Zurückholen können Sie sich die in den üblichen Ausgaben enthaltene Umsatzsteuer, wie beispielsweise für Hotelübernachtungen, Verpflegung, Mietwagen, Standmiete bei Messen, Teilnahmegebühren bei Kongressen und Tagungen. weiterlesen »
Vorsicht: Fallstricke bei der ausländischen Vorsteuervergütung
Häppchen und Leckerli ohne Umsatzsteuer
Als übliche Zuwendungen, die Sie im Rahmen einer Weihnachtsfeier mit 94,83 Euro plus Umsatzsteuer geltend machen können, gelten folgende Extras für Ihre Mitarbeiter: weiterlesen »
Das blüht Ihnen bei zu hoher Umsatzsteuer in der Rechnung
Erst die gute Nachricht: Weist Ihr Lieferant in seiner Rechnung den Regelsteuersatz (19 %) aus, obwohl die gelieferte Ware tatsächlich nur dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegt, steht Ihnen als Leistungsempfänger trotzdem der Vorsteuerabzug zu.
Und nun die schlechte Nachricht: Als Vorsteuer dürfen Sie nur den in dem überhöhten Steuerbetrag enthaltenen – „gesetzlich geschuldeten“ – Betrag abziehen. weiterlesen »
Umsatzsteuer in Kostenvoranschlägen wird fällig – auch bei Fehlern
Vielleicht bitten Ihre Kunden Sie ja häufiger um einen Kostenvoranschlag. Gerade bei Handwerkern ist das ja üblich.
Tipp: Dann sollten Sie bei der Umsatzsteuer nicht zu konkret werden. weiterlesen »
Umsatzsteuer-Nachschau: Bieten Sie dem Fiskus Paroli
Besonders gefährdet, eine unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ins Haus stehen zu haben, sind Unternehmen mit vielen Bargeldgeschäften.
Stellen die Prüfer etwa bei dem in der Umsatzsteuer-Nachschau üblichen Kassensturz fest, dass der Bargeldbestand nicht mit dem Kassenabschlag übereinstimmt, betrachten sie Ihre gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß. weiterlesen »
Nutzen Sie Ihr Grundstück besser – auch mit Blick auf die Vorsteuer
Im Geschäftsalltag ist es schnell passiert. Sie erwerben ein Grundstück – vielleicht weil es eine gute Kaufgelegenheit war. Und dann machen Sie damit erst einmal gar nichts.
Das kann viele – auch vernünftige Gründe haben. Und Sie trotzdem teuer zu stehen kommen. Sie lassen sich nicht nur wo mögliche wirtschaftliche Vorteile entgehen, sondern womöglich auch Ihren Vorsteuerabzug. weiterlesen »
Aller guten Dinge sind 8
Als Steuerverantwortlicher Ihres Unternehmens sollten Sie eine Prüfungsanordnung sehr aufmerksam lesen. Schließlich berechtigt die den Sonderprüfer, in Ihrem Unternehmen Ihre Geschäftsunterlagen genauestens unter die Lupe zu nehmen. weiterlesen »
2 Fälle für den CMR-Frachtbrief
Den Nachweis, dass Ihre EU-Lieferungen die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit erfüllen, erbringen Sie gemäß der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Gut zu wissen dabei: Das Finanzamt darf deren Bestimmungen nicht einfach um zusätzliche Voraussetzungen verschärfen und anschließend von Ihnen als Lieferanten Umsatzsteuer-Nachzahlungen zu verlangen, weil Sie diese vom Finanzamt zusätzlich aufgestellten Anforderungen nicht erfüllen, legen gleich zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) fest (Az. V R 28/10 und Az. XI R 10/09). weiterlesen »
Zwei mögliche Drittlandfälle
Als Unternehmer seine umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen, das beschränkt sich bei weitem nicht darauf, den richtigen Prozentsatz anzusetzen und dann den korrekten Steuerbetrag auszurechnen.
Wenn Sie schon das ein oder andere Jährchen im Geschäft sind, wissen Sie das ja.
Und das gilt natürlich erst recht, wenn Sie auch an Kunden im Ausland liefern, wie Sie heute sehen werden. Und das insbesondere, wenn die Kunden außerhalb der EU sitzen. weiterlesen »
Geld ausgelegt? Vorsicht: Umsatzsteuerfalle!
Keine große Sache: Wenn Ihr Rechtsanwalt oder Notar einmal für Ihr Unternehmen Geld ausgelegt hat, stellt er Ihnen diese Kosten anschließend zusammen mit seinen Gebühren in Rechnung.
Achtung: Eine Umsatzsteuerfalle droht Ihnen trotzdem. weiterlesen »

