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	<title>Steuerweb &#187; steuern</title>
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	<description>Alles zum Thema Steuern</description>
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		<item>
		<title>Steuerberater: Drum prüfe, wer sich binden will</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/steuerberater-drum-prufe-wer-sich-binden-will/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 May 2011 08:53:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie haben sich entschlossen? Ein (neuer) Steuerberater muss her? Dann müssen Sie jetzt nur noch den richtigen finden. Am besten ist natürlich immer, wenn Ihnen jemand mit einem ähnlichen Anforderungsprofil wie Sie – also am besten auch ein Unternehmer – seinen geschätzten Berater empfiehlt. Natürlich können auch Tipps von Freunden, Bekannten oder Verwandten wertvoll sein. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>S<a href="http://www.steuerweb.org/steuerberater-drum-prufe-wer-sich-binden-will/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-855" title="Sachzuwendungen" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/01/Fotolia_12793331_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>ie haben sich entschlossen? Ein (neuer) Steuerberater muss her? Dann müssen Sie jetzt nur noch den richtigen finden.</p>
<p>Am  besten ist natürlich immer, wenn Ihnen jemand mit einem ähnlichen  Anforderungsprofil wie Sie – also am besten auch ein Unternehmer –  seinen geschätzten Berater empfiehlt. Natürlich können auch Tipps von  Freunden, Bekannten oder Verwandten wertvoll sein. <span id="more-1175"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>So stellen Sie die Suche selbst auf die Beine</strong></a></h3>
<p>Fehlt Ihnen ein heißer Tipp, haben Sie mehrere Möglichkeiten – ganz nach Geschmack:</p>
<ol>
<li>Besorgen  Sie sich eine Liste von Steuerberatern aus Ihrer Umgebung bei  Steuerberaterkammern und -Verbänden. Darin sind auch Angaben zur  Qualifikation enthalten – aufgrund der Selbsteinschätzung der Berater.</li>
<li>Ein  Blick in die Gelben Seiten zeigt Ihnen das Naheliegende zuerst: Die  Rubrik „Steuerberatung“ führt Namen und Adressen von Steuerberatern in  Ihrer Umgebung auf.</li>
<li>Auch das Internet gibt einiges her. Tippen  Sie einfach den Begriff Steuerberater und den Namen Ihrer Stadt ein.  Kommen dabei sehr viele Treffer heraus, können Sie auch zusätzlich Ihre  Branche eingeben.</li>
</ol>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Das Steuerberater-Casting lohnt sich</strong></a></h3>
<p>Nun  haben Sie bestenfalls eine bis eine Handvoll Adressen von Beratern, die  anzusprechen sich lohnen könnte. Ob der Berater zu Ihnen und Ihrem  Unternehmen passt, das finden Sie aber erst im ersten Gespräch heraus.</p>
<p>Sprechen Sie ruhig mehrere Steuerberater an. Darauf sollten Sie beim Steuerberater-Casting achten:</p>
<ol>
<li><strong>Freundlichkeit</strong><br />
 Vereinbaren  Sie nur dann einen Termin, wenn Sie beim ersten Telefongespräch  freundlich und zuvorkommend behandelt werden. Merke: Besser wird die  Atmosphäre im Lauf der Zusammenarbeit selten. </li>
<li><strong>Interesse</strong><br />
 Ihr  Steuerberater sollte aktives Interesse an Ihnen und Ihren steuerlichen  Belangen zeigen. Um Sie später einmal kompetent beraten zu können, muss  er Ihnen viele Fragen stellen. Viele Fragen sind daher ein echter  Pluspunkt – sprechen Sie doch dafür, dass Ihr Berater ein ernsthaftes  Interesse am Mandat hat und dieses auch ernst nimmt. </li>
<li><strong>Sympathie</strong><br />
 Ganz  wichtig: Ihr Steuerberater und Sie sollten sich schon beim ersten  Gespräch sympathisch sein. Denn damit er Sie wirklich gut beraten kann,  muss er über Ihre gesamten persönlichen und finanziellen Verhältnisse  informiert sein.</li>
</ol>
<p><strong>Achtung: </strong>Sorgen Sie dafür, dass das  erste Gespräch für Sie kostenlos ist. Nach § 21 Abs. 1 StBGebV kann der  Steuerberater für das erste Beratungsgespräch nämlich durchaus Gebühren  berechnen – allerdings immerhin begrenzt auf maximal 180 €. Diese  Belastung sollten Sie nicht ohne echte Gegenleistung in Kauf nehmen –  schon gar nicht mehrfach.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Vereinbaren Sie den ersten  Gesprächstermin ausdrücklich für ein erstes Informationsgespräch und  versichern Sie sich, dass Ihnen keine Gebühren berechnet werden.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/category/bilanzierung/" target="_blank"><strong>Warum Sie sich auf das Gespräch bestens vorbereiten sollten</strong></a></h3>
<p>Beim  ersten Gespräch sollte es aber für Sie nicht nur darum gehen, ob der  Nasenfaktor stimmt. Am besten, Sie lassen sich von dem Steuerberater ein  maßgeschneidertes schriftliches Angebot machen.</p>
<p>Denn der  Steuerberater muss sich zwar nach der Gebührenordnung für Steuerberater  richten. Allerdings lässt diese ihm einen großen Spielraum. Ohne  konkretes Kostenangebot ist das Kostenrisiko für Sie groß. Darum müssen  Sie auch selbst auf das Gespräch inhaltlich sehr gut vorbereitet sein.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Zu  Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie von vornherein alle Vereinbarungen  schriftlich festhalten. Es muss klar sein, wer welche Aufgaben und  Pflichten zu welchen Kosten übernimmt. Natürlich können Sie jederzeit  Veränderungen vornehmen. Diese sollten Sie sich in jedem Fall ebenfalls  schriftlich bestätigen lassen.</p>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Einmalige Aktion für Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler:</strong></span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: medium;"><strong>Exklusive Richtlinie: Wie viel darf Ihr Steuerberater von Ihnen kassieren?</strong></span></span></p>
<p>Die erschreckende Wahrheit ist:</p>
<p>Die meisten Unternehmer und Freiberufler verschenken bares Geld, weil sie nicht wissen, dass der Gebührenrahmen dem Steuerberater einen großen Abrechnungsspielraum einräumt.</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/eau_steuerberatung.htm?r_23052011_Steuerweb" target="_blank"><strong>Mit dieser exklusiven Richtlinie</strong></a><strong> machen Sie jetzt Schluss damit! </strong>Sie sehen klipp und klar, wie viel Ihr Steuerberater für welche Leistungen berechnen darf und wie Sie Ihre Steuerberatungskosten sofort deutlich senken können!</p>
<p><strong>Aus dem Inhalt:</strong></p>
<ul>
<li>Gebührentabellen</li>
<li>Warum die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) für Sie von Bedeutung ist</li>
<li>Welche Tätigkeiten der Steuerberater nach der StBGebV abrechnen muss</li>
<li>Wie hoch die Gebühren Ihres Steuerberaters sein dürfen</li>
<li>Vorteile einer pauschalen Gebührenvereinbarung</li>
<li>5 Varianten: Was bei der Abrechnung der laufenden Buchführung zu beachten ist</li>
<li>Wie hoch sind die Kosten für Ihren Jahresabschluss?</li>
<li>Wie viel Sie für die Erstellung von Steuererklärungen zahlen</li>
<li>Was Sie ein Einspruch kostet</li>
<li>Wie die Rechnung des Steuerberaters aussehen muss</li>
</ul>
