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22.11.2008
Meldungen
2008
04
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften ist eine der bedeutendsten strategischen Unternehmensentscheidungen überhaupt. Von Ihnen als Verantwortlichem für die Umsatzsteuer erwartet die Geschäftsführung klare Aussagen zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen strategischer Beteiligungen.
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Gerade in der Logistikbranche kontrollieren die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden sehr scharf – vor allem auf so genannte „Scheinselbstständigkeit“. Denn in kaum einer anderen Branche gibt es so viele „schwarze Schafe“, die versuchen, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen oder zu übergehen. In einem aktuellen Rechtsfall hat das Finanzgericht Köln auch die umsatzsteuerliche Dimension von Scheinselbstständigkeit herausgearbeitet. Es zeigt auch noch einmal sehr deutlich, wie Gerichte die möglichen Kriterien für und gegen Scheinselbstständigkeit gewichten.
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Seit Jahresbeginn gelten die neuen Grenzen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nicht mehr als 150 € zzgl. Umsatzsteuer kosten, können Sie sofort als Betriebsausgabe geltend machen.
Das kommt im Betriebsalltag fast schon regelmäßig vor: Sie erhalten Rechnungen per E-Mail als pdf-Datei oder Sie sollen sich die Rechnung im Internet ausdrucken. Zum Vorsteuerabzug berechtigen solche Rechnungen allerdings nur dann, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Oder aber es handelt sich um Rechnungen in einem sicheren EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange).
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen war bisher heftig umstritten. Die Finanzverwaltung hat diese Frage nunmehr in den noch druckfrischen Umsatzsteuer- Richtlinien 2008 geregelt. Unterscheiden Sie im Einzelnen diese 3 Fälle:
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Die Vorschriften über die Umsatzsteuerbefreiung bei Lieferungen innerhalb der EU sind erst dann anwendbar, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb des Gegenstands tatsächlich bewirkt ist. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Darin knüpfen die Europa-Richter die Befreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer an diese beiden Voraussetzungen (EuGH, Urteil vom 27.9.2007, Az. C-409/04):
Die digitale Betriebsprüfung erleichtert es dem Finanzamt spürbar, die Unternehmen steuerlich auf Herz und Nieren zu prüfen. Kein Wunder, dass es im Betriebsalltag immer wieder zum Streit darüber kommt, auf welche Daten die Betriebsprüfer überhaupt zugreifen dürfen. Hinzu kommt: Die Auseinandersetzungen haben einen handfesten finanziellen Hintergrund. Werden beispielsweise Eingangsrechnungen oder Lieferungen innerhalb der EU steuerlich nicht anerkannt, drohen Ihrem Unternehmen hohe Nachzahlungen an Umsatzsteuer.
2007
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Um den Jahreswechsel herum häufen sich die Einladungen zu Geschäftsessen. Die Umsatzsteuer ist absetzbar, wenn der Anlass präzise dokumentiert ist.
Auch wenn die Steuern gegenwärtig wieder kräftiger sprudeln: Damit die Berliner Großkoalitionäre ihre Reformen gegenfinanzieren können, lastet nach wie vor großer politischer Druck auf den Finanzämtern, zusätzliche Steuereinnahmen hereinzuholen. Das bekommen auch die Unternehmen zu spüren. Nicht nur durch zusätzliche Betriebsprüfungen, sondern immer öfter auch dadurch, dass speziell Vorsteuerguthaben vom Finanzamt vorübergehend zurückgehalten, gar nicht ausgezahlt oder von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Am Ende des Jahres kommt es darauf an, möglichst viele Betriebsausgaben zu sammeln, die Sie noch steuerlich geltend machen können, um die Steuerlast für das Jahr möglichst niedrig zu halten. Jetzt gibt der Bundesfinanzhof Ihnen bei diesem Bemühen unerwartet Schützenhilfe. Und zwar geht es um Ihre Umsatzsteuer-Vorauszahlung:
Das kann in der Hektik des Betriebsalltags schnell einmal passieren, erst recht dann, wenn sie größere Aufträge abrechnen, für die Sie auch schon Abschlagszahlungen erhalten haben: Sie berechnen die Umsatzsteuer doppelt.
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Wenn offene Forderungen uneinbringlich sind, hat das nicht nur Auswirkungen auf Ihre Bilanz. In diesen Fällen besteht auch die Pflicht zur Berichtigung der Umsatzsteuer. Denn die Bemessungsgrundlage für Ihren steuerpflichtigen Umsatz ändert sich, wenn Kunden ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.
Selbst die modernsten Kommunikationsmittel können den direkten Kontakt zum Geschäftspartner nicht ersetzen. Geschäftsreisen bleiben deshalb notwendig, und Reisekosten werden damit auch weiterhin eine der größten Kostenpositionen bei den allgemeinen Betriebsausgaben bilden. Bereits bei einem Unternehmen mittlerer Größe summieren sich die Reisekosten im Laufe eines Geschäftsjahrs auf zigtausend €. Soweit aus Reisekosten die Vorsteuer gezogen werden kann, führt das zu einem zusätzlichen Liquiditätsgewinn. Lesen Sie hier, welche Reisekosten überhaupt steuerlich abzugsfähig sind und bei welchen Reisekostenarten Sie zusätzlich noch die Vorsteuer geltend machen können.
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Betrügereien nehmen leider immer weiter zu. Besonders profitabel scheint dies bei der Umsatzsteuer zu gelingen. Denn trotz aller Bemühungen, geraten immer wieder ehrliche Unternehmer in die Machenschaften dieser Betrüger. Oftmals wird dann der Vorsteuerabzug gefährdet. Doch damit ist jetzt Schluss. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19. 4. 2007, Az. R 48/04, veröffentlicht am 22. 8. 2007, klar Stellung bezogen.
