafür nachzahlen müssen, passt das Finanzamt automatisch gleich die laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Folgejahr entsprechend an. Das belastet natürlich Ihre Liquidität, vor allem wenn Sie nicht genügend Geld zurückgelegt haben. Manche Selbstständige bitten in der Situation das Finanzamt um eine Herabsetzung der aktuellen Vorauszahlung. Das sollten Sie nur tun, wenn Ihre Umsätze und Gewinne auch tatsächlich zurückgehen. Dann wird Ihr Finanzbeamter Ihrem Anliegen in der Regel auch ohne weitere Prüfung nachkommen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Stellt sich allerdings bei der nächsten Steuererklärung heraus, dass Umsätze und Gewinne überhaupt nicht zurückgegangen sind, wertet das Finanzamt die ungerechtfertigte Herabsetzung womöglich als Steuerhinterziehung. Das kann sogar eine Anzeige nach sich ziehen.</p>
<p><strong>Das sollten Sie tun: </strong>Wenn das Finanzamt tatsächlich von zu hohen Gewinnen ausgeht, dann bitten Sie ruhig um eine Anpassung. Ansonsten sollten Sie darauf verzichten. Bleiben Sie immer möglichst nah an Ihren tatsächlichen Erwartungen, wenn es um die Festsetzung der Vorauszahlung geht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Finanzamt als Umzugshelfer</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/das-finanzamt-als-umzugshelfer/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 11:15:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umzugskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Sind Sie in diesem Jahr umgezogen? Dann denken Sie bei Ihrem Jahresabschluss und Ihrer Einkommensteuererklärung daran: Egal, ob Sie aus betrieblichen oder aus rein privaten Gründen umgezogen sind: das Finanzamt beteiligt sich auf jeden Fall an den Kosten. Fall 1: Sie sind aus betrieblichen Gründen umgezogen Angestellte bekommen beim Stellenwechsel häufig ihren Umzug vom neuen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/das-finanzamt-als-umzugshelfer/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-812" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Umzugskosten" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/12/Fotolia_3095352_XS-150x150.jpg" alt="Umzugskosten" width="150" height="150" /></a>Sind Sie in diesem Jahr umgezogen? Dann denken Sie bei Ihrem Jahresabschluss und Ihrer Einkommensteuererklärung daran: Egal, ob Sie aus betrieblichen oder aus rein privaten Gründen umgezogen sind: das Finanzamt beteiligt sich auf jeden Fall an den Kosten.<span id="more-813"></span></p>
<h3>Fall 1: Sie sind aus betrieblichen Gründen umgezogen</h3>
<p>Angestellte bekommen beim Stellenwechsel häufig ihren Umzug vom neuen Arbeitgeber bezahlt – und brauchen für diese Leistungen keine Steuern und Abgaben zu zahlen. Was viele Selbstständige vergessen: Sie können auch ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen – wenn der Umzug beruflich bedingt ist.</p>
<p>_______________________________________________________________________________________________________________</p>
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<ul>
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<p>________________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Das heißt: </strong>Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass der private Umzug aus geschäftlichen Gründen erfolgt. Beispiele:</p>
<ul>
<li>Sie verlegen Ihr Büro in eine andere Stadt, weil Sie dort neue Kunden gewonnen haben. Dann können Sie auch die Kosten für den Umzug mit der Privatwohnung als Betriebsausgaben geltend machen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2002, Az. VI R 188/98). Es gibt auch noch eine weitere Möglichkeit:</li>
<li>Sie verkürzen den Weg zwischen Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte deutlich. Richtwert: Sie verkürzen die Anfahrt um etwa eine Stunde. In einem Urteil aus dem vergangenen Jahr wurde jedoch bereits auch eine geringere Verkürzung akzeptiert. Dabei hatte eine Ärztin den Weg zu ihrer Arbeitsstätte von 18 auf 2 Kilometer verringert und stand so besser für Notdienste zur Verfügung (Finanzgericht Baden-Württemberg, Az. 8 K 34/00).</li>
</ul>
<h3>Welche Kosten Sie in diesen Fällen absetzen können:</h3>
<ul>
<li>die kompletten Speditionskosten</li>
<li>die Reisekosten für die Fahrt von alter zur neuen Wohnung</li>
