<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Steuerweb &#187; Steuererklärung</title>
	<atom:link href="http://www.steuerweb.org/tag/steuererklarung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.steuerweb.org</link>
	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
	<lastBuildDate>Thu, 05 Jan 2012 00:50:51 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=abc</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Vorsicht Falle: Machen Sie es sich bei den Fahrtkosten nicht zu einfach!</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/vorsicht-falle-machen-sie-es-sich-bei-den-fahrtkosten-nicht-zu-einfach/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/vorsicht-falle-machen-sie-es-sich-bei-den-fahrtkosten-nicht-zu-einfach/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 00:14:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1292</guid>
		<description><![CDATA[Die 5-Tage-Woche ist für viele Selbstständige ein schöner Traum. Wer ein Ladengeschäft hat oder etwa in der Gastronomie tätig ist, für den gibt es sie schon mal nicht. Auch viele Freiberufler und Dienstleister fahren sonnabends und/oder sonntags noch mal ins Büro, um dann in Ruhe alle Vorgänge zu bearbeiten, zu denen sie unter der Woche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/vorsicht-falle-machen-sie-es-sich-bei-den-fahrtkosten-nicht-zu-einfach/"><img class="alignleft size-full wp-image-972" title="Fahrtenbuch" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fahrtenbuch.jpg" alt="" width="149" height="149" /></a>Die  5-Tage-Woche ist für viele Selbstständige ein schöner Traum. Wer ein  Ladengeschäft hat oder etwa in der Gastronomie tätig ist, für den gibt  es sie schon mal nicht. Auch viele Freiberufler und Dienstleister  fahren sonnabends und/oder sonntags noch mal ins Büro, um dann in Ruhe  alle Vorgänge zu bearbeiten, zu denen sie unter der Woche nicht kommen  oder die besonders viel Zeit beanspruchen.<span id="more-1292"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>Halten Sie sich nicht an die pauschalen Vorgaben</strong></a></h3>
<p>Viele  Selbstständige setzen in ihrer Einkommensteuererklärung für die Fahrten  ins Büro und wieder nach Hause nur 230 Fahrten jährlich an – obwohl es  in vielen Fällen deutlich mehr sind. Damit wollen Sie auf Nummer sicher  gehen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>So ist die Rechtslage</strong></a></h3>
<p>Das  Finanzamt und die Finanzgerichte (z. B. FG München, Urteil vom  12.12.2008, Az. 13 K 4371/07) erkennen für Fahrten zwischen Wohnung und  Arbeitsstätte ohne weitere Prüfung 230 Arbeitstage jährlich an.</p>
<p>Diese  Anzahl kommt zustande, wenn Sie von 365 (Kalender-)Tagen jeweils 52  Sonnabende und Sonntage abziehen und zusätzlich pauschal 11 Feiertage  und 20 Urlaubstage berücksichtigen.</p>
<p><strong>Der Denkfehler:</strong><br />
 Es  handelt sich um eine Rechnung für Arbeitnehmer mit einer  5-Tage-Arbeitswoche. Doch viele Selbstständige machen weniger als 4  Wochen Urlaub und können von einer 5-Tage-Woche nur träumen. Ihnen entgeht womöglich ein handfester Steuervorteil, wenn Sie es sich einfach machen.</p>
<p><strong>Beispiel: </strong>Wenn  Sie sonnabends arbeiten, sind es allein dadurch schon 48 zusätzliche  Fahrten, die Sie mit den 230 Tagen unter den Tisch fallen ließen – und  das auch nur, wenn Sie wirklich 4 Wochen Urlaub machen, sonst sind es  mehr. Beträgt die einfache Strecke nur 15 km, sind es schon 216 €  zusätzlich, die Sie steuerlich geltend machen können (15 x 48 x 0,30 €),  wenn Sie die Tage ausrechnen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/" target="_blank"><strong>Sie sollten das allerdings auch nachweisen können</strong></a></h3>
<p>Allerdings  sollten Sie auch später noch nachweisen können, dass Sie tatsächlich  mehr als 230 Fahrten zum und vom Arbeitsplatz hatten. Schließlich prüft  das Finanzamt schon oft genauer, wenn mehr als 230 Tage aufgeführt sind.<br />
 <strong><br />
 Dieser Nachweis reicht</strong></p>
<p>Nein,  keine Sorge: Ein Fahrtenbuch brauchen Sie nicht zu führen! Als Nachweis  reicht schon Ihr Terminkalender, in dem Sie notieren, ob Sie im Büro  oder Betrieb waren.<br />
 <strong><br />
 Tipp:</strong> Den sollten Sie natürlich  unbedingt zusammen mit Ihren Steuerunterlagen aufbewahren, damit Sie die  Fahrten auch in ein paar Jahren noch einem Betriebsprüfer nachweisen  können.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><strong>Letzte Chance: Einmalige Download-Aktion endet heute</strong></p>
<h2><span style="color: #ff0000;">Kostenlos: Das große Steuer-Spar-Paket 2012 für Kleinunternehmer &amp; Selbstständige</span></h2>
<p>Das ist absolut einmalig: Ein ganzes Praxis-Paket mit Mustern, Checklisten, Strategien und unzähligen Sofortmaßnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerbelastung brutal nach unten drücken. SOFORT!</p>
<p>Alle diese Vorlagen, Musterbriefe, Urteile und Schritt-für-Schritt-Anleitungen erhalten Sie heute letztmalig kostenlos im Sofort-Download im <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuer-spar-paket2012.htm?r_28122011_Steuerweb" target="_blank">großen Steuer-Spar-Paket 2012</a>:</p>
<ul>
<li><strong>Einnahmen-Überschuss-Rechnung</strong>: So füllen Sie das Formular sicher aus und entdecken die Sparmöglichkeiten</li>
<li>Wie Sie bei Ihrer <strong>Steuererklärung </strong>alles richtig machen</li>
<li>Praxistipp: So legen Sie <strong>Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz</strong> in Ihr Unternehmen ein</li>
<li>So kommen Sie aus einem<strong> akuten Liquiditätsengpass </strong>heraus</li>
<li>So bekommen Sie die <strong>Abschreibungen</strong> in den Griff</li>
<li>Muster: <strong>Eigenbeleg</strong></li>
<li><strong>Private Anschaffungen</strong> über die Firma finanzieren</li>
<li>Vorsicht bei<strong> Überentnahmen</strong></li>
<li>Wie Sie die Kosten für den <strong>Heim-PC </strong>in voller Höhe absetzen.</li>
<li>Beispielrechnung: So beteiligt sich das Finanzamt am PC</li>
<li>Sparmöglichkeit: Die Kosten für Ihr <strong>häusliches Arbeitszimmer</strong></li>
<li><strong>Pendlerpauschale:</strong> So kassieren Sie gleich doppelt</li>
<li>Firmenwagen nach der <strong>1%-Methode</strong> abrechnen</li>
<li>So sparen Sie sich den <strong>Privatanteil beim Firmenwagen</strong></li>
<li>Musterbrief ans Finanzamt: Herabsetzung der aktuellen <strong>Einkommensteuer-Vorauszahlung</strong> wegen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags</li>
<li><strong>Repräsentationskosten: </strong>Denken Sie an diese häufig vergessene Sparmöglichkeit!</li>
<li><strong>Mitgliedschaft oder Sponsoring</strong>, was ist steuergünstiger?</li>
<li><strong>Berufskleidung: </strong>Sieht gut aus und spart Steuern</li>
<li>Vorsicht bei <strong>Geschenken</strong></li>
<li>Praxistipps zur <strong>Umsatzsteuer</strong></li>
<li>Und vieles, vieles mehr …</li>
</ul>
<p>Dieses <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuer-spar-paket2012.htm?r_28122011_Steuerweb" target="_blank">Steuer-Spar-Paket 2012</a> ist sonst nirgends erhältlich. Sie können es nur noch heute kostenlos herunterladen!<br />
 <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuer-spar-paket2012.htm?r_28122011_Steuerweb" target="_blank"><br />
 Hier geht es zum kostenlosen Sofort-Download.</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/vorsicht-falle-machen-sie-es-sich-bei-den-fahrtkosten-nicht-zu-einfach/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bevor Sie kalkulieren – haben Sie da nicht etwas vergessen?</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/bevor-sie-kalkulieren-%e2%80%93-haben-sie-da-nicht-etwas-vergessen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/bevor-sie-kalkulieren-%e2%80%93-haben-sie-da-nicht-etwas-vergessen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 03:36:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[vergessene Betriebsausgaben]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1286</guid>
		<description><![CDATA[Dass Sie die Kosten für Ihr Büromaterial, Computer oder Maschinen als Betriebsausgaben absetzen, ist klar. Aber kennen Sie wirklich alle Betriebsausgaben, die Sie geltend machen können und bei denen das Finanzamt auch mitspielt? Tipp: Schneller als durch die Buchung einer Ausgabe, die Sie sonst privat aus versteuertem Geld getätigt hätten, können Sie gar kein Geld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/bevor-sie-kalkulieren-%E2%80%93-haben-sie-da-nicht-etwas-vergessen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-935" title="Buchhaltung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_545223_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Dass  Sie die Kosten für Ihr Büromaterial, Computer oder Maschinen als  Betriebsausgaben absetzen, ist klar. Aber kennen Sie wirklich alle  Betriebsausgaben, die Sie geltend machen können und bei denen das  Finanzamt auch mitspielt?</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Schneller als durch die  Buchung einer Ausgabe, die Sie sonst privat aus versteuertem Geld  getätigt hätten, können Sie gar kein Geld verdienen. <span id="more-1286"></span></p>
<h3><strong>Diese 7 Betriebsausgaben werden besonders gern vergessen</strong></h3>
<p>Es  sind vor allem die folgenden neun Betriebsausgaben, die Selbstständige  und Freiberufler am häufigsten vergessen. Nutzen Sie diese Übersicht  jetzt, wenn Sie Ihre Belege für den Jahresabschluss 2011  zusammenstellen. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong>Vergessene Ausgabe 1: Antiquitäten </strong></a></h3>
<p>Sie  sind ein Freund von schönen alten Möbeln? Dann lassen Sie sich diese  Vorliebe doch vom Finanzamt mitfinanzieren! Antike Möbel, wie  beispielsweise Schreibtisch und Aktenschrank, erkennt das Finanzamt an,  wenn Sie sie tatsächlich als Arbeitsmittel in Ihr Büro stellen. Dann  unterliegen sie einer technischen Abnutzung (BFH, 31.1.1986, AZ: VI R  78/82). <br />
 <strong><br />
 Auch Antiquitäten können Sie abschreiben</strong></p>
<p>Auch  antike Einrichtungsgegenstände, die Sie früher einmal privat  angeschafft oder geerbt haben, können abgeschrieben werden, wenn Sie  diese dann künftig fast ausschließlich beruflich nutzen.</p>
<ol>
<li>Sie  lassen den heutigen Wert der Möbel schätzen und setzen die Beträge im  Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) als Betriebsausgaben an.</li>
<li>Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 10 bis 20 Jahren können Sie jährlich 5 bis 10 % der Anschaffungskosten absetzen.</li>
</ol>
<p><strong>Hintergrund: </strong>Bei  antiken Möbeln, die ständig als Arbeitsmittel genutzt werden, können  Sie eine AfA auch dann geltend machen, wenn die Gegenstände schon 100  Jahre und älter sind. Alte Möbel sind genauso wie neue Möbel einer  technischen Abnutzung ausgesetzt, auch wenn bei den antiken Möbeln in  der Regel keine Wertminderung eintritt. Das hat der Bundesfinanzhof  bereits vor Jahren bestätigt.</p>