Die meisten Branchen machen in diesem Jahr so gute Geschäfte wie seit Jahren nicht mehr. Dass dies gerade die Gastronomie freut, hat seinen Grund: In vielen Firmen wird es in diesem Jahr erstmals wieder „eine richtige Weihnachtsfeier“ geben. Und die darf „ruhig etwas kosten“. Für Sie als Umsatzsteuerverantwortlichen müssen deshalb alle Alarmglocken schrillen. Denn Betriebsveranstaltungen wie speziell Weihnachtsfeiern gehören zu den Schwerpunkten fast jeder Betriebsprüfung bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Was alles zur steuerlich anerkannten Feier zählt
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Wenn Ihr Unternehmen seinen Arbeitnehmern Sachbezüge gewährt, ist das nicht nur lohnsteuerlich von Bedeutung. Sachzuwendungen können auch umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Unentgeltliche Sachzuwendungen „an das Personal“ gelten generell als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG). Aufmerksamkeiten sind aber von der Besteuerung ausgenommen. Und auch solche Leistungen an Arbeitnehmer, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Unternehmens veranlasst sind, stellen keine steuerpflichtigen Umsätze dar. Dabei steckt die Tücke im Detail.
In Deutschland müssen Arbeitnehmer einer Studie zufolge deutlich mehr Steuern und Abgaben zahlen als in fast allen anderen OECD-Ländern. So das Ergebnis einer Untersuchung des Karl-Bräuer-Instituts, des Forschungsinstituts des Bundes der Steuerzahler. Bei den Bruttolohnkosten für ledige Durchschnittsverdiener liegt Deutschland demnach auf Platz 3 der 30 OECD-Länder, hinter Großbritannien und Belgien. Bei den Nettolöhnen rangieren ledige Durchschnittsverdiener in Deutschland aber nur auf Platz elf.
Aus einer elektronischen Rechnung dürfen Sie nur dann Vorsteuer ziehen, wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen ist.
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Auch wenn die Steuern und hier insbesondere die Umsatzsteuer inzwischen wieder üppig fließen: Es ist das erklärte Ziel der Finanzverwaltung, in diesem Jahr noch mehr Steuern hereinzuholen als in den Jahren zuvor, ganz besonders bei der Umsatzsteuer. Die Aktion läuft unter der Überschrift „Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs“. Als Hebel dafür dient die Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Auch wenn die Steuern und hier insbesondere die Umsatzsteuer inzwischen wieder üppig fließen: Es ist das erklärte Ziel der Finanzverwaltung, in diesem Jahr noch mehr Steuern hereinzuholen als in den Jahren zuvor, ganz besonders bei der Umsatzsteuer.
Die Zahlung mit EC-Karte gehört heute zum Standard in der Gastronomie. Vor allem beim beliebten elektronischen Lastschriftverfahren mit Unterschrift besteht jedoch die Gefahr, dass Sie gelegentlich auf Ihrer Rechnung sitzen bleiben und Ihr Geld nie bekommen – weil z. B. die Karte gestohlen oder das Konto nicht gedeckt war. Haben Sie aber schon die Umsatzsteuer abgeführt, können Sie sich zumindest diesen Betrag vom Finanzamt zurückholen.
Für viele mittelständische Unternehmen sind niedergelassene Ärzte als Betriebsarzt tätig. Im Betriebsalltag kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten mit diesen Ärzten, weil die Unternehmen die Rechnungen für die betriebsärztlichen Leistungen als fehlerhaft zurückweisen, wenn diese Umsatzsteuer enthalten. In vielen Fällen völlig zu Recht, wie sich jetzt aus einem aktuellen Erlass der Finanzverwaltung ergibt (BMF, Schreiben vom 4.5.2007, Az. IV A 5 – S 7 7100/0011).
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Der fehlende Vorsteuerabzug trifft Sie unmittelbar. Es ist daher wichtig, dass Sie auch alle formellen Voraussetzungen erfüllen, um sich den Vorsteuerabzug zu sichern. Wenn Sie nicht darauf achten, ergeht es Ihnen so wie dem Unternehmer, über dessen Fall der BFH entschieden hat (Urteil vom 24.8. 2006, Az. V R 16/05).
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In diesem Jahr zeichnet sich bei Betriebsprüfungen und auch bei Umsatzsteuersonderprüfungen ein neuer „Trend“ ab: Ausgaben für Warengutscheine werden dabei einer ganz besonders strengen Überprüfung unterzogen. Was diese Nachprüfung für die Prüfer so lukrativ macht: Hier können sie meist recht schnell Nachzahlungen bei Ihnen erzielen. Der Grund: Gerade bei Warengutscheinen steckt der Umsatzsteuer-Teufel im Detail.
Haben Sie sich auch schon mit dem Finanzamt herumärgern müssen, weil Sie Buchungen für in andere EU-Staaten gelieferte Waren nicht sofort vorgenommen haben? Vielleicht, weil Sie einen Liefervorgang irrtümlich falsch bewertet haben. Oder die Buchung schlicht vergessen wurde.
Transportleistungen für innergemeinschaftliche Beförderungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das gilt nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Nürnberg aber nur dann, wenn der Spediteur auch den Nachweis für derartige innergemeinschaftliche Beförderungen bringen kann.
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Ein mittelständisches Unternehmen wollte an den Stadtrand umziehen, hatte bereits ein passendes Grundstück gefunden und auch schon alle behördlichen Genehmigungen „in der Tasche“. Aus städtebaulichen Gründen bat die Kommune die Firma, auf ihre Rechte aus den Genehmigungen zu verzichten und sich einen anderen Standort zu suchen. Die Firma verlangte und bekam eine ansehnliche Entschädigungszahlung.
Das Internet bietet Selbstständigen und Unternehmen aus allen Branchen die Möglichkeit zum billigen Einkauf und zur Expansion, ohne große Investitionen – mit Internet-Präsenzen – erreichen Sie mühelos Kunden in aller Welt. Die zunehmende Bedeutung des Internets und des E-Commerce ruft allerdings auch den Fiskus auf den Plan. Speziell bei der Umsatzsteuer können Sie schnell über Fallstricke stolpern. Hinzu kommt: Es gibt noch nicht einmal eine gesetzliche Regelung, die definiert, was elektronische Leistungen sind.
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Ein Kreditinstitut hatte eine Tochtergesellschaft gegründet. Diese hatte ausschließlich den Zweck, ein Bürogebäude für das Kreditinstitut zu errichten und es dann an dieses für 10 Jahre zu vermieten. Die Mittel für den Bau des Gebäudes wurden dabei komplett von der Bank zur Verfügung gestellt.