<li>bei doppelter Mietzahlung die Miete für die alte Wohnung für max. 6 Monate</li>
<li>die Maklergebühr für die Vermittlung der neuen Mietwohnung</li>
</ul>
<p>Und nicht vergessen – nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (vom 16.12.2008, Az. IV C 5 – S 2353/08/10) – stehen Ihnen auch folgende Pauschalen zu:</p>
<ol>
<li>bis zu 1.584 € für Nachhilfeunterricht für jedes Ihrer Kinder, das durch den Umzug Probleme in der neuen Schule hat, und</li>
<li>ein Betrag von 1.256 € (Verheiratete), 628 € (Ledige) und 277 € (jede weitere Person in Ihrem Haushalt) pauschal für sonstige Umzugskosten.</li>
</ol>
<h3>Fall 2: Sie sind allein aus privaten Gründen umgezogen</h3>
<p>Kommt eine betriebliche Veranlassung nicht in Frage – sind Sie also allein aus privaten Gründen umgezogen – können Sie sich trotzdem einen Teil der Kosten vom Fiskus zurückholen. Denn Umzugs- und Renovierungskosten können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen – und zwar 20 % des Dienstleistungsanteils (also des Lohnanteils auf der Rechnung). Maximal 4.000 € pro Jahr bei den Dienstleistungen und 1.200 € pro Jahr bei den Handwerkerleistungen können Sie direkt von der Steuer abziehen. Voraussetzung: Sie zahlen per Überweisung und können eine entsprechende Rechnung vorlegen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zwei häufig vergessene Ausgaben</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/zwei-haufig-vergessene-ausgaben/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/zwei-haufig-vergessene-ausgaben/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 13 Dec 2009 00:07:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/zwei-haufig-vergessene-ausgaben/</guid>
		<description><![CDATA[Kosten erfolgreich als Betriebsausgaben geltend zu machen, ist eine der schnellsten Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Zum Beispiel jetzt am Ende des Jahres, wenn Sie Ihren Jahresabschluss 2009 vorbereiten. Schauen Sie sich deshalb Ihre aussortierten und vermeintlich privaten Ausgaben und Belege des abgelaufenen Jahres noch einmal genau an, ob sie nicht doch steuerlich geltend gemacht werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/zwei-haufig-vergessene-ausgaben/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-807" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Betriebsausgaben" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/12/Fotolia_2766399_XS-150x150.jpg" alt="Betriebsausgaben" width="150" height="150" /></a>Kosten erfolgreich als Betriebsausgaben geltend zu machen, ist eine der schnellsten Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Zum Beispiel jetzt am Ende des Jahres, wenn Sie Ihren Jahresabschluss 2009 vorbereiten. Schauen Sie sich deshalb Ihre aussortierten und vermeintlich privaten Ausgaben und Belege des abgelaufenen Jahres noch einmal genau an, ob sie nicht doch steuerlich geltend gemacht werden können. Hier zwei Ausgaben, die häufig vergessen werden:<span id="more-808"></span></p>
<h3>Tipp 1: Haben Sie zu Hause einen privaten ­Telefon- und ­Internetanschluss?</h3>
<p>Bestimmt haben Sie! Doch was nur die wenigsten Selbstständigen wissen und nutzen: Die Kosten dafür können Sie anteilig als Betriebsausgaben geltend machen. Schließlich ist es für Selbstständige an der Tagesordnung, abends und am Wochenende geschäftliche Anrufe oder E-Mails von zu Hause aus zu erledigen. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:</p>
<ul>
<li>Entweder Sie führen 3 Monate lang Buch über den Anteil der betrieblichen Nutzung Ihres Telefon- und Internetanschlusses und ermitteln daraus einen prozentualen Anteil der betrieblichen Telefonate.</li>
<li>Oder Sie setzen pauschal 20% der privaten Telefon- bzw. Internet/DSL-Rechnung betrieblich ab – maximal allerdings 20 € im Monat. Das akzeptiert das Finanzamt ohne Nachfrage.</li>
</ul>
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<p><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Damit Betriebsprüfer bei Ihnen nicht fündig werden: </span><br />
 <span style="text-decoration: underline;">Die besten Arbeitshilfen für die korrekte steuerliche Abrechnung von Betriebsausgaben finden Sie hier!</span></strong></span></a></p>