<p><strong>So gehen Sie auf Nummer sicher</strong></p>
<p>Sorgen  Sie für den Fall vor, dass die Beamten im Rahmen einer Betriebsprüfung  nachschauen, ob die guten Stücke wirklich betrieblich genutzt werden.  Dient beispielsweise eine antike Vitrine in Ihrem Büro offensichtlich  nur dekorativen Zwecken, spielt das Finanzamt weniger gern mit. Bewahren  Sie in der gleichen Vitrine dagegen aber betriebliche Unterlagen auf,  gilt sie als Arbeitsmittel.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 2: Arbeitszimmer-Deko</a> </strong></h3>
<p>Auch  wenn die teure Biedermeier-Vitrine dem Finanzamt als Dekoration fürs  Büro zu weit geht – ganz auf ansprechende Dekoration Ihre Arbeitsräume  müssen Sie nicht verzichten. Die Kosten für übliche Deko-Gegenstände  können Sie deshalb als Betriebsausgabe geltend machen, wie  beispielsweise:</p>
<ul>
<li>ein frischer Strauß Blumen pro Woche, der die Atmosphäre im Besprechungsraum verschönert</li>
<li>ein schöner Teppich</li>
<li>Kübelpflanzen, die das Büro wohnlicher machen und die Raumluft verbessern</li>
<li>auch Gemälde oder Grafiken in Räumen, in denen Sie Besucher/Kunden empfangen</li>
</ul>
<p><strong>Darauf sollten Sie achten: </strong><br />
 Achten  Sie darauf, dass die Ausgaben für solche Deko im Vergleich zur Größe  Ihres Betriebs nicht zu hoch sind. Vorsicht ist auch angebracht, wenn es  sich um ein häusliches Büro in Ihrer Privatwohnung handelt. Dann könnte  das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen, weil es an einer Abgrenzung  zur privaten Lebensführung fehlt.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong>Vergessene Ausgabe 3: Beiträge an Berufsverbände </strong></a></h3>
<p>Beiträge an Berufsverbände sind immer Betriebsausgaben, selbst wenn diese zugleich auch allgemeine politische Ziele verfolgen. <br />
 <strong><br />
 Darauf sollten Sie achten:</strong><br />
 Der  Verbandszweck muss einen unmittelbaren Bezug zu Ihrer selbstständigen  Tätigkeit haben. Das ist bei Beiträgen für die Handwerksinnung allemal  der Fall, nicht aber etwa bei Beiträgen und Spenden an Sportvereine –  auch dann nicht, wenn Sie den Sport gar nicht ausüben und nur deshalb im  Verein sind, weil Ihre Mitgliedschaft dem Beruf förderlich ist. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 4: Berufskleidung</a> </strong></h3>
<p>Die  Kosten für den Anzug können Sie steuerlich nicht geltend machen, weil  es sich um Ausgaben für so genannte bürgerliche Kleidung der  Lebensführung handelt, klar.</p>
<p>Trotzdem: Aufwendungen für typische Berufskleidung sind stets Betriebsausgaben. Dazu zählen beispielsweise</p>
<ul>
<li>der Blaumann des Handwerkers,</li>
<li>der Kittel des Arztes oder Physiotherapeuten,</li>
<li>die Tracht der Zimmerleute.</li>
</ul>
<p><strong>Das können Sie geltend machen:</strong><br />
 Sowohl  die Anschaffungskosten als auch die Kosten für Waschen, Reinigen,  Pflegen und Reparieren sind dann steuerlich abzugsfähig. Eine typische  Berufskleidung setzt voraus, dass sie ausschließlich für den Beruf  verwendet wird und für den Beruf benötigt wird. Gut ist es auch, wenn  sie dauerhaft das Logo oder den Schriftzug Ihres Unternehmens trägt. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong>Vergessene Ausgabe 5: Digitalkamera/Videorecorder etc. </strong></a></h3>
<p>In  immer mehr Bereichen wird es wichtig, Arbeitsergebnisse auf Video  festzuhalten, zu präsentieren oder Situationen zumindest per Foto zu  dokumentieren. In kaum einem Beruf kommen Sie heute noch ohne moderne  Bildtechnik aus. Beispiele:</p>
<ul>
<li>Als Messebauer präsentieren Sie Ihren Kunden Videoaufnahmen von Messeständen, die Sie realisiert haben.</li>
<li>Als Handwerker, Makler oder für Gutachtertätigkeiten müssen Sie den Zustand von Gebäuden oder Gegenständen dokumentieren.</li>
</ul>
<p>Denken  Sie also daran, dass die Anschaffung einer modernen digitalen Foto oder  Videokamera vor allem betrieblich veranlasst ist!</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Bei  solchen Gegenständen vermutet das Finanzamt gern zumindest eine private  Mitbenutzung und will die Kosten deshalb nicht (in ganzer Höhe)  anerkennen.</p>
<p><strong>Darauf sollten Sie achten: </strong><br />
 Legen Sie  Beispiele bereit, die belegen, dass die Foto- oder Videokamera in  betrieblicher Nutzung ist. Und vor allem: Wenn Sie eine andere (auch  ältere) Kamera im Privatbesitz haben, können Sie argumentieren, dass Sie  für die Privatnutzung ja ein eigenes Gerät besitzen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 6: Reisekosten: Verpflegungspauschalen</a> </strong></h3>
<p>Klar,  dass Sie bei betrieblich veranlassten Reisen die Fahrtkosten als  Betriebsausgaben ansetzen – die gefahrenen Kilometer mit dem Firmen-  oder Privatwagen und das Bahnticket zum Beispiel.</p>
<p>Was jedoch  viele Selbstständige vergessen sind die so genannten Pauschalen für den  Verpflegungsmehraufwand – also Kostenpauschalen, die Sie ohne weitere  Nachweise bei Geschäftsreisen ansetzen können. Ohne weitere Nachweise  heißt: <br />
 <strong><br />
 Darauf sollten Sie achten:</strong><br />
 Sie brauchen keine  Belege dafür zu sammeln – es reicht, dass Sie zum Beispiel per  Fahrtenbuch oder Fahrkarten nachweisen können, dass Sie eine bestimmte  Zeit dienstlich unterwegs waren. Aktuell können Sie pro Tag die  folgenden Pauschalen für Verpflegungsaufwand geltend machen:</p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="2">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Abwesenheitsdauer</strong></td>
<td><strong>Verpflegungsmehraufwand pro Tag</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>8-14 Stunden</td>
<td>6 €</td>
</tr>
<tr>
<td>14-24 Stunden</td>
<td>12 €</td>
</tr>
<tr>
<td>24 Stunden</td>
<td>24 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Wichtig: </strong>Sie  rechnen diese Pauschale für jeden Tag einzeln ab. Sind Sie mehrere Tage  unterwegs, können Sie den ersten und letzten Tag nicht zusammenrechnen.</p>
<p><em><strong>Beispiel: </strong>Sie starten Montag Abend 20 Uhr zu einer Geschäftsreise und kommen Mittwoch Nachmittag 16 Uhr zurück. Dann berechnen Sie: <br />
 für den Montag (&lt; 8 Stunden): 0 € <br />
 für den Dienstag (24 Stunden): 24 € <br />
 für den Mittwoch (16 Stunden): 12 € </em></p>
<p><strong>Darauf sollten Sie achten:</strong><br />
 Wenn  Sie betrieblich veranlasste Fahrten mit dem Privatwagen in einer  Aufstellung festhalten, dann halten Sie darin auch die Uhrzeiten von  Start und Ankunft fest. So haben Sie einen Nachweis für die Berechnung  der Pauschalen.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank"><strong></strong></a><strong><a href="http://www.steuerweb.org/category/betriebsausgaben/" target="_blank">Vergessene Ausgabe 7: Privater Telefonanschluss</a> </strong></h3>
<p>Wenn  es Ihnen so geht, wie den meisten Selbstständigen und Freiberuflern,  dann kennen Sie das Problem: Kunden und Geschäftspartner halten sich  nicht an die Geschäftszeiten! Wichtige Telefonate müssen Sie auch abends  oder am Wochenende erledigen – von zu Hause aus, mit Ihrem privaten  Telefon.</p>
<p>Das heißt: Sie benutzen Ihr privates Telefon auch für  betriebliche Zwecke. Und diesen Teil können Sie als Betriebsausgabe  geltend machen. Dazu haben Sie 2 Möglichkeiten:</p>
<ol>
<li>Entweder Sie  führen 3 Monate lang Buch über den Anteil der betrieblichen Nutzung und  ermitteln darauf einen für Sie zutreffenden prozentualen Anteil der  betrieblichen Telefonate.</li>
<li>Oder Sie setzen pauschal 20 % der  privaten Telefonrechnung betrieblich ab – maximal allerdings 20 € im  Monat. Das akzeptiert das Finanzamt ohne Nachfrage.</li>
</ol>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><strong>Kostenlos für Sie: Die besten Checklisten für Ihre Unternehmens-Steuern 2011/2012</strong></p>
<h2><span style="color: #ff0000;">Nichts mehr vergessen – einfach alles abhaken!</span></h2>
<p>Die wichtigste Arbeit für Ihre Steuer 2011/2012 ist schon erledigt: Ein Team von gewieften Steuer-Experten hat für Sie einen umfassenden Satz von Checklisten entwickelt und in der Praxis erprobt.</p>
<p>Die <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/ean_checklisten.html?r_12122011_Steuerweb" target="_blank">Checklisten für Ihre Unternehmens-Steuern 2011/2012</a> leiten Sie schnell und sicher durch alle Arbeiten, die früher lästig und fehleranfällig waren. Zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>welche<strong> Rechnungspflichtangaben </strong>2012 gelten</li>
<li>die wichtigsten <strong>steuerfreien Lohnbestandteile</strong> 2011/2012</li>
<li>die wichtigsten Punkte bei der<strong> laufenden Buchführung </strong>zum Jahresabschluss</li>
<li>und viele weitere Themen</li>
</ul>
<p>Mit diesen praxiserprobten Checklisten vereinfachen Sie sich Ihre tägliche Arbeit, sparen Zeit und Geld!</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/ean_checklisten.html?r_12122011_Steuerweb" target="_blank">Klicken Sie jetzt hier und sichern Sie sich die praktischen Checklisten kostenlos!</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/bevor-sie-kalkulieren-%e2%80%93-haben-sie-da-nicht-etwas-vergessen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Steuererklärung: Manche Fehler sind unverzeihlich</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 21:10:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1246</guid>
		<description><![CDATA[Wer bei der Einkommensteuererklärung eine deutlich zu hohe Kilometerzahl für die Berechnung der Kilometerpauschale angibt, der begeht Steuerhinterziehung, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 29.3.2011, Az. 3 K 2635/08). Achtung: Mit der Unterschrift unter der Steuererklärung versichern alle Steuerzahler, ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Wie ernst Sie diese Erklärung nehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-878" title="Finanzamt" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_2198780_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Wer  bei der Einkommensteuererklärung eine deutlich zu hohe Kilometerzahl  für die Berechnung der Kilometerpauschale angibt, der begeht  Steuerhinterziehung, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil  vom 29.3.2011, Az. 3 K 2635/08).<span id="more-1246"></span></p>
<p><strong>Achtung: </strong>Mit der  Unterschrift unter der Steuererklärung versichern alle Steuerzahler,  ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Wie ernst  Sie diese Erklärung nehmen müssen und warum Sie auch Ihre Mitarbeiter  kontrollieren sollten, zeigt der aktuelle Fall.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/" target="_blank"><strong>So lag der Fall</strong></a></h3>