<p>Nutzen Sie Ihre Sparpotenziale. Zahlen Sie ab sofort keinen Cent mehr zu viel.</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/all/eau_steuerberatung.htm?r_23052011_Steuerweb" target="_blank"><strong>Hier bekommen Sie die Richtlinie zu Steuerberater-Kosten exklusiv!</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Dienstwagen: Besser Kontrolle als Vertrauen</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-besser-kontrolle-als-vertrauen/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/dienstwagen-besser-kontrolle-als-vertrauen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 11:09:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[dienstwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[geschäftliche Nutzung]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß]]></category>

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		<description><![CDATA[Da brauchen nur ein paar Quittungen zu belegen, dass das Auto am Wochenende auswärts betankt wurde, schon ist klar, dass der Gesellschafter mit Dienstwagen gegen die selbstauferlegte Verpflichtung verstoßen hat, den Wagen ausschließlich geschäftlich zu nutzen. Warum ein Verstoß Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommt Das ist kein Pappenstiel, sondern kann Ihr Unternehmen richtig teuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/dienstwagen-besser-kontrolle-als-vertrauen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-896" title="Leasing" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/03/Abschreibung_03-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Da  brauchen nur ein paar Quittungen zu belegen, dass das Auto am  Wochenende auswärts betankt wurde, schon ist klar, dass der  Gesellschafter mit Dienstwagen gegen die selbstauferlegte Verpflichtung  verstoßen hat, den Wagen ausschließlich geschäftlich zu nutzen. <span id="more-1151"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/behalten-sie-bei-ihrem-dienstwagen-den-uberblick/" target="_blank"><strong>Warum ein Verstoß Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommt</strong></a></h3>
<p>Das ist kein Pappenstiel, sondern kann Ihr Unternehmen richtig teuer zu stehen kommen.</p>
<p><strong>Der Grund: </strong><br />
 In  so einem Fall schlägt der Fiskus gleich richtig zu – und geht von  verdeckten Gewinnen aus. Und das hat immense Folgen, wie der  Bundesfinanzhof (BFH) (Az.: I R 8/06) bestätigte. Die verdeckten Gewinne  werden nicht nur höher als nach der 1-Prozent-Regelung besteuert. Der  Fiskus darf auch noch anhand von Durchschnittswerten die  Nutzungsüberlassung schätzen und einen Gewinnaufschlag obendrauf packen.  Zusätzlich zur saftigen Einkommensteuernachforderung an Ihren  Gesellschafter fordert er außerdem noch von Ihrem Unternehmen hohe  Nachzahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuern.</p>
<p>Und kommt damit höchstrichterlich abgesegnet durch.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/behalten-sie-bei-ihrem-dienstwagen-den-uberblick/" target="_blank"><strong>Vertrauen ist gut – einschließen ist besser</strong></a></h3>
<p>Auch  wenn Sie sonst ein inniges und vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem  Gesellschafter haben – hier sollten Sie lieber auf Kontrolle als auf  Vertrauen setzen. Denn gegebenenfalls werden Sie dem Finanzamt  nachweisen müssen, dass der Wagen privat nicht genutzt wird. Das geht am  besten, wenn der Wagen auch tatsächlich nicht genutzt werden kann. <br />
 <strong><br />
 Fazit: </strong>Vertrauen ist in dem Fall also gut, auf dem Parkplatz einschließen aber eindeutig besser!<strong><br />
</strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/behalten-sie-bei-ihrem-dienstwagen-den-uberblick/" target="_blank">Das sollten Sie mit Ihrem Gesellschafter vereinbaren</a></strong></h3>
<p>Vereinbaren  Sie mit dem betreffenden Mitarbeiter, dass der Firmenwagen außerhalb  von Geschäftsreisen auf dem Betriebsgelände abgestellt werden muss.  Kontrollieren Sie stichprobenartig, ob er sich auch an die Vereinbarung  hält. Wichtig: Das Ergebnis Ihrer Kontrollen halten Sie jedes Mal in  einer Aktennotiz fest.</p>
<p>Oder:<br />
 Sie können alternativ auch das Fahrtenbuch zur Pflicht machen – natürlich exakt, zeitnah und lückenlos geführt.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/behalten-sie-bei-ihrem-dienstwagen-den-uberblick/" target="_blank"><strong>So gehen Sie auf Nummer sicher, wenn ein Gesellschafter einen Firmenwagen bekommt </strong></a></h3>
<table style="width: 100%;" border="1" cellspacing="0" cellpadding="3">
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td>geprüft</td>
</tr>
<tr>
<td>Enthält die Vereinbarung über den Firmenwagen Angaben zu Hersteller, Fahrzeugtyp, Preisklasse, Sonderausstattung?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Wer wählt den Dienstwagen aus, Sie oder Ihr Mitarbeiter?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Wer lässt Wartungs- und etwaige Reparaturarbeiten durchführen?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Soll Ihren Mitarbeitern bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Ist ausdrücklich geregelt, ob der Firmenwagen auch für private Zwecke mitbenutzt werden darf?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Darf der Firmenwagen auch von Angehörigen gefahren werden?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Falls einem Mitarbeiter – gegebenenfalls auf seinen ausdrücklichen  Wunsch – untersagt wird, den Firmenwagen privat mitzubenutzen: Ist  sichergestellt, dass Privatfahrten nicht möglich sind?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Sollen Ihre Mitarbeiter verpflichtet sein, ein Fahrtenbuch zu führen?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Ist genau geregelt, wann der Firmenwagen zurückzugeben ist (zum Beispiel  erst bei Vertragsende oder schon bei einer etwaigen Freistellung)?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
<tr>
<td>Falls Garagenmiete anfällt: Wer trägt diese Kosten?</td>
<td style="text-align: center;">
<input type="checkbox" /></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p style="text-align: right;">- Anzeige -</p>
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<ul>
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<li>Wie Sie exakt ermitteln, ob die 1-%-Methode oder das Fahrtenbuch die bessere Alternative ist</li>
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<li>Und, und, und …</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>To switch or not to switch – das ist hier die Frage</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/to-switch-or-not-to-switch-%e2%80%93-das-ist-hier-die-frage/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/to-switch-or-not-to-switch-%e2%80%93-das-ist-hier-die-frage/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Mar 2011 12:31:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Außensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Switch-over]]></category>
		<category><![CDATA[Switch-over-Klausel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1144</guid>