<p>Ob Bewirtungskosten, Reisekosten, Dienstwagen oder Geschenke: Mit dem Online-Portal <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> agieren Sie bei der steuerlichen Abrechnung von Betriebsausgaben stets betriebsprüfungssicher! <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> ist eine wahre Schatztruhe zu Betriebsausgaben. Sie können Sie sofort öffnen! Für den sofortigen Einsatz finden Sie in Rechnungswesen-Antwort.de unter anderem:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Bewirtungskosten:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Muster</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Bewirtungsrechnung mit Pflichtangaben</a></li>
<li><strong>Checklisten</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Private Bewirtungskosten korrekt abgrenzen</a></li>
<li><strong>Ablaufdiagramme</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">zwischen geschäftlichen und betrieblich veranlassten Bewirtungskosten unterscheiden</a></li>
<li><strong>DAS Highlight</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Ein Berechnungsprogramm zu Bewirtungskosten</a>.</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Dienstwagen/Firmenwagen:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Praxis-Übersicht:</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Diese Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch</a></li>
<li><strong>Checklisten</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">„So kommt Ihnen das Finanzamt nicht in die Quere“</a></li>
<li><strong>Rechtsprechung</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Die wichtigsten Gerichtsurteile und Verwaltungserlasse zum Dienstwagen</a></li>
<li><strong>Musterkalkulationen</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">für die Berechnung des Privatanteils nach 1%-Methode</a></li>
<li><strong>DAS Highlight</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Das spezielle Berechnungsprogramm „Dienstwagenrechner für Arbeitgeber“</a></li>
</ul>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Reisekosten:</span></strong></p>
<ul>
<li><strong>Praxis-Übersicht</strong>: z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">„Geschäftsreisen im Inland steuerlich korrekt abrechnen“</a></li>
<li>Bei <strong>Auslandsreisen</strong>:<a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"> Mit den neuen Pauschbeträgen alle Steuervorteile ausnutzen</a></li>
<li><strong>DAS Highlight:</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Das Praxis-Tool „Reisekostenrechner“</a>.</li>
</ul>
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 </span></p>
<h3>Tipp 2: Haben Sie 2009 Ihr Klavier stimmen oder Ihre Waschmaschine reparieren lassen?</h3>
<p>Die Möglichkeit, dass Sie auch private haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen können, kennen die meisten. Folgende Abzugsmöglichkeiten haben Sie: Doch nur wenige wissen, was alles zu den abzugsfähigen Leistungen gehört – hier wird vieles übersehen und bares Geld verschenkt. Ein wenig bekanntes Schreiben des Bundesfinanzministeriums (vom 26.10.2007, Az. IV C 4 – S 2296-b/07/0003) stellt klar, dass zum Beispiel auch die folgenden Arbeiten zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen zählen und die Kosten dafür anteilig abgezogen werden können:</p>
<ol>
<li>Klavier stimmen (Voraussetzung: Arbeit erfolgt bei Ihnen zu Hause)</li>
<li>Gebühren für den Schornsteinfeger</li>
<li>Reparatur von Haushaltsgeräten (Waschmaschine etc.) und Elektrogeräten (Voraussetzung: Arbeit erfolgt bei Ihnen zu Hause)</li>
</ol>
<p>Beachten Sie bei allen haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen: Sie müssen eine Rechnung haben, in der Material- und Arbeitskosten aufgeschlüsselt sind. Denn Sie dürfen nur den Arbeitsanteil zu 20 % geltend machen. Sie müssen den Betrag überwiesen haben (keine Barzahlung!).</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verschenken auch Sie Geld bei den Reisekosten?</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/verschenken-auch-sie-geld-bei-den-reisekosten/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/verschenken-auch-sie-geld-bei-den-reisekosten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 22:10:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bahntickets]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrkosten]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/verschenken-auch-sie-geld-bei-den-reisekosten/</guid>