<p>Eine  kaufmännische Angestellte hatte für die Jahre 1996 bis 2005 Einkünfte  aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht. Laut Mitteilung des  Gerichts hatte sie für das Jahr 1996 28 Entfernungskilometer vom Wohnort  zum Arbeitsplatz angegeben, und das Finanzamt hatte dies akzeptiert –  die insgesamt gefahrene Strecke. Von 1997 an hatte die Frau an einem  anderen Ort gearbeitet. Die einfache Wegstrecke hatte für sie nun nur  noch zehn Kilometer betragen.</p>
<p>In ihren Steuererklärungen trug  die Frau jedoch weiter stets 28 Kilometer bei den Entfernungskilometern  ein. Dies fiel im Finanzamt erst bei der Einkommensteuererklärung für  2006 auf. Mit der Begründung, die Frau habe Steuern hinterzogen, änderte  das Finanzamt daraufhin alle Einkommensteuerbescheide bis zurück ins  Jahr 1996 und forderte die entsprechenden Steuern nach.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/" target="_blank"><strong>So ist die Rechtslage</strong></a></h3>
<p>Bei  einer Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Das  Finanzamt darf dann auch alte Bescheide wegen neuer Tatsachen aufheben  und wegen Vorliegens neuer Tatsachen ändern. Dann addieren sich zu den  Steuern noch Zinsen in Höhe von sechs Prozent jährlich – wobei der  Zinslauf für die jeweiligen Jahre 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres  beginnt.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/" target="_blank"><strong>So urteilten die Richter</strong></a></h3>
<p>Erfolg hatte  die Frau mit ihrer Klage nur für das Jahr 1996. Für dieses eine Jahr  gingen die Richter davon aus, dass die Frau nicht die Absicht gehabt  hatte, Steuern zu hinterziehen. In dem Jahr hatte sie zwar statt der  einfachen Wegstrecke die tatsächlich gefahrenen Kilometer eingetragen –  also doppelt so viele wie erlaubt. Die Richter gestanden ihr aber zu,  dass dies irrtümlich geschehen sei.</p>
<p>Doch für die Steuererklärungen 1997 bis 2006 gingen auch die Finanzrichter von glatter Steuerhinterziehung aus.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/" target="_blank"><strong>Darum gingen die Richter von Steuerhinterziehung aus</strong></a></h3>
<p>Die  Richter argumentierten, die Frau habe sich von da an nicht mehr nur bei  der Frage der Kilometerberechnung geirrt. Sondern sie habe zudem noch  die höhere Kilometerzahl beibehalten, obwohl sich ihr Arbeitsplatz von  1997 an in einem näher gelegenen Ort befunden hatte. Und so natürlich  eine bedeutend höhere steuerliche Entlastung kassiert – über Jahre.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/" target="_blank"><strong>So begründeten die Richter ihr Urteil</strong></a></h3>
<p>Auch  bei einer laienhaften Bewertung hätte die Frau annehmen können, mit den  falschen Angaben einen höheren Werbungskostenabzug zu erreichen, als  ihr eigentlich zugestanden hätte, hielten die Finanzrichter der Klägerin  vor. Die Frau habe ihrer Mitwirkungspflicht nicht genügt, rügten die  Richter. Eine Revision ließen sie in dem Fall nicht zu.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/" target="_blank"><strong>Das bedeutet die Entscheidung für Sie</strong></a></h3>
<ol>
<li>Kontrollieren Sie die Kilometer-Angaben Ihrer Mitarbeiter sehr sorgfältig.</li>
<li>Die  Entscheidung des Finanzgerichts sollte für Sie Grund genug sein,  während der nächsten Teambesprechung Ihre Mitarbeiter darauf  hinzuweisen, u. a. die Reisekostenabrechnungen genauer zu prüfen.</li>
</ol>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/" target="_blank"><strong>Sie dürfen die tatsächlichen Kosten erstatten</strong></a></h3>
<p>Setzen  in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter ihre privaten Fahrzeuge für  Auswärtstätigkeiten ein, dürfen Sie entweder die tatsächlichen Kosten  oder aber den Pauschbetrag von 0,30 € je tatsächlich gefahrenen  Kilometer erstatten.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Rechnet ein Mitarbeiter zu hohe  Kilometerangaben ab, erhält er ein Gehalts-Extra, das lohn- und  abgabenfrei ist. Darüber hinaus erschleicht er sich bei Ihnen einen  Vorteil. Um dies weitgehend auszuschließen, kontrollieren Sie  stichprobenartig die abgerechneten Kilometerangaben via Routenplaner (z.  B. googlemaps).</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="color: #cc0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Der einzige Reisekosten-Schieber Deutschlands – KOSTENLOS für Sie!</strong></span></span></p>
<p>Ab heute können Sie <span style="background-color: #ffff00;">einfach, blitzschnell und zuverlässig</span> die Reisekosten-Pauschbeträge 2011 ablesen. Sie fragen sich wie?</p>
<p><strong>Ganz einfach:</strong> <br />
 Sie werfen einen Blick auf Ihren neuen <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/ean_reisekostenschieber.html?r_07092011_Steuerweb" target="_blank">Reisekosten-Schieber 2011</a> – und Sie haben alle Informationen über die wichtigsten Pauschbeträge 2011.</p>
<p>Der neue <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/ean_reisekostenschieber.html?r_07092011_Steuerweb" target="_blank">Reisekosten-Schieber 2011</a> berücksichtigt:</p>
<table style="width: 318px; height: 191px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td><img src="http://www.bwr-media.de/bilder/LGA/haken.png" alt="" /></td>
<td>Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen</td>
</tr>
<tr>
<td><img src="http://www.bwr-media.de/bilder/LGA/haken.png" alt="" /></td>
<td>Abzugswerte bei Frühstück</td>
</tr>
<tr>
<td><img src="http://www.bwr-media.de/bilder/LGA/haken.png" alt="" /></td>
<td>Übernachtungspauschalen</td>
</tr>
<tr>
<td><img src="http://www.bwr-media.de/bilder/LGA/haken.png" alt="" /></td>
<td>Pauschalen der Fahrtkosten</td>
</tr>
<tr>
<td><img src="http://www.bwr-media.de/bilder/LGA/haken.png" alt="" /></td>
<td>Pauschalen der doppelten Haushaltsführung</td>
</tr>
<tr>
<td><img src="http://www.bwr-media.de/bilder/LGA/haken.png" alt="" /></td>
<td>Entfernungspauschalen</td>
</tr>
<tr>
<td><strong><img src="http://www.bwr-media.de/bilder/LGA/haken.png" alt="" /></strong></td>
<td>Sachbezugswerte für freie Verpflegung</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong><br />
 Meine Empfehlung:</strong><br />
 Lassen Sie bei den Reisekosten nichts anbrennen. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/ean_reisekostenschieber.html?r_07092011_Steuerweb" target="_blank">Klicken Sie gleich hier!</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/steuererklarung-manche-fehler-sind-unverzeihlich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Tappen Sie als Gründer nicht in diese 4 häufigen Fallen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/tappen-sie-als-grunder-nicht-in-diese-4-haufigen-fallen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/tappen-sie-als-grunder-nicht-in-diese-4-haufigen-fallen/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 14 Aug 2011 21:46:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Belege]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Voranmeldung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1229</guid>
		<description><![CDATA[Wer es besonders gut machen will, der reicht oft zuviel des Guten beim Finanzamt ein oder kommt den Finanzbeamten an der falschen Stelle entgegen. Zwei böse Fehler. Fehler 1: Alle Belege einreichen Viel hilft viel – nach diesem Grundsatz scheinen gerade Existenzgründer oft zu verfahren. Und reichen zusammen mit den Einkommensteuerformularen akkurat geordnet alle Belege [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/tappen-sie-als-grunder-nicht-in-diese-4-haufigen-fallen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-427" title="Finanzamt" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2007/06/Fotolia_3345873_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Wer  es besonders gut machen will, der reicht oft zuviel des Guten beim  Finanzamt ein oder kommt den Finanzbeamten an der falschen Stelle  entgegen. Zwei böse Fehler.<span id="more-1229"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Fehler 1: Alle Belege einreichen</strong></a></h3>
<p>Viel  hilft viel – nach diesem Grundsatz scheinen gerade Existenzgründer oft  zu verfahren. Und reichen zusammen mit den Einkommensteuerformularen  akkurat geordnet alle Belege gleich mit ein. Heißt es nicht auch: Keine  Buchung ohne Beleg?</p>
<p>Doch deshalb sofort alle Unterlagen mit einzureichen ist aus 2 Gründen ein Fehler:</p>
<ol>
<li>Sie  bereiten dem Sachbearbeiter zusätzliche Arbeit: Statt einer schmalen  Mappe mit den nötigen Formularen hat er einen Stapel von Papieren oder  einen ganzen Ordner auf dem Schreibtisch, durch den er sich durchwühlen  muss. Das könnte Unmut erzeugen.</li>
<li>Der Finanzbeamte könnte auf den  Gedanken kommen, sich die Belege genau durchzuschauen. Die Folge: Ein  Haar in der Suppe findet garantiert jeder Beamte, selbst wenn Sie Ihre  Unterlagen tadellos geführt haben. Zumindest werden Sie mit unangenehmen  und lästigen Nachfragen rechnen müssen.</li>
</ol>
<p><strong>So machen Sie richtig: </strong></p>
<ul>
<li>Reichen Sie bei Ihren Voranmeldungen und Steuererklärungen nur die gesetzlich geforderten Formulare und Unterlagen ein.</li>
<li>Halten Sie Belege und Aufzeichnungen für den Fall der Nachfrage gut geordnet bereit.</li>
<li>Nur  in Ausnahmefällen sollten Sie von sich aus zusätzliche Unterlagen ans  Finanzamt schicken. Etwa, wenn Sie wahrscheinlichen Nachfragen direkt  vorbeugen wollen, beispielsweise weil Sie eine große Investition  getätigt, gleichzeitig weniger Einnahmen und dadurch bei einer  Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Vorsteuer-Erstattungsbetrag zu  verzeichnen haben. Dann kann es sinnvoll sein, Kaufbelege (in Kopie) ans  Finanzamt zu senden, um einer Nachfrage vorzubeugen.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Fehler 2: Bemühen um einen menschlich guten Kontakt</strong></a></h3>
<p>Es kann und wird gelegentlich vorkommen, dass ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt mit einer Nachfrage bei Ihnen anruft.</p>
<p><strong>Die Gefahr: </strong><br />
 Sie  könnten in der Hektik und ohne Vorbereitung eine Antwort geben, die  anderen Angaben in Ihrer Steuererklärung widerspricht. Damit tun Sie  weder sich noch Ihrem Finanzbeamten einen Gefallen.<br />
 <strong><br />
 Was Sie nicht sehen:</strong> Der Sachbearbeiter macht eine Aktennotiz über Ihre telefonische Aussage  – und schon haben Sie einen schriftlich dokumentierten Widerspruch in  Ihren Unterlagen, der womöglich schwer wieder aus der Welt zu schaffen  ist.</p>
<p><strong>So machen Sie es richtig: </strong></p>
<ul>
<li>Machen Sie gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich keine Aussagen zur Sache am Telefon.</li>