Ich habe meinen Firmenwagen geleast. Der Leasingvertrag läuft seit dem 5.1.2004 über 3 1/2 Jahre bis zum 5.7.2007. Am 5.1.2004 habe ich eine Leasing-Sonderzahlung von 5.000 € zuzüglich 16 % = 800 € Umsatzsteuer geleistet. Jetzt verlangt die Leasinggesellschaft bereits für die Rate, die ich am 5.12.2006 zahlen muss, 19 % Umsatzsteuer. Außerdem soll ich für die Leasing-Sonderzahlung aus 2004 zusätzlich 3 % = 150 € Umsatzsteuer nachzahlen. Ist die Abrechnung der Leasinggesellschaft zutreffend?
Die deutschen Steuervorschriften gehören zu den kompliziertesten der Welt. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Problemen und Missverständnissen kommt, vor allem bei Sprachbarrieren. Ähnliches gilt auch für den großen Bereich des Zoll.
Frage: Ich übe meine selbstständige Tätigkeit in gemieteten Räumen aus. Laut Mietvertrag zahle ich die Miete zuzüglich Umsatzsteuer. Muss der Mietvertrag wegen der Erhöhung des Steuersatzes zum 1.1.2007 geändert oder ergänzt werden, damit ich die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann?
Nach dem BMF-Schreiben vom 30.11.2006, Az. IV A 5 “ S 7100 “ 166/06, kommt es zu einem 3fach- Umsatz, wenn der Sicherungsgeber einen Gegenstand, den er zur Sicherung an einen anderen (Sicherungsnehmer) übereignet hat, in eigenem Namen für Rechnung des Sicherungsnehmers an einen Abnehmer veräußert. Abschnitt 2 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 der UStR, die von einem 2fachen Umsatz ausgehen, sind insoweit überholt.
Ob Direktversand, E-Commerce oder Verkauf über die Ladentheke: Ohne einen Rabatt kommt kaum noch ein Geschäft mit Endverbrauchern zu Stande. Während Rabatte für Ihr Unternehmen längst Alltag sind, läuft der Fiskus dieser Entwicklung noch hinterher.
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Frage: Kann ich mit meinem Ehegatten einen Minijob vereinbaren und ihm als Teil des Arbeitslohns einen PKW überlassen, den er auch (überwiegend) privat nutzen kann?
Immer öfter betreiben Selbstständige zusätzlich zur bisherigen Tätigkeit Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) zur Energiegewinnung. Interessant ist dies vor allem wegen der Garantie, den erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einspeisen zu können.
Nehmen Sie Leistungen eines anderen Unternehmers in Anspruch, kommt es darauf an, ob diese als Bauleistung einzustufen sind. Ist das der Fall, werden Sie, wenn Sie selbst in der Baubranche tätig sind, Schuldner der Umsatzsteuer.
Frage: Müssen wir auch Umsatzsteuer für Forderungen abführen, wenn unser Schuldner die Forderung nicht ausgleicht oder mit einer gegen uns gerichteten Forderung aufrechnet?
Die Umsatzsteuer und auch der Vorsteuerabzug müssen gemäß § 17 Abs. 2 UStG berichtigt werden, wenn eine Forderung uneinbringlich wird. Nach dem BFH Urteil vom 20.6.2006, Az. V R 13/04, ist eine Forderung bereits dann als uneinbringlich einzustufen, wenn sie mit einer nicht berechtigten Forderung aufgerechnet wird.
2006
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Bleibt Ihr Umsatz 2006 unter 17.500 Euro und 2007 voraussichtlich unter 50.000 Euro? Dann fallen Sie automatisch unter die Kleinunternehmerregel. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen.
Bleibt Ihr Umsatz 2006 unter 17.500 Euro und 2007 voraussichtlich unter 50.000 Euro? Dann fallen Sie automatisch unter die Kleinunternehmerregel. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen.
Im Rahmen des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes wurde bereits zum 1. 1. 2002 eine neue Vorschrift im Umssatzsteuergesetz eingeführt: § 27b, der sich ausschließlich mit der Umsatzsteuer-Nachschau beschäftigt. Daneben hat sich auch das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 23. 12. 2002,Az. IV B 2 – S 7420 – 415/02, intensiv mit der Umsatzsteuer-Nachschau beschäftigt.
Ein EU-Kunde entpuppt sich im Nachhinein als betrügerischer Geschäftspartner – und dann sollen Sie auch noch Umsatzsteuer nachzahlen, weil Ihnen ordnungsgemäße Ausfuhrnachweise fehlen. Darf der Fiskus so hart gegen Ihr Unternehmen vorgehen, wenn Sie trotz aller Sorgfalt nicht erkennen konnten, dass es sich um gefälschte Unterlagen handelt?
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Sie können die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten bis zum 31.12.2006 mit Wirkung zum 1.1.2207 beantragen, wenn Ihr Umsatz 2005 den neuen Grenzwert von 250.000 Euro nicht überschritten hat. Ein rückwirkender Wechsel zum 1.1.2006 ist jedoch nicht möglich.
Ein typischer Fall aus dem Betriebsalltag: Sie beauftragen einen ausländischen Vertragspartner mit Werklieferungen oder Werkleistungen. Beispiel: Ein belgisches Unternehmen liefert und montiert eine Lagerhalle auf Ihrem Betriebsgrundstück in Nordrhein-Westfalen; eine französische Firma repariert eine Produktionsanlage im Saarland. In diesen Fällen sind Sie als Auftraggeber Schuldner der Umsatzsteuer.
Krankengymnasten beschäftigen häufig freie Mitarbeiter, die in den Praxisräumen Patienten ihres Auftraggebers behandeln.
Zahlen Ihre Kunden nicht, holen Sie sich die Umsatzsteuer vom Fiskus zurück. Möglich ist dies in den Fällen, in denen Ihre Forderungen uneinbringlich sind.
Allerdings gibt es mit dem Fiskus immer wieder Streit darüber, wann eine Forderung uneinbringlich ist.
Das BFH-Urteil vom 20.7.2006, Az.V R 13/04, sorgt jetzt endlich für Klarheit.
Ein Produktionsunternehmen verkaufte einem Kunden hochwertige Geräte und ließ sich zur Sicherheit das Vorsteuerguthaben des Kunden abtreten, das sich aus den Lieferungen ergab. Als die Kaufverträge später rückabgewickelt wurden, forderte der Fiskus das an das Produktionsunternehmen ausgezahlte Vorsteuerguthaben des Kunden in Höhe von rund 984.000 € zurück.