		<description><![CDATA[Reisekosten sind eine der größten Kostenpositionen bei den allgemeinen Betriebsausgaben. Schon in kleinen Unternehmen summieren sich die Reisekosten im Laufe eines Jahres leicht auf ein paar tausend Euro. Doch die Realität ist erschreckend: Beinahe jeder Selbstständige verschenkt bares Geld, weil er nicht alles steuerlich geltend macht, was geht. Mit den folgenden Tipps stellen Sie sicher, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-setzen-sie-zeitschriften-und-bucher-ab/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-803" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Reisekosten" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/12/Fotolia_11967997_XS-150x150.jpg" alt="Reisekosten" width="150" height="150" /></a>Reisekosten sind eine der größten Kostenpositionen bei den allgemeinen Betriebsausgaben. Schon in kleinen Unternehmen summieren sich die Reisekosten im Laufe eines Jahres leicht auf ein paar tausend Euro. Doch die Realität ist erschreckend: Beinahe jeder Selbstständige verschenkt bares Geld, weil er nicht alles steuerlich geltend macht, was geht. <span id="more-804"></span>Mit den folgenden Tipps stellen Sie sicher, dass Sie 2010 wirklich alle Kosten steuerlich geltend machen, die Ihnen der Fiskus zugesteht:</p>
<h3>Fahrtkosten: Rechnen Sie mit diesen Pauschalen</h3>
<p>Fahrtkosten können Sie in nachgewiesener und voller Höhe steuerlich geltend machen. Deshalb: Bewahren Sie sämtliche Belege (Fahrkarten, Flugtickets, Taxi-Quittungen) sorgfältig auf. Wenn Sie mit Ihrem Firmenwagen unterwegs sind, fallen keine zusätzlichen Kosten an, weil dann ja sämtliche Fahrzeugkosten ohnehin schon Betriebsausgaben sind. Benutzen Sie dagegen Ihren privaten PKW oder ein anderes Fahrzeug für die Dienstreise, können Sie ab dem 1. gefahrenen Kilometer Pauschalen als Betriebsausgabe ansetzen. Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch sie sein dürfen.</p>
<p>_______________________________________________________________________________________________________________</p>
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<p>Geben Sie dem Finanzamt keinen Cent mehr als nötig. Und: Holen Sie sich so viel Geld vom Finanzamt zurück wie möglich.</p>
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<ul>
<li> Tipps, die Ihnen Ihr Steuerberater nicht verrät, weil er sie einfach nicht kennt oder weil er sich nie genügend Zeit für Sie nimmt. </li>
<li> Tipps, die Sie schnell und einfach umsetzen können</li>
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<p>________________________________________________________________________________</p>
<h3>Pauschalen pro gefahrenen Kilometer bei Dienstreisen</h3>
<p><strong>Fahrzeug	/ Kilometerpauschale</strong></p>
<p>PKW	0,30 €</p>
<p>Motorrad/Motorroller (über 50 ccm)	0,13 €</p>
<p>Moped/Mofa (unter 50 ccm)	0,08 €</p>
<p>Fahrrad	0,05 €</p>
<h3>Mehraufwendungen für Verpflegung</h3>
<p>Wenn Sie unterwegs sind, wird die Verpflegung teurer als zu Hause, weil Sie auf Restaurants angewiesen sind. Deshalb zählen zu den Kosten einer Geschäftsreise bzw. der Auswärtstätigkeit auch die Ausgaben für Verpflegung. Allerdings können Sie nicht einfach Ihre Restaurantquittungen nehmen und die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Der Fiskus gewährt Ihnen nur einen pauschalen Betriebsausgabenabzug – und das auch erst, wenn Sie mindestens 8 Stunden unterwegs waren. Folgende Beträge dürfen Sie geltend machen:</p>
<p><strong>Dauer der Abwesenheit	/ Pauschale</strong></p>
<p>bis 8 Stunden	keine</p>
<p>8 bis 14 Stunden	6 €</p>
<p>14 bis 24 Stunden	12 €</p>
<p>24 Stunden	24 €</p>
<p><strong>So rechnen Sie die Pauschale ab: </strong>Die Geschäftsreise beginnt, wenn Sie Ihr Büro – bzw. wenn Sie von zu Hause aus starten, Ihre Wohnung – verlassen. Sie endet, wenn Sie erstmals wieder zurück­kehren. Wenn Sie also mehrere Geschäfts­reisen verbinden, rechnen Sie diese zusammen.</p>
<h3>Übernachtungskosten</h3>
<p>Die Übernachtungskosten sind in tatsächlich entstandener Höhe steuerlich abzugsfähig. Eine Höchstgrenze gilt hier nicht.</p>
<h3>Reisenebenkosten</h3>