<li>Sollte  ein Sachbearbeiter mit Nachfragen bei Ihnen anrufen, bedanken Sie sich  höflich für den Anruf. Aber bitten Sie den Sachbearbeiter, die Frage  kurz schriftlich zu formulieren und an Sie zu schicken. So haben Sie  mehr Zeit, Ihre Antwort zu überprüfen, und vermeiden die Gefahr, etwas  Falsches zu Protokoll zu geben.</li>
<li>Da Ihnen das Finanzamt bei  solchen Nachfragen auch immer eine Frist zur Antwort einräumt, können  Sie in komplizierteren Fällen auch noch gut einen Steuerberater  hinzuziehen.</li>
</ul>
<p><strong>Immer akkurat bleiben</strong></p>
<p>Natürlich  dürfen Sie auch keinesfalls das Finanzamt unterschätzen. Auch diesen  Fehler begehen viele Existenzgründer. Mut zur Lücke lohnt sich da ebenso  wenig wie bequeme Ausreden.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Fehler 3: Unvollständige Unterlagen</strong></a></h3>
<p>Für  schludrige oder unvollständige Unterlagen haben Finanzbeamte kein  Verständnis. Fehlen bei Ihrer Jahressteuererklärung einzelne Formulare,  wird der Finanzbeamte sich ganz sicher mit einer Nachfrage an Sie  wenden. Schließlich darf er Ihre Unterlagen erst bearbeiten, wenn sie  vollständig sind. Dann wird er sie sich in einem solchen Fall sicher  doppelt genau anschauen.</p>
<p><strong>Das sollten Sie wissen: </strong><br />
 Klar,  auch in den Finanzämtern herrscht akuter Personalmangel. Durchgewunken  wird aber nur, was auf den ersten Blick schon ordentlich und schlüssig  aussieht. Nur mit solchen Unterlagen haben Sie eine Chance, nicht  genauer überprüft zu werden. <br />
 <strong><br />
 So machen Sie es richtig: </strong></p>
<ul>
<li>Überprüfen Sie bei jeder Steuererklärung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.</li>
<li>Achten  Sie auch auf ein schlichtes, sauberes äußeres Erscheinungsbild. Das  heißt: Ordnen Sie alle Formulare in der richtigen Reihenfolge in einen  Schnellhefter ein. Es darf nichts heraushängen oder -fallen.</li>
</ul>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Fehler 4: Vorauszahlungen mit falschen Angaben senken wollen</strong></a></h3>
<p>Wenn  Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, wird in vielen Fällen auch die  aktuelle Vorauszahlung angepasst. Haben Sie etwa in Ihrer  Steuererklärung 2008 gegenüber dem Vorjahr einen erhöhten Gewinn  ausgewiesen haben und mussten Einkommensteuer nachzahlen, passt das  Finanzamt die laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2009 und 2010 in  der Regel sofort entsprechend an.</p>
<p>Die Nachzahlung zusammen mit  der erhöhten Vorauszahlung führt dann mitunter schnell zu einer starken  Liquiditätsbelastung, wenn Sie nicht genügend Geld zurückgelegt haben  oder wegen Umsatzeinbrüchen Ihre Rücklagen teilweise oder ganz  aufgezehrt haben.</p>
<p><strong>Die Gutgläubigkeit der Beamten nutzen Sie nur einmal aus</strong></p>
<p>In  dieser Situation bitten manche Selbstständige das Finanzamt um eine  Herabsetzung der aktuellen Vorauszahlung wegen angeblich zurückgehender  Umsätze und Gewinne.</p>
<p>Dieser Bitte kommen die Finanzämter oft ohne  weitere Prüfung nach. Doch spätestens bei der nächsten Steuererklärung  kann das böse Erwachen kommen, wenn sich dann herausstellt, dass Umsätze  und Gewinne überhaupt nicht zurückgegangen sind. Das Finanzamt wertet  die ungerechtfertigte Herabsetzung dann als Steuerhinterziehung.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Das kann sogar eine Anzeige zur Folge haben.</p>
<p><strong>So machen Sie es richtig: </strong><br />
 Bleiben  Sie immer möglichst nah an Ihren tatsächlichen Erwartungen, wenn es um  die Festsetzung der Vorauszahlung geht. Bitten Sie nur dann um  Anpassung, wenn das Finanzamt tatsächlich von zu hohen Gewinnen ausgeht.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>E-Book: Jetzt exklusiv und speziell für Selbstständige und Kleinunternehmer</strong></span></p>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Die 8 gefährlichsten Steuerfallen 2011</strong></span><br />
 <strong><br />
 So überwinden Sie das Minenfeld im Paragrafendschungel.</strong></p>
<p>Dieses exklusive E-Book zeigt Ihnen klipp und klar die 8 gefährlichsten Steuerfallen, in die extrem viele Existenzgründer und Selbstständige tappen, wenn sie nicht rechtzeitig vorsorgen.</p>
<p><strong>Sie sind ab sofort sicher davor:</strong></p>
<ul>
<li>Falle 1: Das verflixte 3. Jahr</li>
<li>Falle 2: „Ups – Da ist ja auch noch die Umsatzsteuer!“</li>
<li>Falle 3: So schützen Sie sich vor doppelt gezahlter Umsatzsteuer</li>
<li>Falle 4: Warum Sie auf jeden Fall 3 Bankkonten brauchen</li>
<li>Falle 5: Fortbildung – dem Finanzamt ein Dorn im Auge</li>
<li>Falle 6: Darauf sollten Sie beim Umgang mit den Finanzbeamten achten</li>
<li>Falle 7: Scheinselbstständigkeit droht</li>
<li>Falle 8: Es muss nicht immer ein Firmenwagen sein</li>
</ul>
<p>inkl. Finanzamts-Knigge und vieles mehr!</p>
<p>Sie erhalten das E-Book jetzt sofort, <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuerfallen/gratis-ausgabe.html?r_15082011_Steuerweb" target="_blank">wenn Sie hier klicken</a>.</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuerfallen/gratis-ausgabe.html?r_15082011_Steuerweb" target="_blank"><strong>Hier geht es zum exklusiven Sofort-Download!</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/tappen-sie-als-grunder-nicht-in-diese-4-haufigen-fallen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Steuererklärung: Wann weniger eindeutig mehr ist</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2011 22:24:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Belege Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1213</guid>
		<description><![CDATA[Dem Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung alle Unterlagen miteinzureichen, ist ein beliebter Fehler von Existenzgründern. Es ist ein Fehler, und zwar gleich aus zwei Gründen: Zusätzliche Arbeit: Statt einer schmalen Mappe mit den nötigen Formularen hat der Finanzbeamte plötzlich einen ganzen Stapel von Papieren vor sich, durch den er sich hindurchwühlen muss. Das könnte Unmut erzeugen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-467" title="finanzamt" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/07/Fotolia_3722587_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Dem  Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung alle Unterlagen  miteinzureichen, ist ein beliebter Fehler von Existenzgründern. Es ist  ein Fehler, und zwar gleich aus zwei Gründen:<span id="more-1213"></span></p>
<ol>
<li><strong>Zusätzliche Arbeit: </strong>Statt  einer schmalen Mappe mit den nötigen Formularen hat der Finanzbeamte  plötzlich einen ganzen Stapel von Papieren vor sich, durch den er sich  hindurchwühlen muss. Das könnte Unmut erzeugen, den Sie nicht auf sich  ziehen sollten.</li>
<li><strong>Gelegenheit macht Fundstücke:</strong> Der  Finanzbeamte könnte auf den Gedanken kommen, sich die Belege genau  anzuschauen. Das Problem: Ein Haar in der Suppe findet praktisch jeder  Beamte, auch wenn Sie Ihre Unterlagen tadellos geführt haben. Und selbst  wenn Ihnen sonst nichts passiert: Zumindest mit unangenehmen und  lästigen Nachfragen werden Sie dann rechnen müssen. Das wollen Sie sich  bestimmt ersparen.</li>
</ol>
<p><a href="http://www.steuerweb.org/verspatet-so-kommen-sie-gerade-noch-aus-der-nummer-raus/" target="_blank"><strong>Soviel reicht auch schon</strong></a></p>
<p>Reichen  Sie bei Ihren Voranmeldungen und Steuererklärungen nur die geforderten  Formulare und Unterlagen ein. Halten Sie Belege und Aufzeichnungen für  den Fall der Nachfrage gut geordnet bereit.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Ruft  Ihr Finanzbeamter Sie dann tatsächlich mal an, antworten Sie ihm bloß  nicht sofort auf seine Fragen. Notieren Sie lieber, was er wissen will.  So können Sie sich</p>
<ol>
<li>von einem Experten beraten lassen und </li>
<li>gehen auf Nummer sicher, dass Sie sich mit einer voreiligen Antwort nicht unnötig in Widersprüche verstricken.</li>
</ol>
<p><a href="http://www.steuerweb.org/verspatet-so-kommen-sie-gerade-noch-aus-der-nummer-raus/" target="_blank"><strong>Wann Sie doch Unterlagen mitschicken sollten</strong></a></p>
<p>Zusätzliche  Unterlagen sollten Sie dem Finanzamt nur in Ausnahmefällen einreichen.  Beispielsweise wenn Sie bei einer Umsatzsteuer-Voranmeldung einen  Vorsteuer-Erstattungsbetrag erwarten. Dann kann es sinnvoll sein, einen  Kaufbeleg (in Kopie) ans Finanzamt zu senden – um einer Nachfrage  vorzubeugen und gleich im Vorfeld mögliches Misstrauen zu vermeiden.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Letzte Chance: Einmalige, exklusive Download-Aktion endet heute</strong></span><br />
 <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuer-spar-paket.htm?r_14072011_Steuerweb" target="_blank"><span style="color: #007667;"><span style="font-size: medium;"><strong><br />
 Das große Steuer-Spar-Paket für Kleinunternehmer &amp; Selbstständige</strong></span></span></a></p>
<p>Das ist absolut einmalig: Ein ganzes Praxis-Paket mit Mustern, Checklisten, Strategien und unzähligen Sofortmaßnahmen, mit denen Sie Ihre Steuerbelastung brutal nach unten drücken können. Und das SOFORT!</p>
<p>Alle diese Vorlagen, Musterbriefe, Urteile und Schritt-für-Schritt-Anleitungen erhalten Sie heute exklusiv im Sofort-Download im <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuer-spar-paket.htm?r_14072011_Steuerweb" target="_blank"><span style="color: #007667;"><strong>Großen Steuer-Spar-Paket 2011</strong></span></a>:</p>
<ul>
<li><strong>Einnahmen-Überschuss-Rechnung</strong>: So füllen Sie das Formular sicher aus und entdecken die Sparmöglichkeiten</li>
<li>Wie Sie bei Ihrer <strong>Steuererklärung</strong> alles richtig machen</li>
<li>Praxistipp: So legen Sie <strong>Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz</strong> in Ihr Unternehmen ein</li>
<li>So kommen Sie aus einem <strong>akuten Liquiditätsengpass</strong> heraus</li>
<li>So bekommen Sie die <strong>Abschreibungen</strong> in den Griff</li>
<li>Muster:<strong> Eigenbeleg</strong></li>
<li><strong>Private Anschaffungen</strong> über die Firma finanzieren</li>
<li>Vorsicht bei <strong>Überentnahmen</strong></li>
<li>Wie Sie die Kosten für den<strong> Heim-PC</strong> in voller Höhe absetzen</li>
<li><strong>Beispielrechnung</strong>: So beteiligt sich das Finanzamt am PC</li>
<li>Sparmöglichkeit: Die Kosten für Ihr <strong>häusliches Arbeitszimmer</strong></li>
<li><strong>Pendlerpauschale</strong>: So kassieren Sie gleich doppelt</li>
<li><strong>Firmenwagen</strong> nach der 1%-Methode abrechnen</li>
<li>So sparen Sie sich den <strong>Privatanteil beim Firmenwagen</strong></li>
<li>Musterbrief ans Finanzamt: <strong>Herabsetzung der aktuellen Einkommensteuer-Vorauszahlung</strong> wegen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags</li>
<li><strong>Repräsentationskosten</strong>: Denken Sie an diese häufig vergessene Sparmöglichkeit!</li>
<li><strong>Mitgliedschaft oder Sponsoring</strong>, was ist steuergünstiger?</li>