		<description><![CDATA[Vielleicht ist Ihr Unternehmen ja eines der vielen mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätten im Ausland. Dann betrifft auch Sie die Änderung am Außensteuergesetz (AStG), die die Bundesregierung ab der sogenannten Switch-over-Klausel vorgenommen hat. Hintergrund: Switch or not to switch? Eine Switch-over-Klausel ist eine in neueren deutschen Doppelbesteuerungsabkommen häufig vereinbarte Klausel. Eine Art Notausgang für den Fiskus. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.steuerweb.org/to-switch-or-not-to-switch-%E2%80%93-das-ist-hier-die-frage/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-933" title="Reihengeschäfte" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_3345873_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Vielleicht ist Ihr Unternehmen ja eines der vielen mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätten im Ausland.</p>
<p>Dann  betrifft auch Sie die Änderung am Außensteuergesetz (AStG), die die  Bundesregierung ab der sogenannten Switch-over-Klausel vorgenommen hat. <span id="more-1144"></span></p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/wann-sie-verluste-in-auslandischen-betriebsstatten-absetzen-konnen/" target="_blank"><strong>Hintergrund: Switch or not to switch?</strong></a></h3>
<p>Eine  Switch-over-Klausel ist eine in neueren deutschen  Doppelbesteuerungsabkommen häufig vereinbarte Klausel. Eine Art  Notausgang für den Fiskus.</p>
<p>Denn mit der Klausel behält sich der  Gesetzgeber vor, für bestimmte von Deutschen im Ausland erzielte  ausländische Einkünfte die im Doppelbesteuerungsabkommen gegebene  Zusage, die Einkünfte steuerfrei zu belassen, für einzelne  Fallkonstruktionen auch ohne Vertragsänderung wieder zurückzunehmen.</p>
<p><strong>Die Folge: </strong><br />
 Greift  eine solche Switch-over-Klausel, sind die davon betroffenen  ausländischen Einkünfte nicht mehr von der hiesigen Steuer freigestellt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Nein, das ist nicht illegal. Denn damit werden die Einkünfte noch lange  nicht doppelt besteuert – darauf passt der Fiskus dann schon auf. Statt  die Einkünfte einfach steuerfrei durchzuwinken, greift er eben zur  Anrechnungsmethode.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> <a href="http://www.steuerweb.org/wann-sie-verluste-in-auslandischen-betriebsstatten-absetzen-konnen/" target="_blank">Das ist der Vorteil für den Fiskus</a></strong></h3>
<p>Klar:  Mit einer solchen Switch-over-Klausel kann der deutsche Fiskus ganz  nach Belieben auch im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen dafür  sorgen, dass er bei ausländischen Einkünften mitkassiert.</p>
<p>Diese zwei Folgen hat eine Switch-over-Klausel für Sie:</p>
<ol>
<li>Greift eine solche Switch-over-Klausel, versteuern Sie die ausländischen Einkünfte mindestens zum deutschen Steuerniveau.</li>
<li>Steuerersparniseffekte durch Verlagerung einer Tätigkeit von Deutschland ins Ausland sind dann ausgeschlossen.</li>
</ol>
<p>Dumm gelaufen!</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/wann-sie-verluste-in-auslandischen-betriebsstatten-absetzen-konnen/" target="_blank"><strong>Immerhin: Noch ist nicht aller Tage Abend</strong></a></h3>
<p>Falls  Ihr Unternehmen ihre gewerblichen Dienstleistungen über eine  ausländische Betriebsstätte ausübt, bleibt es nach § 20 Abs. 2 AStG (n.  F.) bei der Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte zumindest dann,  wenn das Finanzamt Ihre Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig  festgesetzt hat.</p>
<h3><a href="http://www.steuerweb.org/wann-sie-verluste-in-auslandischen-betriebsstatten-absetzen-konnen/" target="_blank"><strong>Das können Sie noch tun</strong></a></h3>
<p>Ist das  bei Ihnen der Fall, sollten Sie umgehend die Freistellung der in  ausländischen Betriebsstätten erzielten Einkünfte beantragen – solange  die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.</p>
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<p><span style="font-size: medium;"><strong>Sie sind: Leiter des Finanz- und Rechnungswesens oder Geschäftsführer mit wenig Zeit?</strong></span></p>
<p>Und Sie wollen trotzdem alle gerichtlich abgesicherten Gestaltungs-Spielräume aus dem Effeff kennen, um Finanzamt und Betriebsprüfer in ihre Schranken zu verweisen?</p>
<p>Dann sollten Sie sich sofort das <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/usi_s106979_sb.htm?r_15032011_Steuerweb" target="_blank">PDF-e-Book „Die 11 besten Steuer-Spar-Chancen für Unternehmen“</a> herunterladen. Die darin enthaltenen Urteile von BFH und EuGH eröffnen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Steuerrecht so nicht vorgesehen hat. Jedes Urteil kann Ihnen auf diese Weise einige Tausend Euro Steuern sparen.</p>
<p>100%ig legal, denn alles ist gerichtlich abgesichert. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/shop/usi_s106979_sb.htm?r_15032011_Steuerweb" target="_blank">Für den Prämien-Sofortdownload jetzt einfach hier klicken.</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Diese Differenz führt zu latenten Steuern</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/diese-differenz-fuhrt-zu-latenten-steuern/</link>
		<comments>http://www.steuerweb.org/diese-differenz-fuhrt-zu-latenten-steuern/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 10:08:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[latente Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerweb.org/?p=1076</guid>
		<description><![CDATA[Bislang war es so: Aktive latente Steuern durften, aber mussten Sie nicht aktivieren. Das ändert sich mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) nun. Und auch wenn Sie passive latente Steuern schon bisher passivieren mussten, wird auch deren Bedeutung mit dem BilMoG noch mal steigen. Der Grund: Das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip von Steuer- und Handelsbilanz fällt weg. Damit steigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-926" title="Abschreibung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_3335216_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Bislang  war es so: Aktive latente Steuern durften, aber mussten Sie nicht  aktivieren. Das ändert sich mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)  nun. </p>
<p>Und auch wenn Sie passive latente Steuern schon bisher  passivieren mussten, wird auch deren Bedeutung mit dem BilMoG noch mal  steigen. Der Grund: Das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip von Steuer-  und Handelsbilanz fällt weg. <span id="more-1076"></span></p>
<p>Damit steigt die  Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Bilanzen sich unterscheiden – und  damit auch die Gefahr, dass latente Steuern anfallen. </p>
<p>Wozu die gut sind?</p>
<p><strong>Hintergrund: </strong></p>
<p>Die  latente Steuer sorgt dafür, dass die Steuerbilanz zur Handelsbilanz  passt. Denn auch im Finanz- und Rechnungswesen gilt der Grundsatz: Was  nicht passt, wird passend gemacht. </p>
<p>Dass die beiden Bilanzen sich unterscheiden, dafür sorgen</p>
<ul>
<li>Unterschiede in der Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden und/oder</li>
<li>Unterschiede in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden.</li>
</ul>
<p><strong>Das ist der Unterschied zwischen aktiven und passiven latenten Steuern </strong></p>
<ul>
<li>Aktive latente Steuern bilden zukünftige Steuervorteile ab, also zukünftig steuerlich höheres Gewinnabzugspotential.</li>