<p>Neben Übernachtung und Verpflegung entstehen Ihnen zahlreiche weitere Kosten. Diese Reisenebenkosten können Sie in nachgewiesener Höhe steuerlich geltend machen, wenn diese beruflich veranlasst sind. Hier eine kleine Übersicht, was dazu zählen kann:</p>
<ul>
<li>Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,</li>
<li>Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts,</li>
<li>Straßenbenutzung (Maut),</li>
<li>Parkplatzgebühren,</li>
<li>Schadenersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen,</li>
<li>Mietwagengebühren,</li>
<li>Eintritts- und Seminarkosten.</li>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Folgende Kostenpositionen sind dagegen grundsätzlich nicht als Reise­nebenkosten absetzbar:</p>
<ul>
<li>Anschaffungskosten anlässlich der Dienstreise ohne jeglichen beruflichen Bezug (z. B. Kauf einer Reisetasche, eines Koffers oder eines Reiseweckers);</li>
<li>Kosten der allgemeinen Lebensführung (z. B. Kauf eines Stadtplans, eines Reiseführers oder einer Tageszeitung);</li>
<li>Verlust von Geld oder Schmuck;</li>
<li>Knöllchen, also Verwarnungs- und Bußgelder, die Sie während Ihrer Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug bzw. mit dem Firmenwagen „einsammeln“</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>So setzen Sie Zeitschriften und Bücher ab</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/so-setzen-sie-zeitschriften-und-bucher-ab/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/so-setzen-sie-zeitschriften-und-bucher-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 12:05:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Fachinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschriften]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Selbstständiger oder Unternehmer kommen Sie in der Regel nicht ohne aktuelle Informationen aus. Die liefern Ihnen in der Regel die aktuellen Fachzeitschriften und Fachbücher. Doch gerade hier stellt sich Ihr Finanzamt häufig stur und verweigert den Betriebsausgabenabzug. Deshalb hier eine Reihe von Tipps, die Ihnen helfen, mehr steuerlich geltend zu machen: Relativ unstrittig sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/so-setzen-sie-zeitschriften-und-bucher-ab/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-799" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Bücher absetzen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/12/Fotolia_9059773_XS-150x150.jpg" alt="Bücher absetzen" width="150" height="150" /></a>Als Selbstständiger oder Unternehmer kommen Sie in der Regel nicht ohne aktuelle Informationen aus. Die liefern Ihnen in der Regel die aktuellen Fachzeitschriften und Fachbücher. Doch gerade hier stellt sich Ihr Finanzamt häufig stur und verweigert den Betriebsausgabenabzug. Deshalb hier eine Reihe von Tipps, die Ihnen helfen, mehr steuerlich geltend zu machen:<span id="more-800"></span></p>
<p>Relativ unstrittig sind Fachbücher. Das sind Arbeitsmittel, die Sie zur Erledigung beruflicher Aufgaben benötigen. Aus diesem Grund können Sie sie immer dann als Betriebsausgaben absetzen, wenn diese betrieblich veranlasst sind. Betrieblich veranlasst heißt: Sie können die Werke im Rahmen Ihrer „Einkünfteerzielenden Tätigkeit“ nutzen.</p>
<p>_______________________________________________________________________________________________________________</p>
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<p>Speziell für Selbstständige: Holen Sie sich bares Geld vom Finanzamt!</p>
<p>Geben Sie dem Finanzamt keinen Cent mehr als nötig. Und: Holen Sie sich so viel Geld vom Finanzamt zurück wie möglich.</p>
<p>Das Problem bisher: Wie das funktioniert – das hat Ihnen als Selbstständiger keiner verraten! Jetzt gibt es einen <a href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/bus_s890725_1_nl.html">neuen GRATIS-Spezialreport</a>, der nur ein Ziel: Ihnen Steuern zu ersparen!</p>
<ul>
<li> Tipps, die Ihnen Ihr Steuerberater nicht verrät, weil er sie einfach nicht kennt oder weil er sich nie genügend Zeit für Sie nimmt. </li>
<li> Tipps, die Sie schnell und einfach umsetzen können</li>
<li> Tipps, die dafür sorgen, dass mehr von Ihrem schwer verdienten Geld bei Ihnen bleibt</li>
</ul>
<p>Die 7 Tipps bekommen Sie <a href="http://www.steuerweb.org/LP/nl/bus_s890725_1_nl.html">GRATIS – und nur heute!<br />