<li><strong>Berufskleidung</strong>: Sieht gut aus und spart Steuern</li>
<li>Vorsicht bei <strong>Geschenken</strong></li>
<li>Praxistipps zur <strong>Umsatzsteuer</strong></li>
<li>Und vieles, vieles mehr …</li>
</ul>
<p><strong>Dieses <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuer-spar-paket.htm?r_14072011_Steuerweb" target="_blank"><span style="color: #007667;">Große Steuer-Spar-Paket 2011</span></a> ist sonst nirgends erhältlich.</strong></p>
<p><strong><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuer-spar-paket.htm?r_14072011_Steuerweb" target="_blank"><span style="color: #007667;">Hier klicken zum Sofort-Download!</span></a></strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/steuererklarung-wann-weniger-eindeutig-mehr-ist/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verspätet? So kommen Sie gerade noch aus der Nummer raus</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/verspatet-so-kommen-sie-gerade-noch-aus-der-nummer-raus/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/verspatet-so-kommen-sie-gerade-noch-aus-der-nummer-raus/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 14:35:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Verspätung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1207</guid>
		<description><![CDATA[Es kommt in den besten Selbstständigenhaushalten vor: Sie verpassen Ihre Frist. Klar, der Abgabetermin für Ihre Einkommensteuererklärung ist seit Jahr und Tag derselbe: der 31. Mai. Also eigentlich absehbar. Und natürlich dürfen Sie diesen Termin nicht einfach versäumen, sondern sollten tunlichst zeitig um einen Aufschub bitten. Der Ihnen in der Regel auch gewährt werden wird. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/verspatet-so-kommen-sie-gerade-noch-aus-der-nummer-raus/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-467" title="finanzamt" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2009/07/Fotolia_3722587_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Es  kommt in den besten Selbstständigenhaushalten vor: Sie verpassen Ihre  Frist. Klar, der Abgabetermin für Ihre Einkommensteuererklärung ist seit  Jahr und Tag derselbe: der 31. Mai. Also eigentlich absehbar.</p>
<p>Und  natürlich dürfen Sie diesen Termin nicht einfach versäumen, sondern  sollten tunlichst zeitig um einen Aufschub bitten. Der Ihnen in der  Regel auch gewährt werden wird. Aber vielleicht war ja auch bei Ihnen in  den vergangenen Wochen und Monaten die Hölle los, oder ein Mitarbeiter  war krank – oder sonst etwas hat Sie von Ihrer Abgabepflicht abgehalten.  <span id="more-1207"></span></p>
<p><strong>So ist die Lage nun: </strong><br />
 Wenn Sie Steuererklärungen  nicht fristgemäß beim Finanzamt einreichen, müssen Sie mit der  Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen (§ 152 AO). Der Zuschlag  beträgt maximal 10 % der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 €.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuerberater-drum-prufe-wer-sich-binden-will/" target="_blank"><strong>Prinzip Hoffnung und Menschlichkeit </strong></a></h3>
<p>Aber  Sie müssen nicht zwangsläufig den Zuschlag bezahlen. Ob und in welcher  Höhe das Finanzamt ihn nämlich festsetzt, das liegt im Ermessen des  Finanzbeamten. Ihr Sachbearbeiter kann von dem Verspätungszuschlag  absehen, wenn ihm die Fristversäumnis entschuldbar erscheint (§ 152 Abs.  1 S. 2 AO). Das ist Ihre Chance.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuerberater-drum-prufe-wer-sich-binden-will/" target="_blank"><strong>Das können Sie nun tun</strong></a></h3>
<p>Sie  können Ihrem Sachbearbeiter einen Einspruch oder Antrag auf Aufhebung  des Verspätungszuschlags schicken, in dem Sie nachträglich die Gründe  darlegen, aus denen Sie die Frist nicht einhalten konnten. Mit ein wenig  Glück wird der Sachbearbeiter dann auf den Zuschlag verzichten.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Das  sollten natürlich gute Gründe sein, beispielsweise Computerprobleme,  Krankheit, Umzug Ihres Betriebs oder auch etwa höhere Gewalt (Brand,  Wasserschaden o. ä.).</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/steuerberater-drum-prufe-wer-sich-binden-will/" target="_blank"><strong>Das sollten Sie hierbei beachten </strong></a></h3>
<p>Ihr  Einspruch gegen einen Verspätungszuschlags-Bescheid muss innerhalb  eines Monats beim Finanzamt eingehen – je früher, desto besser.  Begründen Sie, warum Sie die Frist nicht einhalten konnten.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Heben  Sie ruhig hervor, dass es sich um die erstmalige Verspätung gehandelt  hat und sich diese in Zukunft nicht wiederholen wird.</p>
<p>Fügen Sie  als Anlage Beweismittel an, die Ihre Verspätung rechtfertigen,  beispielsweise ein ärztliches Attest, die Rechnung über die Reparatur  Ihres EDV-Systems o. ä. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/steuerberater-drum-prufe-wer-sich-binden-will/" target="_blank">Wenn sonst nichts geht: Delegieren</a></strong></h3>
<p>Aber  was, wenn Sie keinen guten Grund haben und womöglich auch schon vorher  mal Fristen verpasst haben? Das ist natürlich sehr dumm. Aber auch dann  haben Sie noch eine Chance.</p>
<p><strong>Das können Sie noch tun: </strong><br />
 Wenn  Sie Ihre Steuererklärung für 2010 von einem Steuerberater für Sie  anfertigen lassen, haben Sie in jedem Fall bis Jahresende Zeit – auch  ohne Verlängerungsantrag.</p>
<p>Der Nachteil: Das kostet Sie eine Stange Geld.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Die Wahrheit über die Steuern 2011<br />
 Retten Sie Ihr Geld, bevor der Wahnsinn beginnt</strong></span></p>
<p><strong>Aus den versprochenen Steuersenkungen wird nichts!</strong></p>
<p>Es kommt in Wahrheit noch schlimmer: Selbstständige sollen zur Kassen gebeten werden – mehr als jemals zuvor. Handeln Sie heute, bevor sich die Steuerschraube zudreht. Geben Sie dem Finanzamt keinen Cent mehr als nötig. Und: Holen Sie sich so viel Geld vom Finanzamt zurück wie möglich.</p>
<p><strong>Wie? Ganz einfach: Mit dem Spezial-Report:<br />
 <a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuerwahnsinn.html?r_04072011_Steuerweb" target="_blank">„7 Steuer-Tipps, die sofort bares Geld bringen“</a></strong></p>
<p>Alle Tipps sind speziell auf Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer wie Sie zugeschnitten.</p>
<p>In diesem Spezial-Report finden Sie insgesamt 7 Tipps, die Ihnen sofort bares Geld durch Steuerersparnis bringen – z. B. diese:</p>
<ul>
<li>Zu schade für den Sperrmüll: Schauen Sie sich einmal in Ihrer Wohnung um und sparen Sie mit alten Möbeln z. B. 375 € Steuern für Ihren Betrieb!</li>
<li>200 € weniger Firmenwagen-Steuern, während Sie es sich im Urlaub gut gehen lassen</li>
<li>Wie Sie jetzt als Selbstständiger von der Pendlerpauschale doppelt profitieren</li>
</ul>
<p><strong>Die 7 Tipps bekommen Sie jetzt EXKLUSIV per bequemem Sofort-Download!</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/bus_steuerwahnsinn.html?r_04072011_Steuerweb" target="_blank">Fordern Sie den Spezialreport jetzt hier an!</a></strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/verspatet-so-kommen-sie-gerade-noch-aus-der-nummer-raus/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Serie Steuererklärung 2010: 3 gute Gründe für schnelles Handeln!</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/serie-steuererklarung-2010-3-gute-grunde-fur-schnelles-handeln/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/serie-steuererklarung-2010-3-gute-grunde-fur-schnelles-handeln/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 12:31:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1121</guid>
		<description><![CDATA[Es gibt viel zu tun bei der Steuererklärung – das wissen Sie ja selbst. Aber das und der gute Vorsatz, Unangenehmes nicht mehr auf die lange Bank zu schieben, sind nicht die einzigen Gründe, rechtzeitig mit den Vorbereitungen anzufangen. Es gibt 3 noch viel bessere Gründe dafür: 1. Mehr Liquidität Hierauf habe ich Sie schon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-959" title="Steuern" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Umsatzsteuer_02-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Es  gibt viel zu tun bei der Steuererklärung – das wissen Sie ja selbst.  Aber das und der gute Vorsatz, Unangenehmes nicht mehr auf die lange  Bank zu schieben, sind nicht die einzigen Gründe, rechtzeitig mit den  Vorbereitungen anzufangen. Es gibt 3 noch viel bessere Gründe dafür: <span id="more-1121"></span></p>
<h3><strong>1. Mehr Liquidität </strong></h3>
<p>Hierauf habe ich Sie schon zum Jahresende hin aufmerksam gemacht (siehe Newsletterausgabe vom <a href="http://www.bwr-media.de/newsletter/sub/newsletter_2010_11_08.html" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;">8.11.2010</span></a>).  Kurz gefasst: Vielleicht haben Sie ja für 2010 mehr Steuern als nötig  vorausgezahlt. Dann sollten Sie Ihre Steuererklärung so früh wie möglich  abgeben – denn in dem Fall winkt Ihnen eine Rückzahlung. Der einzige  Grund, nun weiter zu warten ist, dass Sie genug Geld haben und dem  Fiskus etwas gutes tun wollen. Sehen Sie.</p>
<h3><strong>2. Früh erkannte Lasten </strong></h3>
<p>Aber  auch wenn das Gegenteil der Fall ist und Sie zu wenig oder gar keine  Steuern vorausgezahlt haben, sollten Sie Ihre Steuererklärung besser  schon jetzt in Angriff nehmen. Sie brauchen sie ja nicht gleich  abzugeben – aber Sie sollten wissen, was auf Sie zukommt. Schließlich  addieren sich zu der Steuernachzahlung für 2010 gleich auch noch die  Vorauszahlungen für 2011 hinzu. Und zwar gleich für mindestens 2 – oft  gleich 3 oder gar alle 4 Quartale zusammen – je nachdem, wann Sie den  Steuerbescheid bekommen.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Dass sich eine  Steuernachzahlung und erhöhte Steuervorauszahlungen überlappen, ist eine  der bösesten Fallen, in die Unternehmer tappen können – egal ob nach  der Gründung oder wegen schwankender Umsätze. Wenn Sie schon jetzt Ihre  Erklärung fertig machen, bleiben Ihnen ein paar Monate mehr, um den  nötigen Liquiditätsbedarf einzuplanen.</p>
<h3><strong>3. Weniger Fehler </strong></h3>
<p>Die  ein oder andere Rechnung ist vielleicht im falschen Ordner gelandet  oder in Ihrer Brieftasche liegengeblieben. Gerade wenn Sie  umsatzsteuerpflichtig sind, sollten Sie schon jetzt die Zeit nutzen,  alle Ihre Rechnungen noch mal durchzuchecken – und sie notfalls auch  rasch berichtigen zu lassen. Schließlich bietet auch der kleinste Fehler  einem Betriebsprüfer Anlass, Ihnen den Vorsteuerabzug zu streichen.  Kümmern Sie sich jetzt, schützen Sie sich vor einer später möglichen,  bösen Überraschung. Ist die Steuererklärung erst mal weg, werden Sie  wahrscheinlich keine Zeit mehr auf die Rechnungen verwenden wollen.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Worauf Sie mit Blick auf eine spätere Betriebsprüfung schon jetzt achten sollten, verrate ich Ihnen morgen.</p>