<li>Passive latente Steuern bilden zukünftige Steuerlasten ab, also zukünftig steuerlich höheres Ertragspotential.</li>
</ul>
<p><strong>So ist die Lage mit dem BilMoG</strong></p>
<p>Handelsbilanz  und Steuerbilanz driften immer weiter auseinander. Dabei wurde das  Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bereits  durch steuerliche Vorschriften aufgeweicht. </p>
<p>Weitere Unterschiede  bringt spätestens mit dem nächsten Jahresabschluss das  Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit sich. Mit dem fällt nämlich die  so genannte umgekehrte Maßgeblichkeit weg. </p>
<p>Das bedeutet: Sie  brauchen Wertansätze aus der Steuerbilanz nicht mehr in die  Handelsbilanz zu übernehmen, wie z. B. steuerliche Sonderabschreibungen.  </p>
<p><strong>Die Folge für Sie: </strong></p>
<p>Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie es mit latenten Steuern zu tun bekommen, steigt mit dem nächsten Jahresabschluss deutlich. </p>
<p><strong>Das kommt auf Sie zu </strong></p>
<p>Grundsätzlich  führen Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nur dann zu  latenten Steuern, wenn diese sich im Zeitablauf wieder ausgleichen, das  heißt, nach einer gewissen Zeit müssen die Bilanzansätze in beiden  Bilanzen wieder identisch sein.</p>
<p><strong>Diese 2 Differenzen lösen keine latenten Steuern aus:</strong></p>
<ol>
<li><strong>Permanente Differenzen:</strong><br />
Auf  Differenzen zwischen handelsrechtlichem Ergebnis und steuerpflichtigem  Einkommen, die in einem Geschäftsjahr entstehen, sich aber später nicht  mehr ausgleichen, werden keine latenten Steuern gebildet. Beispiel:  steuerfreie Erträge oder nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.</li>
<li><strong>Quasi permanente Differenzen:</strong><br />
Differenzen,  die zwar in theoretischer Hinsicht zeitlich begrenzt sind, deren  Umkehrung im Zeitpunkt des Entstehens jedoch nicht zu erwarten ist oder  die im Extremfall erst mit der Unternehmensauflösung eintritt, lösen –  wie die permanenten Differenzen auch – keine latenten Steuern aus.  Beispiel: steuerlich nicht anerkannte Abschreibungen.</li>
</ol>
<p><strong>Diese Differenz löst latente Steuern aus:</strong></p>
<ol>
<li><strong>Zeitliche Differenzen: </strong><br />
Differenzen  zwischen handelsrechtlichem Ergebnis und steuerrechtlichem Einkommen,  die sich aber in Folgejahren wieder umkehren lösen indes latente Steuern  aus. Beispiel: unterschiedliche Nutzungsdauer für dasselbe  Wirtschaftsgut in Handels- und Steuerbilanz.</li>
</ol>
]]></content:encoded>
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		<title>Lassen Sie sich nicht durch die Vorauszahlungen zu Fall bringen</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 08:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuervorauszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorauszahlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Vielleicht haben Sie ja erst vor kurzem Ihr eigenes Unternehmen gegründet. Dann sollten Sie sich vor einer sehr weit verbreiteten Falle hüten, die junge Unternehmer und auch Unternehmer mit stärker schwankenden Gewinnen leicht ereilt: unerwartete Steuervorauszahlungen. Im 3. Jahr geraten viele in Not Statistisch gesehen überlebt nur jedes zweite neu gegründete Unternehmen die ersten fünf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-939" title="Steuererklärung" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_2588982_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Vielleicht  haben Sie ja erst vor kurzem Ihr eigenes Unternehmen gegründet. Dann  sollten Sie sich vor einer sehr weit verbreiteten Falle hüten, die junge  Unternehmer und auch Unternehmer mit stärker schwankenden Gewinnen  leicht ereilt: unerwartete Steuervorauszahlungen. <span id="more-1065"></span><br />
 <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Im 3. Jahr geraten viele in Not</strong></h3>
<p>Statistisch  gesehen überlebt nur jedes zweite neu gegründete Unternehmen die ersten  fünf Jahre. Vor allem im dritten Jahr nach der Gründung geraten  unzählige Selbstständige und Freiberufler in finanzielle Not.</p>
<h3><strong>Der Grund ist einfach: </strong></h3>
<p>Das  erste Geschäftsjahr ist oft noch mager. Hohe Anlaufinvestitionen, hoher  Anteil an Akquisezeit. Die Folge: Die Steuern sind gering.  Einkommensteuervorauszahlungen muss das junge Unternehmen noch nicht an  das Finanzamt entrichten.</p>
<p>Mit der ersten deutlichen  Gewinnsteigerung und dem zunehmend brummenden Geschäft schnappt die  Falle bei vielen zu – gnadenlos: Der Gewinn ist höher als erwartet.  Entsprechend empfindlich fallen die Steuern aus.</p>
<p>Doch nicht nur  die aktuelle Steuerlast muss der Betrieb nun schultern. Gleichzeitig  fordert das Finanzamt nun auch Vorauszahlungen.</p>
<p><strong>Achtung: </strong>Vielen Betrieben nimmt dieser oft unerwartete Doppelschlag die Luft.</p>
<p>Warum? Ein Beispiel:</p>
<ul>
<li><strong>2008: Wenig Gewinn</strong><br />
 Im  ersten Jahr – also 2008 – hat Max Muster wenig Gewinn gemacht. Er hat  seine Einkommensteuererklärung sofort Anfang 2009 abgegeben. Deshalb  musste er in 2009 nur geringe Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten,  weil das Finanzamt die vierteljährlichen Vorauszahlungen nach der  letzten vorliegenden Steuererklärung festlegt. </li>
<li><strong>2009: Der Aufschwung</strong><br />
 2009 kam dann der Durchbruch. Max Muster gewinnt eine Reihe guter Kunden und macht hohe Gewinne. </li>
<li><strong>2010: Zaudern – Höhere Steuern schon erwartet</strong><br />
 Muster  weiß: Das wird bei der Abgabe der Steuererklärung für 2009 zu einer  gesalzenen Nachzahlung führen – z. B. 10.000 €. Deshalb beantragt er  Fristverlängerung und gibt seine Steuererklärung für 2009 erst Ende 2010  ab (und zahlt dabei das ganze Jahr 2010 weiterhin noch die niedrigen  Vorauszahlungen, die auf den geringen Einnahmen von 2008 basieren). </li>
<li><strong>Ende 2010: Steuererklärung für 2009 wird endlich fällig</strong><br />
 Am  31.12.2010 muss Max Muster endgültig die Steuererklärung für 2009  abgeben. Und dann kommt der unerwartete Doppelschlag: Zuerst der   Einkommensteuerbescheid über 10.000 € Nachzahlung für 2009. Damit hatte  er noch gerechnet und entsprechend Geld zurückgelegt. </li>
<li><strong>Der GAU: Steuerlast plus zweimal Vorauszahlung</strong><br />
 Dann  schickt das Finanzamt wenige Tage später die nachträgliche Erhöhung der  Vorauszahlung für 2010: nochmal 10.000 €! Und dazu schickt es auch  gleich noch den Bescheid über erhöhte Vorauszahlungen für 2011. Alles  zahlbar innerhalb von 4 Wochen. Damit hatte Max Muster nicht gerechnet.</li>
</ul>
<p>Erkennen Sie sich wieder?</p>
<p>Dann sollten Sie unbedingt sofort handeln – noch ist Zeit. Verdrängen hilft nicht!</p>
<h3><strong>Der Irrtum:</strong></h3>
<p>Die  Nachzahlung wird nicht – wie vielfach vermutet – mit Abgabe der  Steuererklärung 2010 fällig, sondern sofort, wenn Sie Ihre  Steuererklärung des Vorjahres abgeben. In einer solchen Situation  standen schon viele Selbstständige kurz vor dem Ruin.<strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Die Gefahr:</strong></h3>
<p>Diese  nachträgliche Anhebung der Vorauszahlung ist es, die Selbstständige  immer wieder übersehen und die sie in ernsthafte Gefahr bringt.</p>