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<p>________________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Doch Achtung: </strong>Ihr Finanzamt oder auch ein Betriebsprüfer kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Anschaffung jedes einzelnen Buches glaubhaft machen, warum Sie dieses Werk dazu nutzen. Dass Sie es auch beruflich nutzen, genügt nicht!</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Immer wenn Sie die Rechnung für ein Fachbuch oder eine Fachzeitschrift verbuchen, sollten Sie auf der Rechnung vermerken, warum Sie gerade dieses Buch gekauft haben. Oft weiß man nämlich Monate oder – im Fall einer Betriebsprüfung – Jahre später gar nicht mehr, was der konkrete, berufsbezogene Anlass war.</p>
<p><em><strong>Beispiel:</strong> Sie haben das Buch „Was Deutschland bewegt“ gekauft. Der Betriebsprüfer unterstellt nun, dass Sie dieses Buch wohl eher aus Privatvergnügen denn aus betrieblicher Notwendigkeit heraus gekauft haben. Tatsächlich aber haben Sie auf der Rechnung notiert: „Zur Vorbereitung für das Gespräch mit Peter Müller zur möglichen Geschäftserweiterung und Ausweitung des angebotenen Dienstleistungsspektrums“. Und beim Anblick der Notiz fällt es Ihnen wieder ein: Damals, vor zwei Jahren, als Sie das Buch gekauft haben, planten Sie eine Kooperation mit Herrn Müller. Durch die Lektüre des Buches wollten Sie feststellen, ob die von Ihnen angebotene Dienstleistung nicht nur regionalen Bezug hat, sondern sich möglicherweise auch bundesweit trägt.</em></p>
<p><strong>Achtung: </strong>Versuchen Sie deshalb immer, dass Sie einen auf Ihren Namen lautenden Beleg mit Angabe des Titels erhalten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Bücher übers Internet bestellen. Haben Sie nur einen Kassenbon vom Buchladen, schreiben Sie unbedingt den Titel des Buches (oder der Fachzeitschrift) auf.</p>
<h3>Bei Zeitschriften heißt es doppelt aufpassen</h3>
<p>Auch Aufwendungen für Zeitschriften können Sie – wie Fachbücher – als Betriebsausgaben abziehen (sofern Sie sie ebenfalls als Arbeitsmittel einsetzen). Dann gehört übrigens auch eine Zeitung wie das „Handelsblatt“ (BFH, DB 1983, 372) oder Zeitschriften wie „Kosmos“ und „Das Tier“ (BFH/NV 1990, 89) dazu. Das gilt natürlich nicht für alle Gruppen von Selbstständigen. Entscheidend ist immer, dass Sie die betriebliche Nutzung bzw. Veranlassung nachweisen bzw. plausibel machen können. Da sollten Sie auf eine wichtige „Falle“ achten: Angenommen, Sie sind ein Arzt und haben zahlreiche Zeitschriften fürs Wartezimmer abonniert. Dann gilt: Werden die Zeitschriften zu Ihnen nach Hause geschickt, können Sie sie nicht als Betriebsausgaben absetzen bzw. wird der Betriebsprüfer den geltend gemachten Betriebsausgabenabzug verweigern. Erfolgt der Versand in die Praxis, geht der Betriebsausgabenabzug eher durch.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das geht bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksarbeiten</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/das-geht-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-und-handwerksarbeiten/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/das-geht-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-und-handwerksarbeiten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 13:38:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerker]]></category>
		<category><![CDATA[haushaltsnahe Dienstleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/das-geht-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-und-handwerksarbeiten/</guid>
		<description><![CDATA[Haben Sie noch Arbeiten in Haus oder Garten zu erledigen? Vielleicht einen Wintergarten für Balkon oder Terrasse? Oder auch Fensterputzen, Babysitten oder Klavierstimmen. Dann lassen Sie das doch einfach von einem Profi erledigen. Steuerlich lohnt sich das auf jeden Fall – es sei denn, Sie haben die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge bereits ausgeschöpft. Bis zu 5200 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/das-geht-bei-haushaltsnahen-dienstleistungen-und-handwerksarbeiten/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-783" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Steuern" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/11/Fotolia_2766399_XS-150x150.jpg" alt="Steuern" width="150" height="150" /></a>Haben Sie noch Arbeiten in Haus oder Garten zu erledigen? Vielleicht einen Wintergarten für Balkon oder Terrasse? Oder auch Fensterputzen, Babysitten oder Klavierstimmen. Dann lassen Sie das doch einfach von einem Profi erledigen. Steuerlich lohnt sich das auf jeden Fall – es sei denn, Sie haben die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge bereits ausgeschöpft.<span id="more-784"></span></p>