<p>Gute Gründe also, sich um Ihre Steuererklärung schon jetzt zu kümmern.</p>
<h3><strong>Das sollten Sie tun: Sortieren </strong></h3>
<p>Falls  Sie ein kleineres Unternehmen führen, haben Sie vielleicht auch so eine  schöne große Schublade, in die Sie Ihre Belege hineinwerfen – um Sie  dann Ende Mai in einer Wochenendaktion zu sortieren. Falls Sie sich in  dieser Beschreibung wiedererkennen, machen Sie es doch dieses Jahr mal  anders: Sie ordnen schon jetzt Ihre Belege für das vergangene Jahr.</p>
<h3><strong>Haben Sie alles beisammen?</strong></h3>
<p>Schauen Sie nach, ob etwas fehlt oder korrigiert werden muss.</p>
<h3><strong>Danach sollten Sie Ihre Rechnungen ordnen</strong></h3>
<p>Vor  den von Ihnen ausgestellten und nach Datum sortiert abgehefteten  Ausgangsrechnungen heften Sie am besten eine Kopie Ihres Kassenbuchs ab,  in dem Sie alle Ausgangsrechnungen sowie den Rechnungseingang erfasst  haben.</p>
<p>Sie haben noch gar kein Kassenbuch für Ihre Betriebseinnahmen?</p>
<p>Dann sollten Sie rasch eins anlegen. Dieses sollte folgende Angaben enthalten:</p>
<ul>
<li>Rechnungsdatum,</li>
<li>Rechnungsnummer,</li>
<li>Kunde,</li>
<li>Rechnungsgegenstand,</li>
<li>Nettoumsatz,</li>
<li>Umsatzsteuer,</li>
<li>Bruttoumsatz sowie</li>
<li>das Datum des Zahlungseingangs.</li>
</ul>
<p>Ganz  einfach: Für jeden Punkt eine eigene Spalte und dann jede Rechnung  eintragen. In kleinen Betrieben oder wenn Sie vor allem wenige größere  Rechnungen ausstellen gern auch per Hand.</p>
<h3><strong>Das tun Sie mit Ihren Eingangsrechnungen</strong></h3>
<p>Die  Eingangsrechnungen sowie sonstige Quittungen und Belege über Ihre  Betriebsausgaben sollten Sie den folgenden Kategorien zuordnen:</p>
<ul>
<li>Material- und Wareneingang</li>
<li>Personalkosten</li>
<li>Anschaffung von Maschinen, Pkw, Werkzeugen, Büroausstattung und sonstige Anlagegüter</li>
<li>Büromiete</li>
<li>Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer</li>
<li>Versicherungskosten</li>
<li>Fortbildungskosten</li>
<li>Beiträge zu Berufs- oder Unternehmerverbänden</li>
<li>Pkw-Kosten  (Versicherung, Steuer, Benzin, Reparaturen, Parkgebühren, Leasingraten)  oder alternativ Angaben über die geschäftlich gefahrenen Kilometer  zuzüglich der Verpflegungspauschalen)</li>
<li>Geschenke (max. 35 € pro Person und Jahr)</li>
<li>Bewirtungskosten</li>
<li>Reisekosten</li>
<li>Porto</li>
<li>Telefon</li>
<li>Bürobedarf/EDV-Bedarf</li>
<li>Steuerberatungskosten</li>
<li>Bankgebühren</li>
<li>Zinsen</li>
<li>Fachliteratur</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Weil Sie gerade so schön dabei sind, legen Sie doch am besten gleich  schon einen zweiten Ordner für das Jahr 2011 mit an. Das spart Ihnen im  nächsten Jahr viel Zeit.</p>
<p>Sie sollten nicht nur prüfen, ob Sie an  alle Betriebsausgaben gedacht haben. Denken Sie auch an private Ausgaben  wie etwa haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.  Heften Sie dem Beleg aber unbedingt auch einen Kontobeleg bei – ohne  diesen Nachweis akzeptiert das Finanzamt Ihre Ausgabe sonst nicht.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Achtung: Lassen Sie die Finger von diesem vermeintlichen Kavaliersdelikt</strong></h3>
<p>Sie  wissen es ja selbst: Um die Steuerlast selbst zu gestalten, ist es nun  zu spät. Sie können nun bestenfalls noch dafür sorgen, dass Sie die  Summe erst später aufbringen müssen. Womöglich erschrecken Sie ja auch,  weil sie mehr verdient haben, als erwartet – aber nicht genügend  Rücklagen dafür aufgebaut.</p>
<p>Manch ein Selbstständiger sammelt in  so einer Lage gern die Tankquittung der gesamten Verwandtschaft ein, um  sie „von der Steuer abzusetzen“ – oder kauft gar Belege ein. Das sollten  Sie keinesfalls tun. Es ist kein Kavaliersdelikt.</p>
<h3><strong>So ist die Rechtslage</strong></h3>
<p>Nach  dem Gesetz zur „Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ dürfen  Sie keine fremden Belege in Ihre Buchführung einschmuggeln – egal ob  ersteigert oder von Bekannten und Verwandten geschenkt. Das ist eine  Steuerordnungswidrigkeit und könnte Sie 5.000 € Geldstrafe kosten.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Die  Finanzbeamten sind bestens dafür ausgerüstet, fremde Quittungen zu  identifizieren. Sie gleichen Ihre Tankbelege mit anderen Belegen und  Unterlagen ab. Geht aus Ihrem Fahrtenbuch oder Ihrem Terminkalender  hervor, dass Sie am 19. August zu Hause in Berlin waren, legen aber eine  Tankquittung vom gleichen Tag aus München vor, müssen Sie sich auf  Ärger einstellen.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="font-size: medium;"><strong>Die Wahrheit über die Steuern 2011<br />
Retten Sie Ihr Geld, bevor der Wahnsinn beginnt</strong></span></p>
<p><strong>Aus den versprochenen Steuersenkungen wird nichts!</strong></p>
<p>Es kommt in Wahrheit noch schlimmer: Selbstständige sollen zur Kassen gebeten werden – mehr als jemals zuvor. Handeln Sie heute, bevor sich die Steuerschraube zudreht. Geben Sie dem Finanzamt keinen Cent mehr als nötig. Und: Holen Sie sich so viel Geld vom Finanzamt zurück wie möglich.<br />
<strong><br />
Wie? Ganz einfach: Mit dem Spezial-Report:<br />
</strong><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/bus_s539911_sb.html?r_07022011_Steuerweb" target="_blank"><strong>„7 Steuer-Tipps, die sofort bares Geld bringen“</strong></a></p>
<p>Alle Tipps sind speziell auf Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer wie Sie zugeschnitten.</p>
<p>In diesem Spezial-Report finden Sie insgesamt 7 Tipps, die Ihnen sofort bares Geld durch Steuerersparnis bringen – z. B. diese:</p>
<ul>
<li>Zu schade für den Sperrmüll: Schauen Sie sich einmal in Ihrer Wohnung um und sparen Sie mit alten Möbeln z. B. 375 € Steuern für Ihren Betrieb!</li>
<li>200 € weniger Firmenwagen-Steuern, während Sie es sich im Urlaub gut gehen lassen</li>
<li>Wie Sie jetzt als Selbstständiger von der Pendlerpauschale doppelt profitieren</li>
</ul>
<p>Die 7 Tipps bekommen Sie jetzt EXKLUSIV per bequemem Sofort-Download!</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/bus_s539911_sb.html?r_07022011_Steuerweb" target="_blank"><strong>Fordern Sie den Spezialreport jetzt hier an!</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/serie-steuererklarung-2010-3-gute-grunde-fur-schnelles-handeln/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Lassen Sie sich nicht durch die Vorauszahlungen zu Fall bringen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/lassen-sie-sich-nicht-durch-die-vorauszahlungen-zu-fall-bringen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/lassen-sie-sich-nicht-durch-die-vorauszahlungen-zu-fall-bringen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 08:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorauszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorauszahlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1065</guid>
		<description><![CDATA[Vielleicht haben Sie ja erst vor kurzem Ihr eigenes Unternehmen gegründet. Dann sollten Sie sich vor einer sehr weit verbreiteten Falle hüten, die junge Unternehmer und auch Unternehmer mit stärker schwankenden Gewinnen leicht ereilt: unerwartete Steuervorauszahlungen. Im 3. Jahr geraten viele in Not Statistisch gesehen überlebt nur jedes zweite neu gegründete Unternehmen die ersten fünf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-939" title="Steuererklärung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_2588982_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Vielleicht  haben Sie ja erst vor kurzem Ihr eigenes Unternehmen gegründet. Dann  sollten Sie sich vor einer sehr weit verbreiteten Falle hüten, die junge  Unternehmer und auch Unternehmer mit stärker schwankenden Gewinnen  leicht ereilt: unerwartete Steuervorauszahlungen. <span id="more-1065"></span><br />
 <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Im 3. Jahr geraten viele in Not</strong></h3>
<p>Statistisch  gesehen überlebt nur jedes zweite neu gegründete Unternehmen die ersten  fünf Jahre. Vor allem im dritten Jahr nach der Gründung geraten  unzählige Selbstständige und Freiberufler in finanzielle Not.</p>
<h3><strong>Der Grund ist einfach: </strong></h3>
<p>Das  erste Geschäftsjahr ist oft noch mager. Hohe Anlaufinvestitionen, hoher  Anteil an Akquisezeit. Die Folge: Die Steuern sind gering.  Einkommensteuervorauszahlungen muss das junge Unternehmen noch nicht an  das Finanzamt entrichten.</p>
<p>Mit der ersten deutlichen  Gewinnsteigerung und dem zunehmend brummenden Geschäft schnappt die  Falle bei vielen zu – gnadenlos: Der Gewinn ist höher als erwartet.  Entsprechend empfindlich fallen die Steuern aus.</p>
<p>Doch nicht nur  die aktuelle Steuerlast muss der Betrieb nun schultern. Gleichzeitig  fordert das Finanzamt nun auch Vorauszahlungen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Vielen Betrieben nimmt dieser oft unerwartete Doppelschlag die Luft.</p>
<p>Warum? Ein Beispiel:</p>
<ul>
<li><strong>2008: Wenig Gewinn</strong><br />
 Im  ersten Jahr – also 2008 – hat Max Muster wenig Gewinn gemacht. Er hat  seine Einkommensteuererklärung sofort Anfang 2009 abgegeben. Deshalb  musste er in 2009 nur geringe Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten,  weil das Finanzamt die vierteljährlichen Vorauszahlungen nach der  letzten vorliegenden Steuererklärung festlegt. </li>
<li><strong>2009: Der Aufschwung</strong><br />
 2009 kam dann der Durchbruch. Max Muster gewinnt eine Reihe guter Kunden und macht hohe Gewinne. </li>
<li><strong>2010: Zaudern – Höhere Steuern schon erwartet</strong><br />
 Muster  weiß: Das wird bei der Abgabe der Steuererklärung für 2009 zu einer  gesalzenen Nachzahlung führen – z. B. 10.000 €. Deshalb beantragt er  Fristverlängerung und gibt seine Steuererklärung für 2009 erst Ende 2010  ab (und zahlt dabei das ganze Jahr 2010 weiterhin noch die niedrigen  Vorauszahlungen, die auf den geringen Einnahmen von 2008 basieren). </li>
<li><strong>Ende 2010: Steuererklärung für 2009 wird endlich fällig</strong><br />
 Am  31.12.2010 muss Max Muster endgültig die Steuererklärung für 2009  abgeben. Und dann kommt der unerwartete Doppelschlag: Zuerst der   Einkommensteuerbescheid über 10.000 € Nachzahlung für 2009. Damit hatte  er noch gerechnet und entsprechend Geld zurückgelegt. </li>
<li><strong>Der GAU: Steuerlast plus zweimal Vorauszahlung</strong><br />
 Dann  schickt das Finanzamt wenige Tage später die nachträgliche Erhöhung der  Vorauszahlung für 2010: nochmal 10.000 €! Und dazu schickt es auch  gleich noch den Bescheid über erhöhte Vorauszahlungen für 2011. Alles  zahlbar innerhalb von 4 Wochen. Damit hatte Max Muster nicht gerechnet.</li>