<ul>
<li>Weil der fällige Betrag so viel höher ist, als erwartet</li>
<li>Weil der Betrag auch noch großteils sofort fällig ist – binnen 4 Wochen.</li>
</ul>
<h3><strong>Beugen Sie bitte unbedingt rechtzeitig vor</strong></h3>
<p>Die  klügste Vorsorge ist eine sorgfältige Finanzplanung: Erfassen Sie Ihre  Einnahmen und Ausgaben von Anfang an regelmäßig in einem Steuerprogramm,  um abgleichen zu können, ob Ihre Einnahmen der Höhe der Vorauszahlung  entsprechen.</p>
<p>Nehmen Sie mehr ein, machen Sie sofort  entsprechende Rücklagen auf ein Festgeldkonto. So haben Sie immer  genügend Geld für Nachzahlungen und können niemals von einer  nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlung überrascht werden.</p>
<h3><strong>Faustregel für Buchhaltungsmuffel:</strong></h3>
<p>Gerade  wenn Sie ein junges Unternehmen führen, haben Sie besseres zu tun, als  regelmäßig Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und sich um Ihre  Steuerlast zu sorgen.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Kein Problem – vorausgesetzt,  Sie halten sich wenigstens an diese Faustregel: Planen Sie  grundsätzlich ein Drittel Ihrer Gewinne für die Steuer ein. Zahlen Sie  weniger voraus, legen Sie den entsprechenden Mehrbetrag auf das  Festgeldkonto für die Steuer.</p>
<h3><strong>Und jetzt? Kurz vor knapp?</strong></h3>
<p>Selbst wenn Sie da noch so vorausschauend und vernünftig waren, kann es sein, dass Ihre Rücklage weggeschmolzen ist:</p>
<ul>
<li>Weil  Sie mangels ausreichender Aufträge oder wegen hoher Außenstände oder  gar Ausfällen kurzfristig von Ihren Rücklagen gezehrt haben,</li>
<li>weil Sie vielleicht unvorhergesehene Ausgaben hatten oder</li>
<li>weil Ihnen vielleicht gerade zum Ende des Jahres unerwartete Einnahmeausfälle ins Haus standen.</li>
</ul>
<p>Und  nun haben Sie den Salat – und die oben beschriebene Forderung liegt  womöglich auf Ihrem Tisch. Oder Sie müssen jeden Moment mit ihr rechnen!</p>
<p>Was tun, wenn dann nicht genügend Geld für die Nachzahlung und die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung vorhanden ist?</p>
<p>Die Situation ist zwar unangenehm, aber nicht aussichtslos.</p>
<h3><strong>Sie haben 2 Möglichkeiten, mit denen Sie die Zahlung verschieben können:</strong></h3>
<h3><strong> Möglichkeit 1. Sie beantragen eine Stundung der Zahlung beim Finanzamt</strong></h3>
<p>Den  Antrag auf Stundung müssen Sie aber unbedingt so früh es geht – also  deutlich vor der Zahlungsfrist – bei Ihrem Finanzamt stellen.</p>
<p>Achten Sie dabei auf diese Punkte:</p>
<ul>
<li>Liefern  Sie eine schlüssige Begründung, warum Sie jetzt nicht zahlen können.  Beispiel: Ein Kunde ist abgesprungen, Sie waren erkrankt und hatten  Verdienstausfälle</li>
<li>Bieten Sie – wenn immer möglich – an, Ihre  Steuerschuld innerhalb von 6 Monaten komplett abzutragen! Fügen Sie  einen Tilgungsplan bei. Hintergrund: Über Stundungen von maximal 6  Monaten Dauer darf der Sachbearbeiter im Finanzamt allein entscheiden.</li>
</ul>
<p>Kommt  Ihr Stundungsantrag durch, berechnet Ihnen das Finanzamt Zinsen in Höhe  von 0,5 % monatlich der gesamten Stundungssumme. Zusätzliche  Säumniszuschläge fallen nicht an, wenn das Finanzamt Ihnen die Stundung  genehmigt hat.</p>
<p><strong>Service: </strong>Einen Musterbrief für einen erfolgversprechenden Stundungsantrag finden Sie hier auf <a href="http://www.bwr-media.de/abonnenten/" target="_blank">steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten</a>.</p>
<h3><strong>2. und letzte Möglichkeit: Der Investitionsabzugsbetrag</strong></h3>
<p>Sie  können auch versuchen, die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung  abzuwenden oder zumindest zu mildern, indem Sie für das betreffende Jahr  einen Investitionsabzugsbetrag bilden.</p>
<p>Mit dem können Sie Ihren Gewinn für 2010 noch kräftig drücken. <strong><br />
 </strong></p>
<h3><strong> Aber Achtung: Mit dem Abzugsbetrag schieben Sie nur auf</strong></h3>
<p>Gerade  weil Sie das Geld nicht flüssig haben, sollten Sie aufpassen. Sie  kaufen sich in dem Fall mit dem Investitionsabzugsbetrag lediglich Zeit –  Sie nehmen praktisch einen zu 6 % verzinsten Kredit beim Finanzamt auf.  Und der wird in jedem Fall fällig. Sie werden die Steuern aufbringen  müssen – entweder Sie kaufen das anvisierte Wirtschaftsgut. Oder Sie  entrichten die Steuern plus Zinsen nach.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Wenn Sie  also diese Lösung wählen, beginnen Sie unbedingt sofort eisern Geld für  die später anstehende Steuernachzahlung zurückzulegen. Ist Ihnen das  nicht möglich, sollten Sie sehr vorsichtig mit dem  Investitionsabzugsbetrag sein.</p>
<p><strong>Service:</strong> Wie Sie den  Investitionsabzugsbetrag ansetzen, das können Sie im „Spezialreport  Investitionsabzugsbetrag“ hier auf <a href="http://www.bwr-media.de/abonnenten/" target="_blank">steuerweb.org im Premiumbereich für Abonnenten</a> erfahren.</p>
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<p><strong>Aus den versprochenen Steuersenkungen wird nichts!</strong></p>
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<ul>
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<li>Wie Sie jetzt als Selbstständiger von der Pendlerpauschale doppelt profitieren</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerbescheid schon da? Die Top 11 dessen, was drin stehen sollte</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/steuerbescheid-schon-da-die-top-11-dessen-was-drin-stehen-sollte/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 22:18:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn viele Selbstständige dank einer Fristverlängerung erst später Ihre Steuererklärung für das Vorjahr abgeben – regulär soll die ja bereits zum 31.5. abgegeben sein. Doch vielleicht durften Sie ja wegen eines Umsatzrückgangs in der Krise mit einer Steuerrückzahlung rechnen, weil Ihre Vorauszahlungen sich als zu hoch erwiesen haben – und Sie haben Ihre Steuererklärung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-959" title="Steuerbescheid" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Umsatzsteuer_02-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Auch wenn viele Selbstständige dank einer Fristverlängerung erst später Ihre Steuererklärung für das Vorjahr abgeben – regulär soll die ja bereits zum 31.5. abgegeben sein.</p>
<p>Doch vielleicht durften Sie ja wegen eines Umsatzrückgangs in der Krise mit einer Steuerrückzahlung rechnen, weil Ihre Vorauszahlungen sich als zu hoch erwiesen haben – und Sie haben Ihre Steuererklärung bereits zum 31.5. oder wenig später abgegeben? Dann ist Ihr Steuerbescheid vielleicht bereits da oder trifft in den nächsten Tagen bei Ihnen ein.<span id="more-1020"></span></p>
<p><strong>Das sollten Sie unbedingt prüfen</strong></p>
<p>Zunächst sollten Sie natürlich klären, ob das Finanzamt von den von Ihnen geltend gemachten Beträgen abgewichen ist. Falls ja, schauen Sie in die Begründung und prüfen, ob sich ein Widerspruch lohnt.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Stimmen die Zahlen nicht überein, sollten Sie nachrechnen – nicht selten schleicht sich auch den Finanzbeamten ein Zahlendreher ein.</p>
<p><strong>Alles korrekt? Noch nicht ganz wunderbar</strong></p>