<h3>Bis zu 5200 Euro direkt von der Steuer abziehen</h3>
<p>Insgesamt können Sie dieses Jahr erstmals satte von 5.200 € absetzen. Das schöne: Damit mindern Sie nicht nur Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Nein, Sie können das Geld direkt von Ihrer Steuerlast abziehen. Egal, ob Sie Selbstständiger, Angestellter oder Rentner sind. So viel ist drin:</p>
<ul>
<li>Für haushaltsnahe Dienstleistungen und häusliche Pflege- und Betreuungsleistungen, die Selbstständige in Ihrem Auftrag oder ein bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigter Mitarbeiter ausführt können Sie 20 % der Kosten (ohne Materialkosten) abziehen – bis zu 4.000 € pro Jahr.</li>
<li>Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen, die Selbstständige in Ihrem Auftrag bei Ihnen zuhause ausführen können Sie ebenfalls 20 % der Kosten (ohne Materialkosten) abziehen, bis zu 1.200 € pro Jahr</li>
</ul>
<p style="text-align: left;"><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
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 </strong></span></p>
<p><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Damit Betriebsprüfer bei Ihnen nicht fündig werden: </span><br />
 <span style="text-decoration: underline;">Die besten Arbeitshilfen für die korrekte steuerliche Abrechnung von Betriebsausgaben finden Sie hier!</span></strong></span></a></p>
<p>Ob Bewirtungskosten, Reisekosten, Dienstwagen oder Geschenke: Mit dem Online-Portal <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> agieren Sie bei der steuerlichen Abrechnung von Betriebsausgaben stets betriebsprüfungssicher! <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Rechnungswesen-Antwort.de</a> ist eine wahre Schatztruhe zu Betriebsausgaben. Sie können Sie sofort öffnen! Für den sofortigen Einsatz finden Sie in Rechnungswesen-Antwort.de unter anderem:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Bewirtungskosten:</strong></span></p>
<ul>
<li><strong>Muster</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Bewirtungsrechnung mit Pflichtangaben</a></li>
<li><strong>Checklisten</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Private Bewirtungskosten korrekt abgrenzen</a></li>
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</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Dienstwagen/Firmenwagen:</strong></span></p>
<ul>
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<li><strong>Rechtsprechung</strong>: <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Die wichtigsten Gerichtsurteile und Verwaltungserlasse zum Dienstwagen</a></li>
<li><strong>Musterkalkulationen</strong>, z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">für die Berechnung des Privatanteils nach 1%-Methode</a></li>
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</ul>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Reisekosten:</span></strong></p>
<ul>
<li><strong>Praxis-Übersicht</strong>: z.B. <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">„Geschäftsreisen im Inland steuerlich korrekt abrechnen“</a></li>
<li>Bei <strong>Auslandsreisen</strong>:<a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"> Mit den neuen Pauschbeträgen alle Steuervorteile ausnutzen</a></li>
<li><strong>DAS Highlight:</strong> <a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9057.php?steuerweb_n&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Text-Anzeige&amp;utm_content=Betriebsausgaben&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank">Das Praxis-Tool „Reisekostenrechner“</a>.</li>
</ul>
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<p><span style="color: #808080;">—————————————————————————————————————-</span><span style="color: #1e90ff;"><br />
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<h3>Das gilt für jeden</h3>
