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8.1.2009

09/2006

Differenzprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig

Ein Handelsvertreter führte seinem Auftraggeber neue Vertreter zu und erhielt dafür einen Teil der Vermittlungsprovisionen, die diesen zustand. Diese so genannten Differenzprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig, und zwar auch dann, wenn die vermittelten Leistungen umsatzsteuerfrei sind.

Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss Az. 16 V 436/05 vom 9.1.2006


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