<p>Auch wenn das Finanzamt den in Ihrer Steuererklärung geltend gemachten Beträgen gefolgt ist, lohnt sich ein weiterer Blick: auf den Textteil am Ende des Steuerbescheides. Dort zählt das Finanzamt stets auf, in welchen Punkten Ihr Bescheid nur vorläufig ist, weil noch ein höchstrichterliches Urteil aussteht.</p>
<p><strong>Achtung: Was nicht aufgeführt ist, davon können Sie später nicht profitieren</strong></p>
<p>Das Bundesfinanzministerium gibt der Finanzverwaltung vor, in welchen Punkten sie Steuerbescheide nur vorläufig erlassen soll (BMF-Schreiben vom 15.2.2010, Az. IV A 3 – S 0338/07/10010, DOK 2009/0852910).</p>
<p><strong>Das bedeutet für Sie</strong></p>
<p>Sobald das Urteil in dem aufgeführten Verfahren gesprochen wurde, berechnet das Finanzamt die Steuer neu. Oft kommt es dann zu einer Steuererstattung – allerdings nur, wenn Ihr Bescheid diesen Punkt auch enthalten hat.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Enthalten sein sollten zumindest die Punkte, die für Sie auch relevant sind – darauf sollten Sie achten.</p>
<p><strong>Sonst gilt</strong>: Der Bescheid ist endgültig rechtskräftig, wenn Sie ihm nicht binnen 4 Wochen widersprochen haben. Deswegen sollten Sie sich die Zeit nehmen, durchzugehen, ob Ihr Steuerbescheid tatsächlich in all diesen Punkten vorläufig ist</p>
<ol>
<li>Nichtabziehbarkeit 	der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 	6b und § 9 Abs. 5 EStG)</li>
<li>Beschränkte 	Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für Zeiträume ab 2006 (§§ 	4f, 9 Abs. 5, 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG bzw. § 9c EStG)</li>
<li>Nichtabziehbarkeit 	privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (für Zeiträume 	ab 2006)</li>
<li>Beschränkte 	Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die Jahre ab 2005 (§ 10 	Abs. 3, 4, 4a EStG)</li>
<li>Nichtabziehbarkeit 	von Beiträgen zur Rentenversicherung als vorweggenommene 	Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1 	EStG</li>
<li>Besteuerung 	der Einkünfte aus Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a 	Doppelbuchst. aa EStG für Zeiträume ab 2005</li>
<li>Höhe 	der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG</li>
<li>Höhe 	des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG)</li>
<li>Höhe 	des Freibetrags zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in 	Berufsausbildung befindenden, auswärts untergebrachten volljährigen 	Kindes (§ 33a Abs. 2 EStG)</li>
<li>Nichtberücksichtigung 	pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der 	steuerfreien Aufwandsentschädigungen nach § 12 des Gesetzes über 	die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages</li>
<li>Verfassungsgemäßes 	Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003</li>
</ol>
<ol> </ol>
<ol> </ol>
<p><strong>Achtung</strong>: Sollte einer dieser Punkte, von dem Sie betroffen sind, fehlen, legen Sie Einspruch ein, und beantragen Sie, dass das Finanzamt Ihnen einen neuen Bescheid mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk übersendet.</p>
<hr />
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 <strong><br />
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<ul>
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</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Besteuern Sie Ihre Studenten ganz normal</title>
		<link>http://www.steuerweb.org/besteuern-sie-ihre-studenten-ganz-normal/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 07:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redakteur</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>
		<category><![CDATA[studenten]]></category>

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		<description><![CDATA[Vielleicht wollen Sie ja auch einen Studenten beschäftigen. Und fragen sich, ob Sie ihn lieber als Praktikant oder als Werkstudent anstellen sollen. Steuerlich ist es egal, ob Ihr Student ein Praktikum bei Ihnen absolviert oder einen Job übernimmt. Grundsätzlich sind Studenten lohnsteuerpflichtig, wie jeder reguläre Arbeitnehmer. Auf die Tätigkeit kommt es an Wenn das Lernen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p><a href="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_5144875_XS.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-874" title="Studenten" src="http://www.steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/02/Fotolia_5144875_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Vielleicht wollen Sie ja auch einen Studenten beschäftigen. Und fragen sich, ob Sie ihn lieber als Praktikant oder als Werkstudent anstellen sollen.</p>
<p>Steuerlich ist es egal, ob Ihr Student ein Praktikum bei Ihnen absolviert oder einen Job übernimmt. Grundsätzlich sind Studenten lohnsteuerpflichtig, wie jeder reguläre Arbeitnehmer.<span id="more-1007"></span></p>
<p><strong>Auf die Tätigkeit kommt es an</strong></p>
<ul>
<li>Wenn das Lernen und 	Erfahrungsammeln bei seinem Einsatz im Vordergrund steht, dann ist 	es ein Praktikum – hierfür spricht beispielsweise, wenn der 	Student mehrere Stationen durchläuft.</li>
<li>Kommt es Ihnen dagegen eher auf die 	Leistung an, die Ihr Student abliefert, dann handelt es sich eher um 	einen regulären Job – und damit den Einsatz als Werkstudent.</li>
</ul>
<p><strong>Das gilt konkret für die Besteuerung Ihrer Studenten </strong></p>
<p>Je nach Turnus, in dem Sie Ihren Studenten entgelten, müssen Sie für ihn die Lohnsteuer aus der Monats-, Wochen- oder Tageslohnsteuertabelle ermitteln.</p>
<p><strong>Viele Studenten bekommen die Lohnsteuer zurück</strong></p>
<p>Die meisten ordentlichen Studenten werden nicht lohnsteuerpflichtig sein, da in der Regel ihr Jahresverdienst den Grundfreibetrag von derzeit 8.004 € nicht übersteigt.</p>
<p><strong>Achtung</strong>: Sie dürfen als Arbeitgeber nun deshalb allerdings nicht auf den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerkarte verzichten. Aber machen Sie Ihren Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass er einen Antrag auf die Veranlagung stellen muss und dass er dann sehr wahrscheinlich die gesamte Lohnsteuer zurückerhält.</p>
<p><strong>Auch Studenten können Sie pauschal besteuern</strong></p>
<p>Wie bei Ihren übrigen geringfügig entlohnten oder kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern auch, können Sie Ihre Studenten natürlich auch pauschal besteuern.</p>
<p><strong>1. 25-%-Pauschale</strong></p>
<p>Sie dürfen den Arbeitslohn an kurzfristig beschäftigte Aushilfen mit 25 % pauschalieren – auch wenn es sich um Studenten handelt.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Dabei ist es unerheblich, ob auch sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt (Beschäftigung von maximal 2 Monaten/50 Arbeitstagen pro Jahr).</p>
<p>Entscheidend ist nur, dass lohnsteuerrechtlich die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind. Diese sind:</p>
<ul>
<li>Sie dürfen Ihren Mitarbeiter nur 	gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend bei sich 	beschäftigen.</li>
<li>Die Dauer der Beschäftigung darf 	über 18 zusammenhängende Tage nicht hinausgehen.</li>
<li>Der Arbeitslohn darf pro Arbeitstag 	62 € nicht überschreiten. Eine Ausnahme dürfen Sie hiervon 	machen, wenn es zu unvorhergesehenen Überstunden der Aushilfe 	kommt.</li>