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Wenn es Ihnen so geht wie den meisten Selbstständigen, dann beziehen Sie immer häufiger Dienstleistungen über das Internet von Unternehmen – und bekommen dafür Rechnungen, aus denen Sie Vorsteuer ziehen wollen.
Frage: Einer unser Mitgesellschafter wird das Unternehmen verlassen. Für ein 5-jähriges Wettbewerbsverbot werden wir einen Einmalbetrag als Ausgleich zahlen. Ist dieser Betrag umsatzsteuerpflichtig?
Jetzt ist es amtlich: Ab 1.1.2007 erhöht sich die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von bisher 100 auf 150 €. Dabei handelt es sich nach wie vor um einen Bruttobetrag. Eine Schnellübersicht dazu, welche Angaben in einer Kleinbetragsrechnung enthalten sein müssen und welche demgegenüber fehlen dürfen, steht Ihnen im Internet unter www.steuerweb.org im Exklusivbereich für Abonnenten von „Umsatzsteuer aktuell“ als Download zur Verfügung.
Sie fließen nicht mehr so reichlich wie früher, es gibt sie aber immer noch: Zuschüsse aus den öffentlichen Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Wenn Sie aus öffentlichen (Förder )Töpfen Gelder erhalten, ist die Abgrenzung zwischen nicht steuerbaren Zuschüssen und steuerpflichtigen Entgelten bislang sehr schwierig. Für die besonders weit verbreiteten Projektförderungen und Förderungen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben liefert ein aktueller Erlass der Finanzverwaltung jetzt wichtige Klarstellungen (BMF, Schreiben vom 15. 8. 2006, Az. IV A 5 – S 7200 – S9/06).
Es ist kaum zu glauben, was sich die Finanzverwaltung einfallen lässt, um Vorsteuerbeträge nicht auszahlen zu müssen. Aktuelles Beispiel ist der gerade veröffentlichte Beschluss des Bundesfinanzhof (BFH) vom 6. 4. 2006, Az. V B 22/06, n.v., in dem es um die Aussetzung der Vollziehung ging. Hier beschäftigen sich die Richter wieder einmal mit den Rechnungspflichtangaben.
Wenn offene Forderungen uneinbringlich sind, hat das nicht nur Auswirkungen auf die Bilanz, sondern auch umsatzsteuerliche Folgen. Sie können die Berichtigung der Umsatzsteuer beantragen. Die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt als Antrag.
Entscheidend ist allein die Leistungserbringung. Also werden 16% Umsatzsteuer auf alle Lieferungen und Leistungen vor dem 1.1.2007 fällig und 19% auf alle Lieferungen und Leistungen nach dem 31.12.2006. Das Rechnungsdatum und der Zahlungseingang spielen keine Rolle.
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Ein Handelsvertreter führte seinem Auftraggeber neue Vertreter zu und erhielt dafür einen Teil der Vermittlungsprovisionen, die diesen zustand. Diese so genannten Differenzprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig, und zwar auch dann, wenn die vermittelten Leistungen umsatzsteuerfrei sind.
Das Sale-and-lease-back-Leasing ist ein Paradebeispiel für die Wechselwirkung zwischen größtmöglicher Liquidität und steuerlich optimalen Gestaltungen. Sie verkaufen Ihr Eigentum, beispielsweise eine Produktionsmaschine, an eine Leasinggesellschaft, um sie anschließend sofort wieder zu mieten.
Frage: Einer unser Mitgesellschafter wird das Unternehmen verlassen. Für ein 5-jähriges Wettbewerbsverbot werden wir einen Einmalbetrag als Ausgleich zahlen. Ist dieser Betrag umsatzsteuerpflichtig?
Das rheinland-pfälzische Finanzministerium warnt vor Schnäppchen, mit denen man sich angeblich den derzeit geltenden Umsatzsteuersatz für die Zukunft sichern kann.
Für immer mehr Einzelhändler und Dienstleister werden Parkmöglichkeiten für ihre Kunden in der unmittelbaren Umgebung des eigenen Unternehmens zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil. Auch verbilligtes Parken ist für Kunden sehr attraktiv.
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Die modernen Kommunikationsmittel machen es möglich, immer mehr Telearbeitsplätze einzurichten. Besonders interessant ist die alternierende Telearbeit. Dabei wechseln die Mitarbeiter zwischen ihrem Arbeitsplatz im Büro und ihrem häuslichen Telearbeitsplatz.
Das rheinland-pfälzische Finanzministerium warnt mit Pressemitteilung vom 20. 6. 2006 vor Schnäppchen, mit denen man sich angeblich den derzeit geltenden Umsatzsteuersatz für die Zukunft sichern kann. Die zum Jahreswechsel anstehende Erhöhung des Mehrwertsteuer-Regelsatzes von 16 auf 19 % wird offenbar von manchem bereits genutzt, um Verbraucherinnen und Verbraucher unter Vortäuschung vermeintlicher Steuervorteile zum Abschluss von Verträgen zu überreden.
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Oft wird ein Preisnachlass mit einer Gutschrift verwechselt. Folge: Die „Gutschrift“ wird steuerlich nicht anerkannt, der Vorsteuerabzug wird versagt.
Unsere Politiker sind derzeit besonders emsig, wenn es darum geht, Steuererhöhungen auf den Weg zu bringen, wie insbesondere die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19% ab 1.1.2007. Doch mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf vor, der uns auch umsatzsteuerliche Entlastungen bringen soll. Soweit die Umsatzsteuer betroffen ist, geht es um diese geplanten Änderungen:
Nach Abschluss eines Vertrags kommt es zu Auseinandersetzungen mit dem Vertragspartner. Schließlich kommt man überein, den Vertrag wieder aufzuheben. Wenn Sie zu dem Zeitpunkt bereits Zahlungen erhalten haben und diese wieder an den Vertragspartner zurückfließen, stellt sich die Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Berichtigung der Umsatzsteuer abzustellen ist.