</ul>
<p>Erkennen Sie sich wieder?</p>
<p>Dann sollten Sie unbedingt sofort handeln – noch ist Zeit. Verdrängen hilft nicht!</p>
<h3><strong>Der Irrtum:</strong></h3>
<p>Die  Nachzahlung wird nicht – wie vielfach vermutet – mit Abgabe der  Steuererklärung 2010 fällig, sondern sofort, wenn Sie Ihre  Steuererklärung des Vorjahres abgeben. In einer solchen Situation  standen schon viele Selbstständige kurz vor dem Ruin.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Die Gefahr:</strong></h3>
<p>Diese  nachträgliche Anhebung der Vorauszahlung ist es, die Selbstständige  immer wieder übersehen und die sie in ernsthafte Gefahr bringt.</p>
<ul>
<li>Weil der fällige Betrag so viel höher ist, als erwartet</li>
<li>Weil der Betrag auch noch großteils sofort fällig ist – binnen 4 Wochen.</li>
</ul>
<h3><strong>Beugen Sie bitte unbedingt rechtzeitig vor</strong></h3>
<p>Die  klügste Vorsorge ist eine sorgfältige Finanzplanung: Erfassen Sie Ihre  Einnahmen und Ausgaben von Anfang an regelmäßig in einem Steuerprogramm,  um abgleichen zu können, ob Ihre Einnahmen der Höhe der Vorauszahlung  entsprechen.</p>
<p>Nehmen Sie mehr ein, machen Sie sofort  entsprechende Rücklagen auf ein Festgeldkonto. So haben Sie immer  genügend Geld für Nachzahlungen und können niemals von einer  nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlung überrascht werden.</p>
<h3><strong>Faustregel für Buchhaltungsmuffel:</strong></h3>
<p>Gerade  wenn Sie ein junges Unternehmen führen, haben Sie besseres zu tun, als  regelmäßig Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und sich um Ihre  Steuerlast zu sorgen.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Kein Problem – vorausgesetzt,  Sie halten sich wenigstens an diese Faustregel: Planen Sie  grundsätzlich ein Drittel Ihrer Gewinne für die Steuer ein. Zahlen Sie  weniger voraus, legen Sie den entsprechenden Mehrbetrag auf das  Festgeldkonto für die Steuer.</p>
<h3><strong>Und jetzt? Kurz vor knapp?</strong></h3>
<p>Selbst wenn Sie da noch so vorausschauend und vernünftig waren, kann es sein, dass Ihre Rücklage weggeschmolzen ist:</p>
<ul>
<li>Weil  Sie mangels ausreichender Aufträge oder wegen hoher Außenstände oder  gar Ausfällen kurzfristig von Ihren Rücklagen gezehrt haben,</li>
<li>weil Sie vielleicht unvorhergesehene Ausgaben hatten oder</li>
<li>weil Ihnen vielleicht gerade zum Ende des Jahres unerwartete Einnahmeausfälle ins Haus standen.</li>
</ul>
<p>Und  nun haben Sie den Salat – und die oben beschriebene Forderung liegt  womöglich auf Ihrem Tisch. Oder Sie müssen jeden Moment mit ihr rechnen!</p>
<p>Was tun, wenn dann nicht genügend Geld für die Nachzahlung und die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung vorhanden ist?</p>
<p>Die Situation ist zwar unangenehm, aber nicht aussichtslos.</p>
<h3><strong>Sie haben 2 Möglichkeiten, mit denen Sie die Zahlung verschieben können:</strong></h3>
<h3><strong> Möglichkeit 1. Sie beantragen eine Stundung der Zahlung beim Finanzamt</strong></h3>
<p>Den  Antrag auf Stundung müssen Sie aber unbedingt so früh es geht – also  deutlich vor der Zahlungsfrist – bei Ihrem Finanzamt stellen.</p>
<p>Achten Sie dabei auf diese Punkte:</p>
<ul>
<li>Liefern  Sie eine schlüssige Begründung, warum Sie jetzt nicht zahlen können.  Beispiel: Ein Kunde ist abgesprungen, Sie waren erkrankt und hatten  Verdienstausfälle</li>
<li>Bieten Sie – wenn immer möglich – an, Ihre  Steuerschuld innerhalb von 6 Monaten komplett abzutragen! Fügen Sie  einen Tilgungsplan bei. Hintergrund: Über Stundungen von maximal 6  Monaten Dauer darf der Sachbearbeiter im Finanzamt allein entscheiden.</li>
</ul>
<p>Kommt  Ihr Stundungsantrag durch, berechnet Ihnen das Finanzamt Zinsen in Höhe  von 0,5 % monatlich der gesamten Stundungssumme. Zusätzliche  Säumniszuschläge fallen nicht an, wenn das Finanzamt Ihnen die Stundung  genehmigt hat.</p>
<p><strong>Service: </strong>Einen Musterbrief für einen erfolgversprechenden Stundungsantrag finden Sie hier auf <a href="http://www.bwr-media.de/abonnenten/" target="_blank">steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten</a>.</p>
<h3><strong>2. und letzte Möglichkeit: Der Investitionsabzugsbetrag</strong></h3>
<p>Sie  können auch versuchen, die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung  abzuwenden oder zumindest zu mildern, indem Sie für das betreffende Jahr  einen Investitionsabzugsbetrag bilden.</p>
<p>Mit dem können Sie Ihren Gewinn für 2010 noch kräftig drücken. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Aber Achtung: Mit dem Abzugsbetrag schieben Sie nur auf</strong></h3>
<p>Gerade  weil Sie das Geld nicht flüssig haben, sollten Sie aufpassen. Sie  kaufen sich in dem Fall mit dem Investitionsabzugsbetrag lediglich Zeit –  Sie nehmen praktisch einen zu 6 % verzinsten Kredit beim Finanzamt auf.  Und der wird in jedem Fall fällig. Sie werden die Steuern aufbringen  müssen – entweder Sie kaufen das anvisierte Wirtschaftsgut. Oder Sie  entrichten die Steuern plus Zinsen nach.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Wenn Sie  also diese Lösung wählen, beginnen Sie unbedingt sofort eisern Geld für  die später anstehende Steuernachzahlung zurückzulegen. Ist Ihnen das  nicht möglich, sollten Sie sehr vorsichtig mit dem  Investitionsabzugsbetrag sein.</p>
<p><strong>Service:</strong> Wie Sie den  Investitionsabzugsbetrag ansetzen, das können Sie im „Spezialreport  Investitionsabzugsbetrag“ hier auf <a href="http://www.bwr-media.de/abonnenten/" target="_blank">steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten</a> erfahren.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<h2><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Die Wahrheit über die Steuern 2010</strong></span></span></h2>
<h2><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Retten Sie Ihr Geld, bevor der Wahnsinn beginnt</strong></span></span></h2>
<p><strong>Aus den versprochenen Steuersenkungen wird nichts!</strong></p>
<p>Es kommt in Wahrheit noch schlimmer: Selbstständige sollen zur Kassen gebeten werden – mehr als jemals zuvor. Handeln Sie heute, bevor sich die Steuerschraube zudreht. Geben Sie dem Finanzamt keinen Cent mehr als nötig. Und: Holen Sie sich so viel Geld vom Finanzamt zurück wie möglich.</p>
<p><strong>Wie? Ganz einfach: Mit dem EXKLUSIV-Report:</strong></p>
<p><strong><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/bus_s539911_sb.html?r_02112010_Steuerweb-Schneider" target="_blank">„7 Steuer-Tipps, die sofort bares Geld bringen“</a></strong></p>
<p>Alle Tipps sind speziell auf Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer wie Sie zugeschnitten.</p>
<p>In diesem Spezial-Report finden Sie insgesamt 7 Tipps, die Ihnen sofort bares Geld durch Steuerersparnis bringen – z. B. diese:</p>
<ul>
<li>Zu schade für den Sperrmüll: Schauen Sie sich einmal in Ihrer Wohnung um und sparen Sie mit alten Möbeln z. B. 375 € Steuern für Ihren Betrieb!</li>
<li>200 € weniger Firmenwagen-Steuern, während Sie es sich im Urlaub gut gehen lassen</li>
<li>Wie Sie jetzt als Selbstständiger von der Pendlerpauschale doppelt profitieren</li>
</ul>
<p><strong>Die 7 Tipps bekommen nur SIE jetzt EXKLUSIV!</strong></p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/bus_s539911_sb.html?r_02112010_Steuerweb-Schneider" target="_blank">Fordern Sie Ihren-Spezialreport jetzt hier an!</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/lassen-sie-sich-nicht-durch-die-vorauszahlungen-zu-fall-bringen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Elterngeld – mehr Steuern, weniger Krankenkassenbeitrag</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/elterngeld-%e2%80%93-mehr-steuern-weniger-krankenkassenbeitrag/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/elterngeld-%e2%80%93-mehr-steuern-weniger-krankenkassenbeitrag/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 06:42:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1011</guid>
		<description><![CDATA[Vielleicht geht ja einer Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen demnächst in Elternzeit. Dann sollten Sie sie ruhig darüber informieren, dass Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und das Elterngeld zwar selbst steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das wissen viele junge Eltern nicht – oder unterschätzen es. Der Progressionsvorbehalt geht ins Geld Progressionsvorbehalt bedeutet, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-959" title="Steuern" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Umsatzsteuer_02-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Vielleicht geht ja einer Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen demnächst in Elternzeit. Dann sollten Sie sie ruhig darüber informieren,</p>
<ul>
<li>dass Sie zur Abgabe einer 	Steuererklärung verpflichtet sind und </li>
<li>das Elterngeld zwar selbst 	steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.</li>
</ul>
<p>Das wissen viele junge Eltern nicht – oder unterschätzen es.<span id="more-1011"></span></p>
<p><strong>Der Progressionsvorbehalt geht ins Geld</strong></p>
<p>Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Elterngeld selbst zwar nicht direkt steuerpflichtig ist, aber den Steuersatz erhöht.</p>
<p><strong>Höherer Steuersatz schmilzt das Elterngeld ab</strong></p>
<p>Bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes legen die Finanzbeamten das gesamte – also auch das nicht steuerpflichtige Einkommen mit Progressionsvorbehalt – zugrunde. Die Steuer kann so leicht um ein Viertel oder mehr über der erwarteten Steuerlast liegen. Das Elterngeld fällt also tatsächlich schmaler aus, als erhofft.</p>
<p><strong>Achtung</strong>: Auch das Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Wer keine böse Überraschung erleben will, sollte 10 bis 15 Prozent vom Elterngeld zur Seite zu legen.</p>
<p><strong>Dann wenigstens Geld bei der Krankenversicherung sparen</strong></p>
<p>Eine Stange Geld können Ihre Mitarbeiter aber dadurch wieder einsparen, dass sie während der Elternzeit kostenlos krankenversichert sind.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Das gilt nur für Arbeitnehmer, die vor Beginn der Elternzeit krankenversicherungspflichtig waren (§ 192 SGB V). Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss weiter zahlen. Zu diesem Urteil kam das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr (Az.: L 9 KR 334/08).</p>
<p><strong>Arbeitszeit reduzieren kann viel Geld sparen</strong></p>
<p>Angenommen, Ihre Mitarbeiterin ist wegen der Höhe ihres Verdiensts freiwillig krankenversichert. Dann kann es sich für sie lohnen, ihre Arbeitszeit – und damit Ihr Arbeitsentgelt, das ist entscheidend – vor Beginn der Mutterschutzfrist zu reduzieren und so wieder krankenversicherungspflichtig zu werden.</p>