<li>Der auf den Stundenlohn 	umgerechnete Arbeitslohn darf nicht mehr als 12 € pro Stunde 	betragen.</li>
</ul>
<p><strong>2. 2-%-Pauschale</strong></p>
<p>Mit 2 % dürfen Sie den Arbeitslohn für Ihren Teilzeitbeschäftigten pauschal besteuern, wenn diese als Minijobber regelmäßig monatlich nicht mehr als 400 € verdienen.</p>
<p><strong>3. 20-%-Pauschale oder reguläre Beiträge</strong></p>
<p>Übt der Student mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, zählen am Ende alle Löhne dieser Arbeitsverhältnisse zusammen.</p>
<p>Liegt der Gesamtlohn über der 400-€-Grenze, fallen keine pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung an, sondern die regulären Beiträge.</p>
<p><strong>Achtung</strong>: Damit ist auch die Möglichkeit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % hinfällig.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Sie können den Arbeitslohn aber für jedes einzelne Arbeitsverhältnis, bei dem die Entgeltgrenze 400 € nicht übersteigt, mit 20 % pauschalieren.</p>
<hr />
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<ul>
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<li>Mitteilung über die <span style="background-color: #ffff00;">Beschäftigung einer werdenden Mutter</span> nach § 5 des Mutterschutzgesetzes</li>
<li>Muster-Schreiben: <span style="background-color: #ffff00;">Elternzeit und restlicher Jahresurlaub</span></li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Erklärung für die Elterngeldstelle</span> – einfach von Ihrer Mitarbeiterin ausfüllen lassen!</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Unfallfragebogen</span> – damit Sie als Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen können!</li>
<li>Unfallfragebogen für einen <span style="background-color: #ffff00;">Verkehrsunfall </span></li>
<li>Unfallfragebogen für einen <span style="background-color: #ffff00;">Sportunfall </span></li>
<li>Unfallanzeige für einen <span style="background-color: #ffff00;">Arbeitsunfall </span></li>
<li>Wie Sie die <span style="background-color: #ffff00;">Voraussetzungen der Pauschalversteuerung</span> einer geringfügigen Beschäftigung prüfen</li>
<li>Mit diesem <span style="background-color: #ffff00;">Muster-Formular</span> prüfen Sie die <span style="background-color: #ffff00;">Versicherungspflicht</span> bzw. -freiheit bei kurzfristig Beschäftigten</li>
<li>Wie Sie <span style="background-color: #ffff00;">Versicherungspflicht bzw. -freiheit</span> zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei <span style="background-color: #ffff00;">Studenten</span> überprüfen</li>
<li>Prüfung der <span style="background-color: #ffff00;">Versicherungspflicht bzw. -freiheit bei Schülern</span></li>
<li>Erklärung der Erziehungsberechtigten zur <span style="background-color: #ffff00;">Beschäftigung eines Schülers</span></li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Erklärung bei geringfügiger Beschäftigung</span></li>
<li>Mitteilung über die Möglichkeit des <span style="background-color: #ffff00;">Verzichts auf die Versicherungsfreiheit</span> zur Rentenversicherung</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Erklärung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit</span> zur Rentenversicherung</li>
<li>Erklärung des Mitarbeiters über den Verzicht auf die Anwendung der <span style="background-color: #ffff00;">Gleitzonenregelung</span> in der gesetzlichen Rentenversicherung</li>
<li><span style="background-color: #ffff00;">Muster-Zeiterfassungsbogen</span></li>
</ul>
<p><strong>Mein Tipp:</strong></p>
<p>Nutzen Sie diesen exklusiven <strong>GRATIS-Download</strong>. Er hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und garantiert Ihnen Sicherheit bei der kommenden Betriebsprüfung. Was will man mehr? <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/tak_s674282_nl.php?r_19082010_Steuerweb" target="_blank">Klicken Sie gleich hier!</a></p>
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		<title>Fibuexperten24.de</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Jul 2010 10:29:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[steuertools]]></category>

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		<description><![CDATA[Fibuexperten24.de – das Portal für Buchhalter, Controller und Geschäftsführer Mit nur einem Mausklick liefert Ihnen die Expertenplattform alle Antworten, die Sie für Ihren betrieblichen Alltag im Finanz- und Rechnungswesen benötigen, egal ob Sie sich täglich über die aktuellste Rechtsprechung in den Bereichen Unternehmenssteuern, Bilanzierung, Rechnungslegung oder Finanzierung informieren möchten, sich die über 60 Berechnungsprogramme und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.fibuexperten24.de/lp/sb-bwrmedia-shop.php/r?steuerweb_shop"><img class="size-thumbnail wp-image-986 alignleft" title="Fibuexperten24.de, afa, steuern, bilanzierung, rechnungswesen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2004/07/REO_Startseite-150x150.png" alt="Fibuexperten24.de, afa, steuern, bilanzierung, rechnungswesen" width="150" height="150" /></a><strong>Fibuexperten24.de – das Portal für Buchhalter, Controller und Geschäftsführer</strong></p>
<p>Mit nur einem Mausklick liefert Ihnen die Expertenplattform alle Antworten, die Sie für Ihren betrieblichen Alltag im Finanz- und Rechnungswesen benötigen, egal ob Sie sich täglich über die aktuellste Rechtsprechung in den Bereichen Unternehmenssteuern, Bilanzierung, Rechnungslegung oder Finanzierung informieren möchten, sich die über 60 Berechnungsprogramme und Kalkulatoren zu Nutze machen, spezifische Unternehmensfragen an unsere Experten richten wollen, Checklisten oder Musterschreiben suchen oder umfassende Beiträge mit Hintergrundinformationen und Praxis-Tipps benötigen. <a href="http://www.fibuexperten24.de/lp/sb-bwrmedia-shop.php" target="_blank">Fibuexperten24.de</a> bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die Sie ganz nach Ihren Präferenzen nutzen können.<strong><a href="http://www.rechnungswesen-antwort.de/lp/reo9053.php?r_steuerweb_shop&amp;utm_source=steuerweb.org&amp;utm_medium=Shop&amp;utm_content=REO&amp;utm_campaign=Steuerweb" target="_blank"> </a></strong></p>
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		<title>Unter 3 Voraussetzungen bleiben D&amp;O-Prämien steuerfrei</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 18:21:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[D&O-Prämien]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Risiko von Führungskräften ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, für Fehlentscheidungen oder Fehlverhalten auch finanziell haftbar gemacht zu werden. Das kann rasch teuer werden. Vor den finanziellen Folgen schützt eine Managementhaftpflichtversicherung – eine so genannte D&#38;O-Police. Vielleicht hat Ihr Unternehmen ja für Sie selbst eine solche D&#38;O-Versicherung abgeschlossen. Oder Sie erledigen die Lohnsteuer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/unter-3-voraussetzungen-bleiben-do-pramien-steuerfrei/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-951" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="D&amp;O-Policen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_2318395_XS-150x150.jpg" alt="D&amp;O-Policen" width="150" height="150" /></a>Das Risiko von Führungskräften ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, für Fehlentscheidungen oder Fehlverhalten auch finanziell haftbar gemacht zu werden. Das kann rasch teuer werden. Vor den finanziellen Folgen schützt eine Managementhaftpflichtversicherung – eine so genannte D&amp;O-Police.<span id="more-952"></span></p>