Um bei Geschäftsreisen wirklich alle Kosten-Spar-Potenziale auszuschöpfen, arbeiten viele Unternehmen mit einem Reisebüro zusammen. Auf die Abschaffung der Vermittlungsprovisionen für die Ausstellung von Flugtickets hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt mit einem Erlass reagiert (BMF, Schreiben vom 30.3.2006, Az. IV A 5 - S 7200 - 13/06). Der hat unmittelbare Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug aus der vom Reisebüro berechneten Servicegebühr.
Unternehmen, die heute neue Mitarbeiter, speziell Führungskräfte, gewinnen wollen, müssen sich schon etwas einfallen lassen. Besonders weil sie als mittelständische Unternehmen mit großen Konzernen konkurrieren müssen. Die Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden. Zumal Sie Ihrem neuen Mitarbeiter Umzugskosten lohnsteuerfrei erstatten können.
Bei einem Gebinde (Beispiel: Schokolade mit Spielzeug) bis zu einem Verkaufspreis bis 20 Euro gelten nunmehr neue Regeln für die Umsatzsteuer:
Nach Fusionen und Firmenübernahmen kommt es immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt darüber, in welchen Fällen die Übernahme von Verbindlichkeiten steuerfrei ist. Die Frage lautet: Gilt die Befreiung von der Umsatzsteuer nur für Geldverbindlichkeiten oder auch für geldwerte Verbindlichkeiten?
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Das Umsatzsteuerrecht gehört zu den kompliziertesten Gesetzeswerken überhaupt. Kein Wunder also, dass es mal zu Zweifelsfragen und Anwendungsproblemen kommen kann. Besonders heikel: Wenn Sie sich mit einem Geschäftspartner darüber streiten, wie seine Lieferung bzw. sonstige Leistung an Sie umsatzsteuerlich zu behandeln ist.
Sind die unterschiedlichen Auffassungen nicht miteinander in Einklang zu bringen, müssen Sie es nicht darauf ankommen lassen, dass die strittige Frage eines Tages im Rahmen einer Betriebsprüfung entschieden wird und Sie dann möglicherweise eine böse Überraschung erleben, weil Ihnen der Vorsteuerabzug gestrichen wird.
Das Umsatzsteuergesetz enthält in § 15 Abs. 2 Regelungen, die den Vorsteuerabzug unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen. Nach einem Urteil des BFH vom 11. 12. 2003, Az. V R 48/02, ist eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig. So weit ist es zwar noch nicht, aber das Bundesfinanzministerium hat im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung bereits reagiert und beschlossen, dass die Finanzämter § 15 (2) Nr. 3 UStG ab sofort nicht mehr anwenden dürfen (BMF-Schreiben vom 28. 3. 2006, Az. IV A 5 – S 7304 – 11/06).
Nach Fusionen und Firmenübernahmen kommt es immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt darüber, in welchen Fällen die Übernahme von Verbindlichkeiten steuerfrei ist. Die Frage lautet: Gilt die Befreiung von der Umsatzsteuer nur für Geldverbindlichkeiten oder auch für geldwerte Verbindlichkeiten?
Mitgefangen, mitgehangen - das galt bisher, wenn ein schwarzes Schaf in einem Reihengeschäft Umsatzsteuerbetrug beging. Dann durften auch die ehrlichen Unternehmer keine Vorsteuer mehr geltend machen. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof jetzt beendet.
Mitgefangen, mitgehangen - das galt bisher, wenn ein schwarzes Schaf in einem Reihengeschäft Umsatzsteuerbetrug beging. Dann durften auch die ehrlichen Unternehmer keine Vorsteuer mehr geltend machen.
Die Befreiung von Kreditvermittlungen von der Umsatzsteuer setzt lediglich voraus, dass es zu einem Kontakt zwischen den Vertragsparteien gekommen ist. Es ist nicht erforderlich, dass es tatsächlich zu einer Kreditvergabe kommt.
Bisher wurden für Minijobs bis 400 Euro 25 % Pauschalabgaben fällig. Jetzt werden es 30 %: 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung und 2% pauschale Steuern.
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Leasingverträge sind aus dem Betriebsalltag überhaupt nicht mehr wegzudenken. Die meisten Verträge entfallen dabei auf das Fahrzeugleasing. Bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen gibt es häufig Ärger, mit dem auch Sie als Rechnungswesen-Profi befasst sind. War das Fahrzeug während der Vertragsdauer in einen Unfall verwickelt, verlangen die Leasingfirmen häufig Ausgleichszahlungen wegen eines unfallbedingten Minderwerts. Bislang war umstritten, ob solche Zahlungen umsatzsteuerpflichtig sind.
So genannte Karussellgeschäfte, bei denen in einer Lieferkette einzelne Händler Waren innerhalb der EU hin- und herschieben, um sich an der Umsatzsteuer zu bereichern, sind nicht selten. Ist Ihr Unternehmen ohne Ihr Wissen in ein derartiges Betrugsgeschäft verwickelt, lässt das Finanzamt bei Ihnen keinen Vorsteuerabzug zu.
Kombinationsartikel sind im Handel sehr beliebt. Sie bestehen meist aus Lebensmitteln (Süßigkeiten) und aus einem Artikel aus dem Non-Food-Bereich (z. B. Spielzeug, Buch). Umsatzsteuerlich gibt es allerdings immer wieder Probleme. Das liegt an den unterschiedlichen Steuersätzen für Lebensmittel (7 %) und Non-Food-Artikel (16 %). Außerdem ist es nicht immer einfach, den jeweiligen Wertanteil der miteinander kombinierten Artikel zu ermitteln.
Führt ein Händler aufgrund seiner Garantiezusage eine Reparatur durch, handelt es sich um eine einseitige Schadensersatzleistung und nicht um einen Leistungsaustausch. Die Reparatur unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer.
Um Großaufträge stemmen zu können oder das Rechnungswesen generell zu entlasten, wird oftmals ein externer Dienstleister mit der organisatorischen Abwicklung inklusive Rechnungsbearbeitung beauftragt. In diesen Fällen gibt es Ärger um den Vorsteuerabzug, weil die Rechnungen falsch adressiert sind: Die Rechnungen sind nur unter Angabe Ihres Firmennamens mit „c/o“ an den Dienstleister gerichtet.
