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8.1.2009

07/2007

Hat das Finanzamt bei Ihnen schon eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt?

Auch wenn die Steuern und hier insbesondere die Umsatzsteuer inzwischen wieder üppig fließen: Es ist das erklärte Ziel der Finanzverwaltung, in diesem Jahr noch mehr Steuern hereinzuholen als in den Jahren zuvor, ganz besonders bei der Umsatzsteuer. Die Aktion läuft unter der Überschrift „Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs“. Als Hebel dafür dient die Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

Wie rigoros Betriebsprüfer inzwischen vorgehen, lässt sich an den zusätzlichen Steuereinnahmen durch ihre „Besuche“ ablesen. Diese Mehreinnahmen steigen seit Jahren. Allein im Jahr 2006 haben die Betriebsprüfer zusätzliche Umsatzsteuer in Höhe von 1,4 Mrd. € „hereingeholt“ (BMF, Mitteilung vom 30.5.2007).

Mein Service für Sie : Wie Sie sich auf die Umsatzsteuer-Sonderprüfung am besten vorbereiten, zeigt die folgende Checkliste. Seien Sie außerdem auch auf eine so genannte Umsatzsteuer-Nachschau vorbereitet, die der Fiskus ohne vorherige Anmeldung durchführen kann. Wie Sie hier nichts anbrennen lassen, lesen Sie auf der Online-Datenbank in der weiteren Checkliste „Umsatzsteuer-Nachschau“. Damit Ihr Unternehmen und Sie persönlich in jeder Situation steuerlich unangreifbar sind.

Damit Sie steuerlich unangreifbar sind: Wie Sie sich
auf eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung vorbereiten
erledigt
bei Handlungsbedarf
Angelegenheit
intern klären
Rücksprache mit dem StB
Checken Sie die erhaltene Prüfungsanordnung (PAO) genau: Stimmen der Firmenname, die Anschrift und die Steuernummer Ihres Unternehmens? Welche Steuern und Geschäftsjahre sollen geprüft werden? Wird der Name des Prüfers genannt?
Wollen Sie eine Verschiebung des Prüfungstermins beantragen? Gründe: Krankheit oder Urlaub des Steuerverantwortlichen oder Steuerberaters, sonstiger Auskunftspersonen, Beraterwechsel, Umbau, sonstige Betriebsstörungen
Haben Sie genügend Vorbereitungszeit? Rund 2 Wochen bei Mittelbetrieben, 4 Wochen bei Großbetrieben.
Steht für den Prüfer ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung?
Ist die Belegablage einwandfrei und lückenlos?
Ist die Buchhaltung korrekt?
Sind die Sachkonten für den Prüfer einsehbar?
Sind Umbuchungslisten vorhanden?
Sind die Abschlussunterlagen vollständig vorhanden?


Weitere Meldungen lesen Sie im „Unternehmenssteuer TICKER“ .


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