<p>Vielleicht hat Ihr Unternehmen ja für Sie selbst eine solche D&amp;O-Versicherung abgeschlossen. Oder Sie erledigen die Lohnsteuer für Ihre Geschäftsführer und stehen dort vor der Frage, wie Sie die Versicherungsprämien steuerlich behandeln.</p>
<p>_______________________________________________________</p>
<p>- Anzeige -</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><strong><span style="font-size: large;">„Schützen Sie Ihr Recht auf den Vorsteuerabzug mit 1 Klick hier!“ </span></strong></span></a></p>
<p>Beim Thema „Vorsteuerabzug“ kennt der Fiskus keine Gnade. Schon kleinste Fehler in Ihren Eingangsrechnungen kosten Sie den kompletten Vorsteuerabzug – und damit sehr viel Geld!</p>
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<p>_______________________________________________________</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">So sind die Regeln</a></h3>
<p>Auch bei den Ausgaben für eine solche D&amp;O-Versicherung zählt, ob Ihr Unternehmen sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse getätigt hat. Dann ist der für die Police gezahlte Betrag lohnsteuerfrei.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ust_s700674_nl.html?r_Anzeige_Steuerweb">Diese 3 Vorgaben müssen dafür erfüllt sein:</a></h3>
<ol>
<li>Es muss sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung handeln, die in erster Linie Ihr Unternehmen oder den Unternehmenswert gegen Schadensersatzforderungen Dritter absichert, die ihren Grund in dem Tätigwerden oder Untätigbleiben der für das Unternehmen verantwortlich handelnden und entscheidenden Organe bzw. Leitungsverantwortlichen haben.</li>
<li>Klauseln im Versicherungsvertrag für die D&amp;O-Police müssen vorsehen, dass im Schadensfall Ihrem Unternehmen die Entschädigung zusteht.</li>
<li>Basis der Prämienkalkulation sind nicht individuelle Merkmale der versicherten Personen, sondern ausschließlich die Betriebsdaten des Unternehmens.</li>
</ol>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		<title>Diese 9 Gebäudevorrichtungen dürfen Sie auf einen Schlag absetzen</title>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 12:16:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudevorrichtungen]]></category>
		<category><![CDATA[steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Anlagen, die das Finanzamt als eigenständige Betriebsvorrichtungen einstuft, dürfen Sie sofort auf einen Schlag von der Steuer absetzen. Das gilt beispielsweise für diese 9 Betriebsvorrichtungen: 1. Alarmanlagen in Tresoranlagen 2. Bäder in Sanitärräumen 3. Hochregallager bei vollautomatischer Steuerung 4. Ladeneinrichtungen ______________________________________________________________ - Anzeige - GRATIS-Sofort-Download: Nur heute – nur noch wenige Stunden Hier steht Ihr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://steuerweb.org/diese-9-gebaudevorrichtungen-durfen-sie-auf-einen-schlag-absetzen/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-941" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Gebäudevorrichtungen" src="http://steuerweb.org/wp-content/uploads/2010/05/Fotolia_5423173_XS-150x150.jpg" alt="Gebäudevorrichtungen" width="150" height="150" /></a>Anlagen, die das Finanzamt als eigenständige Betriebsvorrichtungen einstuft, dürfen Sie sofort auf einen Schlag von der Steuer absetzen. Das gilt beispielsweise für diese 9 Betriebsvorrichtungen:<span id="more-942"></span></p>
<p>1.	Alarmanlagen in Tresoranlagen</p>
<p>2.	Bäder in Sanitärräumen</p>
<p>3.	Hochregallager bei vollautomatischer Steuerung</p>
<p>4.	Ladeneinrichtungen</p>
<p>______________________________________________________________</p>
<p>- Anzeige -</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong>GRATIS-Sofort-Download: Nur heute – nur noch wenige Stunden </strong></span></span></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb"><span style="color: #ff0000;"><span style="font-size: large;"><strong>Hier steht Ihr bares Geld auf dem Spiel</strong></span></span></a></p>
<p><strong>Jedes Detail, jedes kleine Wort entscheidet darüber, ob das Finanzamt Ihre Rechnungen zum Vorsteuer-Abzug anerkennt:</strong></p>
<p>Ist auch nur eine Kleinigkeit nicht 100%ig korrekt, sagt das Finanzamt: „Nada!“ Nichts – und Sie müssen nachzahlen, nachzahlen, nachzahlen…</p>
<p>Aber Sie haben Glück! Denn jetzt gibt es einmalig exklusiv für Sie  – und nur heute – den Spezialreport <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">“Rechnungspflichtangaben und Vorsteuer”. </a></p>
<p><strong>Entdecken Sie darin, wie Sie alle teuren Fallen bei Rechnungen umgehen, die anderen bares Geld kosten:</strong></p>
<ul>
<li>Falle 1: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens</li>
<li>Falle 2: Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmens</li>
<li>Falle 3: Fortlaufende Rechnungsnummer</li>
<li>Falle 4: Menge und Art der gelieferten Ware</li>
<li>Falle 5: Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung</li>
<li>Falle 6: Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts</li>
<li>Falle 7: Entgelt, getrennt nach Steuersätzen und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung</li>
</ul>
<p>Wer diese Fallen nicht kennt, riskiert Nachzahlungen von hunderten, tausenden und mehr Euro. <a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Handeln Sie deshalb jetzt und fordern Sie Ihr Exemplar an.</a> Am besten sofort. Schon morgen ist ein kostenloser Download nicht mehr möglich.</p>
<p><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Sie bekommen diesen Spezialreport jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie hier klicken!</a></p>
<p>______________________________________________________________</p>
<p>5.	Lärmschutzwände</p>
<p>6.	Lastenaufzüge</p>
<p>7.	Satellitenempfangsanlage</p>
<p>8.	Verladeeinrichtungen</p>
<p>9.	Wärmedämmung (betriebsbedingt)</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Für Solaranlagen gilt das leider nicht. Solarenergie ist fortschrittlich und genießt öffentliche Förderung. Allerdings keine steuerlichen Vorzüge. Statt als Betriebsvorrichtungen wird Ihr Finanzamt eine Solaranlage auf Ihrem Dach als Gebäudeteil betrachtet.</p>
<h3><a href="http://www.bwr-media.de/lp/nl/ean_lp_nl.php?r_Anzeige_Steuerweb">Darum sind Solaranlagen keine Betriebsvorrichtungen</a></h3>
<p>Solaranlagen gelten steuerlich nicht als eigenständige Betriebsvorrichtung, sondern als Gebäudeteil, weil sie nicht ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sondern auch die Funktion eines üblichen Hausdachs erfüllen.</p>
<p><strong>Die steuerliche Folge für Sie:</strong> Sie dürfen daher die Kosten nur zeitanteilig mit den Anschaffungskosten für das Betriebsgebäude zusammen als Abschreibung ansetzen.</p>
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