Das interessiert Partyveranstalter, Diskothekenbetreiber und Gastronomen: Konzerte unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Entscheidend ist, dass Musikstücke mit Instrumenten und/oder menschlichen Stimmen aufgeführt werden. Das bloße Abspielen eines Tonträgers ist dagegen kein Konzert und wird mit 16% USt belegt.
Geschäfte werden längst nicht immer so abgewickelt, wie sie ursprünglich vereinbart wurden. Mal kommt es zu Vertragsänderungen, mal werden nachträglich Skonti oder Rabatte eingeräumt. Wird verspätet oder mangelhaft geliefert, liegt es beispielsweise nahe, sich auf eine Reduzierung des Kauf- bzw. Lieferpreises zu verständigen.
04
Die Zahlungsmoral ist so schlecht wie nie. Dass jetzt aber ausgerechnet auch das Finanzamt zu den säumigen Zahlern gehört, ist unglaublich. Der Stein des Anstoßes: Ergibt sich aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der –Jahreserklärung ein Vorsteuerguthaben, kann das Finanzamt die Erstattung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Steuererklärung bestehen. Und die ersten beiden Monate in 2006 deuten darauf hin, dass das Finanzamt hiervon immer öfter Gebrauch macht – je größer der Erstattungsbetrag, desto eher:
In einem aktuellen Urteil geht der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 13.10.2005, veröffentlicht am 25.1.2006, Az. IV R 55/04) auch auf die Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung ein, mit der das zuständige Finanzamt eine Betriebsprüfung angekündigt hatte.
Als Umsatzsteuer-Experte Ihres Unternehmens kennen Sie das Problem aus Ihrer täglichen Arbeit nur zu gut: Sie erhalten einen aufgeregten Anruf aus Ihrer Buchhaltung mit der Frage nach dem amtlichen Umrechnungskurs für eine ausländische Währung in einem bestimmten Monat.
Abtretungen, Verpfändungen oder Pfändungen von Forderungen kommen im Geschäftsalltag häufig vor, etwa wenn sich Ihr Unternehmen fremde Forderungen als Sicherheit übertragen lässt oder wenn Sie Forderungen kaufen.
Während der eigentlichen Vertragsdauer verlaufen Leasingverträge meist völlig unproblematisch. Ärger gibt es oft aber bei der Rückgabe der Fahrzeuge. Meist dreht sich der Streit um die Höhe einer Ausgleichszahlung wegen eines unfallbedingten Minderwerts des Fahrzeugs.
Die Ist-Besteuerung hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Umsatzsteuer, die Sie einem Kunden in Rechnung stellen, erst dann abführen müssen, wenn der Kunde die Rechnung auch bezahlt hat.
Die Umsatzsteuer war für den deutschen Staat lange Zeit eine Cash-cow. Immerhin ist sie mit einem Aufkommen von rund 137 Mrd. € die größte Einzelsteuer. Doch die Einnahmen daraus gehen seit Jahren zurück. Ein Grund: der zunehmende Umsatzsteuerbetrug. Im Bundesfinanzministerium (BMF) ist man sich des Problems bewusst. Abhilfe soll ein Systemwechsel bei der Umsatzsteuer bringen. Lesen Sie, welche Systeme im Gespräch sind.
Wenn Ihr Unternehmen im Auslandsgeschäft tätig ist, wissen Sie es nur zu gut: Halten Sie sich bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht penibel an die gesetzlichen „Spielregeln“, steht die Umsatzsteuer-Erstattung auf dem Spiel. Besonders fatal: Um Ihnen die Umsatzsteuer-Erstattung zu verwehren, hat es dem Finanzamt bisher bereits genügt, dass Sie ohne eigenes Verschulden in so genannte Karussellgeschäfte verwickelt waren.
So geht es nicht, hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, die Finanzämter in ihre Schranken verwiesen und sich ohne Wenn und Aber auf die Seite der ehrlichen Unternehmer geschlagen: Unternehmen, die bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ohne ihr Wissen in einen Mehrwertsteuer-Betrug verwickelt sind, können dafür nicht vom Finanzamt haftbar gemacht werden, indem ihnen der Vorsteuerabzug versagt wird (EuGH, Urteil vom 12. 1. 2006, Az. C-354/03, C-355/03, C-484/03). Auf dieses Urteil können Sie sich ab sofort berufen.
Die Gesetze und Vorschriften des Warenverkehrs innerhalb der EU gleichen einem Dschungel im tropischen Regenwald – undurchdringbar und mit vielen Risiken behaftet. Umso ärgerlicher das Verhalten der Finanzverwaltung, die betroffenen Unternehmen immer größere Haftungsrisiken aufbürdet. Mit einer aktuellen BFH-Entscheidung verschaffen Sie sich eine Auszeit.
Wenn Sie Ihre betrieblichen Räume von einem Unternehmer reinigen lassen, zahlen Sie ab dem 1.7.2006 dafür die Umsatzsteuer. Sie sind dann also als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.
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Ihre Kosten für eine Betriebsveranstaltung sind nach wie vor nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese pro teilnehmendem Arbeitnehmer nicht mehr als 110 € betragen. Und: Diese Freigrenze von 110 € versteht sich dabei brutto. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 16. 11. 2005, Az. VI R 151/00, veröffentlicht am 28. 12. 2005).
Die jährlichen Umsatzsteuerausfälle gehen in die Milliarden. Hauptursache sind Betrügereien und Karussellgeschäfte. Aus diesem Grund wurde im April 2005 eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung einer Studie beauftragt, die das Ziel eines Systemwechsels bei der Umsatzsteuer verfolgt. Das Ergebnis dieser Studie wurde im November 2005 dem BMF vorgelegt.
Ein neues Gesetz macht es möglich: Der EuGH fand, dass Spielbanken gegenüber Betreibern von Geldspielautomaten nicht bevorzugt werden dürfen, und da diese umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen, dürften es jene auch.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Auslandsgeschäft tätig sind, kennen Sie das: Selbst in der seriösen Wirtschaftspresse wird im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen immer wieder schlagzeilenträchtig über kriminelle Karussellgeschäfte und Umsatzsteuerbetrug in großem Stil berichtet. Und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass auslandsorientierte Unternehmen immer öfter ohne eigenes Zutun in den Verdacht geraten, sie könnten an kriminellen Machenschaften beteiligt sein.
