Kategorie: Betriebsausgaben, 17. Juni 2009 | Kommentare (0)



steuernForderungen schlagen in der GuV stets in voller Höhe als Erlös zu Buche. Stellt sich allerdings bis zur Bilanzierung heraus, dass die volle Begleichung einer Forderung zweifelhaft ist oder mit einem Zahlungseingang nicht mehr gerechnet werden kann, kann diese Forderung Gewinn mindernd und damit Steuern sparend berichtigt werden.

Einwandfreie Forderungen

Einwandfreie Forderungen liegen vor, wenn es nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gibt, dass Ihr Vertragspartner Zahlungsschwierigkeiten haben könnte. Deshalb gibt es auch keinen Anlass, den Wert der Forderung herabzusetzen.

Zweifelhafte Forderungen

Anders sieht es dagegen bei “zweifelhaften” Forderungen aus. Hier ist der Zahlungseingang unsicher. Es besteht zwar kein vollständiges Ausfallrisiko, aber Sie müssen auf Grund bestimmter Anhaltspunkte damit rechnen, dass nur ein Teil Ihrer Forderung beglichen wird.

Beispiele: Zahlungsverzug Ihres Vertragspartners, mehrere Mahnungen, Behauptung tatsächlicher oder angeblicher Mängel.

Uneinbringliche Forderungen

Um einen Forderungsausfall handelt es sich, wenn Ihre Forderung uneinbringlich geworden ist. Das ist der Fall, wenn Sie von Ihrem Kunden keine Zahlung mehr erwarten können. Sie müssen nicht erst ein (gerichtliches) Mahnverfahren betreiben, um nachzuweisen, dass Ihr Vertragspartner zahlungsunfähig ist. Eine Forderung ist spätestens dann uneinbringlich, wenn bei Ihrem Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Unabhängig von einer eventuellen Insolvenzquote können Sie die Forderung zu 100 % abschreiben. Gleiches gilt, wenn Zwangsvollstreckungen erfolglos geblieben sind oder Ihre Forderung verjährt ist. Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast.

Tipp:Bei uneinbringlichen Forderungen können Sie die bereits gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückfordern (Berichtigung der Umsatzsteuer).

Wie Forderungen bewertet werden

Art der Zahlungseingänge

Folgen für die Bewertung

Einwandfreie Forderungen
Zahlungseingang ist sicher: Sie können davon ausgehen, dass Ihr Vertragspartner zahlt.
Die Forderung wird in voller Höhe angesetzt.
Zweifelhafte Forderungen
Zahlungseingang ist unsicher: Sie müssen konkret befürchten, dass Ihr Vertragspartner nur einen Teil der Forderung begleicht.
Die Forderung wird mit dem erwarteten Zahlungsbetrag angesetzt; die Differenz zum vollen Betrag wird abgeschrieben.
Uneinbringliche Forderungen
Sie können von Ihrem Vertragspartner keine Zahlung mehr erwarten.
Die Forderung wird „ausgebucht“, die Umsatzsteuer wird korrigiert.


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