<p>Dafür muss das Entgelt Ihrer Mitarbeiterin schon unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.162,50 €/Monat oder 49.950 €/Jahr sinken.</p>
<p><strong>Die Folge:</strong></p>
<p>Sobald das erfüllt ist, ist die Mitarbeiterin wieder krankenversicherungspflichtig und folglich beitragsfrei in der Elternzeit.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Grundsätzlich können das natürlich auch Ihre privat krankenversicherten Mitarbeiter so handhaben. Allerdings sind sie dann auch später an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, wenn Ihr Verdienst beispielsweise wegen einer Teilzeittätigkeit nicht wieder über die Versicherungspflichtgrenze kommt.</p>
<hr />
<p>- Anzeige -</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Gratis-Ratgeber:<br />
 Was Sie als Arbeitgeber zu Mutterschutz und Elternzeit wissen müssen</strong></span></span></p>
<p>Stimmen Sie mir zu, wenn ich sage: Als Arbeitgeber brauchen Sie größtmögliche Planungssicherheit? Sie wollen und müssen wissen, wann und im welchen Umfang Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen können. Wer wann zur Verfügung steht &#8230;</p>
<p><strong>Und dann passiert das:</strong></p>
<p><em>Am Montagvormittag steht die kurz vor dem Mutterschutz stehende Frau Müller vor Ihnen. „Chef. Ich möchte für 2 Jahre Elternzeit nehmen. Dann komme ich wieder &#8230;“</em></p>
<p>Sie haut es fasst um. Frau Müller arbeitet nämlich in einer Abteilung, die Sie schon lange umstrukturieren wollten. Und ist es nicht so, dass Sie Ihr nach den 2 Jahren eine gleichwertige Stelle anbieten müssen?  Eine Stelle, die es dann möglicherweise gar nicht mehr gibt?</p>
<p><span style="background-color: #ffff00;"><em>„Muss ich jetzt die Umstrukturierung sausen lassen?“</em></span></p>
<p>geht es Ihnen durch den Kopf. Und überhaupt. „Was kommt da alles auf mich zu? Rest-Urlaubsansprüche &#8230;  Anspruch auf Teilzeitarbeit &#8230; Was, wenn die Mitarbeiterin es sich anders überlegt und plötzlich früher zurück möchte. Geht das überhaupt?</p>
<p><strong>Fragen über Fragen, die jetzt auf Sie als Arbeitgeber einstürmen.</strong></p>
<p><strong>Hier sind die Antworten:</strong><br />
 Im <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/pnl_s979499_nl.html?r_25082010_Steuerweb" target="_blank">Gratis-Ratgeber „Mutterschutz und Elternzeit“</a>, der Ihnen IHRE Fragen als Arbeitgeber rund um diese Themen beantwortet. Von „A“ wie Arbeitsverbot bis „Z“ wie „Zulagen, die auch während der Elternzeit zu gewähren sind“.</p>
<p><span style="background-color: #ffff00;">Dieser Ratgeber ist voll mit unverzichtbaren Praxistipps, Empfehlungen, Musterschreiben und alles über die aktuellsten Urteile und Entscheidungen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit. </span>Sie erhalten ihn GRATIS. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/pnl_s979499_nl.html?r_25082010_Steuerweb" target="_blank">Sie brauchen nur hier zu klicken!</a></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Diese Tipps sind bares Geld wert!</strong></span></p>
<p><strong>Zum Beispiel dieser!</strong></p>
<p>Bis 12 Monate vorher nicht genommene Elternzeit kann Ihr Mitarbeiter mit Ihrer Zustimmung in der Zeit nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bis zur Vollendung seines 8. Lebensjahres nehmen. Diese Zustimmung kann Ihr Mitarbeiter jedoch nicht erzwingen (auch wenn manche Arbeitnehmer etwas anderes behaupten!).</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Tipp 1: </strong></span>Überlegen Sie sich gut, ob Sie diese Zustimmung geben wollen. Sie ist nämlich nicht widerrufbar. Wenn Sie die Zustimmung geben, sollten Sie gleich festlegen, in welcher Zeit der Mitarbeiter die übertragene Elternzeit nimmt. Ansonsten kann er hier frei entscheiden.</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Tipp 2:</strong> </span>Hat ein früherer Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter die spätere Elternzeit zugesagt, sind Sie daran nicht gebunden. Ausnahme: Sie haben den Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsübergangs übernommen.</p>
<p><strong>Sie möchten noch mehr Tipps?</strong><br />
 <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/pnl_s979499_nl.html?r_25082010_Steuerweb" target="_blank">Dann klicken Sie gleich hier</a> und verschaffen sich als Arbeitgeber Rechtssicherheit! <br />
 Mit Ihrem kostenlosen <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/pnl_s979499_nl.html?r_25082010_Steuerweb" target="_blank">Arbeitgeber-Spezial-Report „Mutterschutz und Elternzeit“</a>.</p>
<p><span style="background-color: #ffff00;"><strong>Ihre Vorteile:</strong></span></p>
<ul>
<li>Sie gewinnen an Sicherheit.</li>
<li>Sie treffen unanfechtbare Entscheidungen.</li>
<li>Sie sorgen für Klarheit.</li>
<li>Sie nutzen rechtssichere Vorlagen.</li>
</ul>
<p><strong>Deshalb:</strong><br />
 <strong>Fordern Sie Ihren Gratis-Spezial-Report als pdf-Sofort-Download JETZT an. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/pnl_s979499_nl.html?r_25082010_Steuerweb" target="_blank"><span style="background-color: #ffff00;">Klicken Sie gleich hier!</span></a></strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/elterngeld-%e2%80%93-mehr-steuern-weniger-krankenkassenbeitrag/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ihre Umsatzsteuererklärung steckt voller Tücken – 5 mögliche Fallen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/ihre-umsatzsteuererklarung-steckt-voller-tucken-%e2%80%93-5-mogliche-fallen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/ihre-umsatzsteuererklarung-steckt-voller-tucken-%e2%80%93-5-mogliche-fallen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 May 2010 12:11:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[vorsteuer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://steuerweb.org/ihre-umsatzsteuererklarung-steckt-voller-tucken-%e2%80%93-5-mogliche-fallen/</guid>
		<description><![CDATA[Gehen Sie auch davon aus, die Umsatzsteuererklärung sei mit links gemacht? Eine Art Abfallprodukt Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Einkommensteuererklärung? Das geht vielen Geschäftsführern und Selbstständigen so. Aber das ist ein Irrglaube. Klar, ausrechnen lassen sich die nötigen Werte für Umsatzsteuererklärung und -voranmeldungen rasch. Und selbst bei einem Fehler passiert ja auch nicht gleich etwas. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-939" title="Steuererklärung" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_2588982_XS-150x150.jpg" alt="Steuererklärung" width="150" height="150" />Gehen Sie auch davon aus, die Umsatzsteuererklärung sei mit links gemacht? Eine Art Abfallprodukt Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Einkommensteuererklärung? Das geht vielen Geschäftsführern und Selbstständigen so. Aber das ist ein Irrglaube. Klar, ausrechnen lassen sich die nötigen Werte für Umsatzsteuererklärung und -voranmeldungen rasch. Und selbst bei einem Fehler passiert ja auch nicht gleich etwas.<span id="more-940"></span></p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s671327_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Der Teufel steckt im Detail</a></h3>
<p>Aber der Teufel steckt gerade bei der Umsatzsteuer im Detail. Das zeigt sich schon an den vielen Urteilen der Finanzgerichte und den Erlassen der Finanzverwaltung, die in letzter Zeit zu den Formvorschriften für Rechnungen und Nachweispflichten ergangen sind.</p>
<p>________________________________________________</p>
<p>- Anzeige -</p>
<p><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s671327_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="font-size: large;"><strong><span style="color: #ff0000;">Reisekosten 2010: </span>„Ich hab‘ da mal ne Frage…“</strong></span></a></p>
<ul>
<li>Wissen Sie, welche Besonderheiten Sie bei Verpflegungskosten berücksichtigen müssen?</li>
<li>der welche Fahrtkosten Sie erstatten dürfen?</li>
<li>Vielleicht wie Sie die Gesamtkosten korrekt aufteilen?</li>
</ul>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s671327_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="font-size: large;"><strong>Nein??</strong></span></a></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>Dann sollten Sie nicht zögern! </strong></span>Sichern Sie sich noch heute den <strong>absoluten Durchblick!</strong> Mit diesem <strong>kostenfreien Spezial-Report </strong>erledigen Sie die Reisekostenabrechnungen kompetent, schnell und fehlerfrei: <strong> <a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s671327_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">„Reisekosten 2010 – So rechnen Sie richtig ab!“ Hier klicken!</a></strong></p>
<p>________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s671327_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Ihre Eingangsrechnungen enthalten unzählige Fallen</a></h3>
<p>Steckt in einer Eingangsrechnung auch ein nur kleiner Fehler, geht Ihnen spätestens bei einer Betriebsprüfung der Vorsteuerabzug flöten. Das ist bitter – auch wenn ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) seit kurzem dafür sorgt, dass Sie in so einem Fall immerhin den geminderten Mehrwertsteuersatz von 7 % abziehen dürfen.</p>
<h3><a href="http://www.bwrmedia.de/lp/nl/lga_s671327_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Diese 5 Punkte sollten Sie prüfen</a></h3>
<p>Beauftragen Sie Ihre Mitarbeiter damit, alle unklaren und ungeklärten umsatzsteuerrelevanten Vorgänge des Jahres 2009 herauszusuchen und sorgfältig zu überprüfen.</p>
<ol>
<li>Erfüllen Ihre Eingangsrechnungen alle gesetzlichen Vorgaben?</li>
<li>Berücksichtigen Sie alle abziehbaren Vorsteuerbeträge?</li>
<li>Haben Sie alle innergemeinschaftliche Erwerbe korrekt erfasst?</li>
<li>Haben Sie alle innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte korrekt erfasst?</li>
<li>Hat Ihr Steuerberater innergemeinschaftliche – steuerfreie und steuerpflichtige – Lieferungen an institutionelle Kunden korrekt erfasst?</li>
</ol>
<p><strong>Achtung:</strong> Besonders genau schauen die Betriebsprüfer bei Rechnungen knapp über der Kleinbetragsgrenze von 150 € hin. Der Grund: Da die Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen deutlich geringer sind, fehlen Rechnungen über Beträge nur knapp darüber besonders oft die eigentlich notwendigen Pflichtangaben.</p>
<p><strong>Service: </strong>Auf welche Details genau Sie jeweils achten müssen, das können Sie der Sonderausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“ von März 2010 entnehmen. Darin finden Sie auch eine Checkliste, die Ihnen verrät, ob Sie im Finanzamt womöglich bereits als Kandidat für eine der nächsten Umsatzsteuersonderprüfungen gehandelt werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerweb.org/ihre-umsatzsteuererklarung-steckt-voller-tucken-%e2%80%93-5-mogliche-fallen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