Bei der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen sind Probleme mit dem Finanzamt über die in den Forderungen enthaltene Umsatzsteuer programmiert. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 30.1.2006 (Az. IV A 5 – S 7279a – 2/06) klärt diese Fragen. Darin bejaht der Fiskus eine Haftung des Forderungsempfängers für die bisher nicht entrichtete Umsatzsteuer, wenn er von seiner Einziehungs- oder Verfügungsbefugnis Gebrauch macht oder die Forderungen aufgekauft hat.
Die Umsätze eines staatlich anerkannten Heilpädagogen aus der Behandlung und Heilung von Gesundheitsstörungen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt auch für die Behandlung von Legasthenikern, also von Menschen, die unter einer Schreib- und Leseschwäche leiden. Ausschlaggebend ist die Befähigung des Therapeuten.
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Was nützt der schönste Auftrag aus dem Ausland, wenn es hinterher massiven Ärger mit dem Finanzamt gibt, weil sich die von Ihrem EU-Kunden angegebene USt-IdNr. als unrichtig erweist? Lässt sich der Sachverhalt nicht aufklären, muss Ihr Unternehmen die nicht abgeführte Umsatzsteuer nachzahlen.
Wenn Sie in Deutschland einer Firma Lieferungen ins Ausland vermitteln, dann richtet sich die Frage, ob Sie auf Ihre Provision Umsatzsteuer aufschlagen müssen, danach, wohin die Lieferung geht:
Was nützt der schönste Auftrag aus dem Ausland, wenn es hinterher massiven Ärger mit dem Finanzamt gibt, weil sich die von Ihrem EUKunden angegebene USt-IdNr. Als unrichtig erweist?
Wenn Sie in Deutschland einer Firma Lieferungen ins Ausland vermitteln, dann richtet sich die Frage, ob Sie auf Ihre Provision Umsatzsteuer aufschlagen müssen, danach, wohin die Lieferung geht:
Das ist eine gute Nachricht für die vielen Unternehmen, die mit Kombinationsartikeln handeln oder sie in ihrer Werbung einsetzen. Kombinationsartikel bestehen einerseits aus Lebensmitteln (Süßigkeiten) und andererseits aus einem Artikel aus dem Non-Food-Bereich (Spielzeug).
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Die Nutzung eines Firmenwagens – dienstlich und privat – ist in den meisten Unternehmen ab einer bestimmten Hierarchiestufe selbstverständlich. Doch die Dienstwagengestellung löst auch Umsatzsteuer aus. Dabei steckt, wie so oft im Umsatzsteuerrecht, der Teufel im Detail – und das wiederum ruft das Finanzamt auf den Plan. In zahlreichen Einzelfällen bereitet die Berechnung Probleme, zumal der Gesetzgeber und die Finanzgerichte in den letzten Jahren die Bedingungen ständig verschärft haben. Deshalb müssen Sie darauf vorbereitet sein, dass das Finanzamt die umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstwagen auch in Ihrem Unternehmen besonders kritisch prüft. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf es jetzt für Sie entscheidend ankommt.
Kombinationsartikel sind sehr beliebt: Sie bestehen aus Lebensmitteln (Süßigkeiten) und aus einem Artikel aus dem Non-Food-Bereich (Spielzeug). Typisches Beispiel: das „Überraschungsei“ (Schokolade und Spielzeug).
Das ist ein typischer Fall aus dem Betriebsalltag, wenn Leasingfahrzeuge zurückgegeben werden: Es gibt mit der Leasingfirma Streit darüber, ob das Fahrzeug Mängel oder Schäden aufweist.
2005
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Bei orthopädischen Einrichtungen und Apparaten unterliegt nur die im engeren Sinne medizinische Lieferung der ermäßigten Umsatzsteuer von 7%. Die orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen ist als sonstige Leistung einzustufen und unterliegt 16% Umsatzsteuer.
Davon sind auch Unternehmen mit eigenem Betriebsgrundstück immer wieder betroffen: Versorgungsunternehmen errichten auf dem Grundstück Strommasten für eine Überlandleitung. Oder aber auf dem Betriebsgrundstück werden Erdleitungen (Erdgas- oder Elektrizitätsleitungen) verlegt. In diesen Fällen können die Versorgungsunternehmen von Ihnen verlangen, dass Sie im Grundbuch zu Gunsten der Versorgungsunternehmen eine so genannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen lassen. Sie gilt dann unabhängig von einem Eigentümerwechsel und sichert das Leitungsrecht sozusagen „für alle Zeiten“.
Wie berichtet, hat der BFH festgestellt, dass die Umsätze von Geldspielautomaten nach EU-Recht umsatzsteuerfrei sind. Daran könnte nur eine Gesetzesänderung etwas ändern. Das bedeutet, Sie brauchen also keine Umsatzsteuer abzuführen, dürfen natürlich aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Davon sind auch Unternehmen mit eigenem Betriebsgrundstück immer wieder betroffen: Versorgungsunternehmen errichten auf dem Grundstück Strommasten für eine Überlandleitung.
Von Supervision spricht man bei Coaching, Beratung und Fortbildung im Gesundheitswesen. Der Bezug zu Leistungen, die dem Schutz der Gesundheit dienen, ist daher nur indirekt. Somit werden 16 % Umsatzsteuer fällig.
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Schon wieder sind Rechnungen ins Visier der Steuerverwaltung gerückt. In einem aktuellen Erlass verweist das Bundesfinanzministerium (BMF) noch einmal ausdrücklich alle Unternehmen auf ihre Pflicht, den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung in jeder Rechnung zu nennen.
Wenn eine Ernährungsberatung im Rahmen einer medizinischen Behandlung erfolgt, bleibt die Leistung umsatzsteuerfrei. Ausschlaggebend ist die ärztliche Verordnung oder der Zusammenhang mit Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Nachdem der BFH im März 2003 mit der Problematik der Umsatzsteuer bei Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen des Geschäftsführers befasst war, hat sich jetzt auch das BMF mit Schreiben vom 21.9.2005,Az. IV A 5 – S 7104 – 19/05, der Sachlage angenommen.