<p>Die gute Nachricht: Die Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen können Sie in jedem Fall geltend machen – als Mieter ebenso wie als Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie geltend machen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Falls Ihre Steuerlast diesen Betrag übersteigt, können Sie vielleicht nicht alles absetzen. Auf das nächste Jahr übertragen lassen sich die Kosten jedenfalls nicht.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Überschlagen Sie also im Zweifel lieber vorher noch mal und verschieben die Ausgabe vielleicht.</p>
<h3>Das geht bei haushaltsnahen Dienstleistungen</h3>
<ol>
<li>Typische Haushaltsarbeiten wie Putzen, Kochen, Waschen, Bügeln, Fensterreinigung etc.</li>
<li>Haushaltsarbeiten durch eine Dienstleistungsagentur, etwa während des Urlaubs den Briefkasten leeren, die Blumen gießen, den Rasen mähen usw.</li>
<li>Gartenpflege</li>
<li>Baumfällarbeiten</li>
<li>Kinderbetreuung durch selbstständige Tagesmütter, Babysitter oder Aupairs im Haushalt des Auftraggebers</li>
<li>Betreuung von Personen, beispielsweise von älteren Familienangehörigen, auch wenn diese nicht pflegebedürftig sind</li>
<li>Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte</li>
<li>Kosten für den privaten Umzug</li>
<li>Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Aupairs im Haushalt des Auftraggebers</li>
</ol>
<p><strong>Das geht nicht:</strong></p>
<ul>
<li>Gutachterleistungen</li>
<li>Verbrauchsabrechnung der Heizung und das Ablesen der Wärmezähler</li>
<li>Grabpflege – auch dann nicht, wenn das Grab in der Nähe der Wohnung liegt</li>
<li>Textilreinigung (da die Wäscherei außerhalb des Haushalts liegt)</li>
<li>Verwaltertätigkeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften</li>
<li>Personenbezogene Dienstleistungen, beispielsweise ein Friseur oder die Kosmetikerin kommt zu Ihnen ins Haus. Mit einer Ausnahme: Bei Pflegebedürftigen gehören solche personenbezogenen Dienstleistungen zu den geförderten Pflege- und Betreuungsleistungen. Achtung: Das gilt aber nur, wenn sie im Leistungskatalog der Pflegeversicherung drinstehen.</li>
</ul>
<h3>Das geht bei den Handwerkerkosten:</h3>
<ol>
<li>Fassadenanstrich</li>
<li>Tapezieren, streichen, lackieren</li>
<li>Reparaturen</li>
<li>Garten- und Wegearbeiten</li>
<li>Elektriker-Arbeiten</li>
<li>Hausanschlüsse, z. B. für Strom oder Kabelfernsehen, soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus betreffen, nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme anfallen und nicht auf öffentliche Grundstücke entfallen. Dasselbe gilt für Ableitungen.</li>
<li>Klavier stimmen</li>
<li>Reparatur von Haushaltsgeräten (Waschmaschine etc.) und Elektrogeräten Achtung: Diese Kosten können Sie nur absetzen, wenn Sie die Arbeit bei sich zu Hause erledigen lassen.</li>
</ol>
<p><strong>Das geht nicht:</strong></p>
<ul>
<li>Alles, was mit Neubau oder Erweiterung zu tun hat: Anbau einer Garage, Anlage eines Gartens, Ausbau des Dachgeschosses etc.</li>
<li>Gutachterleistungen und technische Prüfdienste</li>
<li>Entsorgungs-Tätigkeiten</li>
<li>Handwerkerleistungen, die bereits im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW-Bank gefördert werden.</li>
<li>Reparatur von Haushaltsgeräten (Waschmaschine etc.) und Elektrogeräten außerhalb der Wohnung</li>
</ul>
<h3>Warum Sie größere Aufträge gegebenenfalls stückeln sollten</h3>
<p>Haben Sie Aufträge zu vergeben, die mehr kosten, als Sie höchstens von der Steuer absetzen können, ist jetzt genau die richtige Zeit dafür: Stückeln Sie doch einfach. In Absprache mit den Auftragnehmern können Sie die Arbeiten – gegebenenfalls auch nur die Bezahlung der Arbeiten – so legen, dass sie zum Teil noch in diesem und zum Teil im folgenden Jahr über die Bühne geht.</p>
<p><strong>Die Folge: </strong>So können Sie die Höchstbeträge von 2 Jahren voll ausschöpfen – also statt 4000 € gleich 8000 und statt 1200 Euro 2400 €.</p>
<h3>Das wichtigste: Niemals bar bezahlen</h3>
<p>Auch wenn Sie alle Rechnungen korrekt ausgefüllt bei sich haben – Sie sehen keinen Cent vom Finanzamt, wenn Sie nicht dazu auch den Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg vorlegen können. Darum sollten Sie Ihren Handwerker nie wieder bar bezahlen.</p>
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