Kategorie: Umsatzsteuer, 18. Juni 2007 | Kommentare (0)



bankettkellner bereitet büffet tellerUm den Jahreswechsel herum häufen sich die Einladungen zu Geschäftsessen. Die Umsatzsteuer ist absetzbar, wenn der Anlass präzise dokumentiert ist.

Es genügt also nicht z.B. “Kontaktpflege” anzugeben, sondern besser “Koordination der Projekte im 1.Quartal 2007″.

Die formalen Anforderungen an Rechnungen sind in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden, um Betrug bei der Umsatzsteuer zu erschweren. Bewirtungsrechnungen unterliegen hier denselben Vorschriften wie alle anderen Rechnungen auch, obwohl es bei der steuerlichen Absetzbarkeit Einschränkungen gibt. Nur bei Beträgen bis 100 Euro (ab 1.1.2007: 150 Euro) gelten die Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen.

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