Nach der Bundesärzteordnung sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei, wenn es sich um Ausübung der Heilkunde handelt. Nach einer bundesweit geltenden Verordnung der OFD Frankfurt ist dies in 2 Fällen nicht so:
Das Erstellen einer ordnungsgemäßen Rechnung ist inzwischen fast eine Wissenschaft für sich. Obwohl eigentlich alles einfacher werden soll, ist das Gegenteil der Fall. Jetzt hat sich wieder einmal das Bundesfinanzministerium mit dem Thema beschäftigt. Im Schreiben vom 26. 9. 2005,Az. IV A 5 – S 728/0 a – 82/05, dreht sich alles um die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder der Ausführung der sonstigen Leistung.
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Der Bundesfinanzhof hat sich in seinem Urteil vom 7. 7. 2005, Az. V R 63/03, mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Finanzverwaltung berechtigt ist, im Rahmen einer gewährten Dauerfristverlängerung einen Verspätungszuschlag festzusetzen.
Der Bundesfinanzhof hat sich in seinem Urteil vom 7. 7. 2005, Az. V R 63/03, mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Finanzverwaltung berechtigt ist, im Rahmen einer gewährten Dauerfristverlängerung einen Verspätungszuschlag festzusetzen.
Zuschüsse der öffentlichen Hand sind als umsatzsteuerbares Entgelt zu behandeln, wenn der Zuschussempfänger im Auftrag der öffentlichen Hand eine öffentlich-rechtliche Aufgabe übernimmt, z.B. den Bau einer Kläranlage.
Grundsätzlich ist die Vermietung einer Garage umsatzsteuerpflichtig. Es bestehen diese beiden Ausnahmen:
Der Verkauf von Speisen aus einem Imbissfahrzeug unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn keine besonderen Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle bereitgestellt werden.
Wer seine wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat, aber für die Betriebsräume wegen einer Unkündbarkeitsklausel weiterhin Miete zahlen muss, kann daraus die Umsatzsteuer weiter geltend machen.
Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Rechnungen berichtigt werden müssen, gehören ebenso zum Betriebsalltag wie das Ausstellen der Rechnungen selbst. Typisch ist etwa der Fall, dass Sie die Rechnung eines Lieferanten nicht akzeptieren und mit handschriftlichen Korrekturen versehen zurückschicken.
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Wenn Sie bei der Anschaffung eines gebrauchten Firmenwagens keine Vorsteuer geltend machen konnten, dann unterliegt auch seine Entnahme nicht der Umsatzsteuer.
Wenn Sie im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen Sie bestimmte Angaben an deutlich sichtbarer Stelle auf Ihrer Website bereithalten. Das gilt insbesondere auch für Angaben zur Umsatzsteuer.
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Das Finanzgericht Münster hat sich bereits mit Urteil vom 2. 6. 2004, Az. 5 K 1624/01U, mit der Problematik der Verzinsung von Umsatzsteuerzahlungen beschäftigt. Die erst jetzt veröffentlichte Urteilsbegründung lässt aufhorchen und fordert Ihre Reaktion. Zwischenzeitlich ist beim BFH eine Nichtzulassungsbeschwerde unter Az. V B 111/04 anhängig.
Immer mehr Unternehmen statten ihre Mitarbeiter mit Berufskleidung aus, um so durch ein einheitliches Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit das Firmenimage zu verbessern. Um die Pflegekosten gering zu halten, wird die Berufskleidung gemietet. Jetzt hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Überlassung angemieteter Berufskleidung an die Mitarbeiter Umsatzsteuerpflicht auslöst (FG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 8. 6. 2005, Az. 1 K 1602/04).
Das kommt auch nicht jeden Tag vor: Der Bundesfinanzhof (BFH) vollzieht in seiner Rechtsprechung eine Kehrtwende. In diesem Fall geht es um die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer seine Amtsgeschäfte als freier Mitarbeiter des Unternehmens ausüben und Provision zuzüglich Mehrwertsteuer beziehen kann.
Das darf nicht vorkommen, passiert aber immer wieder mal: Der Steuerberater gibt eine fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Dadurch zahlt das Unternehmen zu wenig Umsatzsteuer. Der Fehler bleibt zunächst unentdeckt, wird dann aber später im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt.
Frage: Wenn Arbeitskollegen in eigenen Angelegenheiten steuerliche Fragen haben, wenden Sie sich in der Firma an mich. Da sich die Fragen häufen, habe ich mich entschlossen, als Referent aufzutreten. Ich möchte Kurse und Vorträge zum Steuerrecht selbst durchführen, die jeweils in den Veranstaltungsräumen von Volkshochschulen, in Gemeindesälen usw. stattfinden sollen.
Immer mehr Unternehmen statten ihre Mitarbeiter mit Berufskleidung aus, um so durch ein einheitliches Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit das Firmenimage zu verbessern. Um die Pflegekosten gering zu halten, wird die Berufskleidung gemietet. Jetzt hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Überlassung angemieteter Berufskleidung an die Mitarbeiter Umsatzsteuerpflicht auslöst (FG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 8. 6. 2005, Az. 1 K 1602/04).
Wenn das Finanzamt nach einer USt-Nachschau oder USt-Sonderprüfung eine hohe Umsatzsteuernachzahlung verlangt, ist Streit programmiert. Gegen einen nachteiligen Steuerbescheid können Sie selbstverständlich Einspruch einlegen. Und um die Liquidität Ihrer Firma zu schonen, werden Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Das Bundesfinanzministerium hat am 3. 6. 2005 (ohne Aktenzeichen) die Statistik der durchgeführten Umsatzsteuer- Sonderprüfungen des Jahres 2004 für das gesamte Bundesgebiet veröffentlicht.
Die Möglichkeit dazu besteht bereits seit Anfang 2002, aber noch nie war die Gefahr so groß, dass es tatsächlich dazu kommt: Außerhalb einer Außenprüfung und ohne vorherige Ankündigung dürfen Finanzbeamte Gewerberäume während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, "um Sachverhalte festzustellen, die für die Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein können".
Gemäß § 1 Abs. 1a UStG ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen stets umsatzsteuerfrei. Kritischer wird es, wenn Sie nur Unternehmensteile veräußern. Hierzu entschied der EuGH, "dass eine Übertragung vorliegt, wenn mit den übertragenen Rechten und Sachen eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann und der Unternehmer diese Tätigkeit ausübt" (EuGH, Urteil vom 27. 11. 2003, Az. C-497/01).
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